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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Perform EU
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2022-PERFORM-EU
Termine
Öffnung
07.09.2022
Deadline
08.11.2022 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Unterstützung grenzüberschreitender Tourneen und des digitalen Vertriebs von Werken der darstellenden Künste auf nachhaltige, inklusive, faire und innovative Weise.
Um dies zu erreichen, müssen die Anträge nachweisen, dass sie auf dem zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 durchgeführten Pilotprojekt aufbauen, indem sie Tourneemöglichkeiten für Künstler und Unternehmen sowie für Festivals und Veranstaltungsorte bei der Diversifizierung und Internationalisierung ihrer Programme bieten. Die Anträge müssen sich auch mit den Herausforderungen und Bedürfnissen im Bereich der darstellenden Künste (mit Ausnahme von Live-Musik) befassen und darauf abzielen, Ungleichheiten und Ungleichgewichte bei grenzüberschreitenden Tourneen und der digitalen Verbreitung von Werken der darstellenden Künste zu verringern.
Call-Ziele
Die Anträge müssen die folgenden beiden Querschnittsthemen behandeln:
- Eingliederung, Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter.
- Umwelt und der Kampf gegen den Klimawandel.
Zusätzlich müssen die Anträge zeigen, wie die Aktivitäten (Arbeitspakete) die folgenden Dimensionen berücksichtigen:
- Beitrag zur Schaffung von Bedingungen, die dem Sektor helfen, in sozialer, menschlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht mit einer langfristigen Perspektive zu "wachsen".
- Einbeziehung von Aktivitäten, die proaktiv Menschen aus unterschiedlichen geografischen und sozioökonomischen Verhältnissen ansprechen, sowohl Fachleute der darstellenden Künste als auch das Publikum, um deren gleichberechtigten Zugang zu Vertriebsmöglichkeiten und einem vielfältigen künstlerischen Angebot zu gewährleisten.
- Einbeziehung spezifischer Unterstützung für ukrainische Künstler, Kulturschaffende und Organisationen, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind. (Siehe Abschnitt 1 des Aufforderungsdokuments - Hintergrund - Politischer Rahmen).
- Schaffung eines soliden Rahmens, in dem die verschiedenen Akteure des Ökosystems der darstellenden Künste gleichberechtigt vertreten sind: die Teilsektoren, die künstlerischen Disziplinen, die Größe und Art der Organisationen, das Gleichgewicht zwischen aufstrebenden und etablierten Künstlern, das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern und die geografische Lage, das Gleichgewicht zwischen städtischen und ländlichen Tourneezielen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Anträge müssen ein Programm mit Aktivitäten zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung nachhaltiger Modelle für grenzüberschreitende Tourneen und digitalen Vertrieb im Bereich der darstellenden Künste enthalten.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (siehe unten) muss der Antrag von einer einzelnen antragstellenden Organisation oder einem Konsortium von Partnerorganisationen eingereicht werden. Der Antragsteller (eine einzelne Organisation oder ein Konsortium) kann bei der Durchführung des Arbeitsprogramms mit anderen Organisationen zusammenarbeiten. Diese Vereinbarungen müssen in den entsprechenden Abschnitten des Antragsformulars detailliert beschrieben werden (d. h. externe Ressourcen, Unterverträge, assoziierte Partner und/oder verbundene Einrichtungen).
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für eine Vielzahl von Aktivitäten offen, aber die Anträge müssen die folgenden 5 Arten von Aktivitäten umfassen:
- Konzeption, Durchführung und Verwaltung einer oder mehrerer offener Aufforderungen zur Auswahl und Gewährung von Zuschüssen (Kaskadenzuschüsse) für mindestens 35 Projekte zur Unterstützung grenzüberschreitender Tourneen und des digitalen Vertriebs von Werken der darstellenden Kunst. Diese Kaskadenzuschussprojekte werden im Rahmen der Bestimmungen über die finanzielle Unterstützung Dritter" (siehe Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschnitt 6 - Förderfähige Aktivitäten) verwaltet und in den Ländern durchgeführt, die am Programm Kreatives Europa teilnehmen (siehe Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschnitt 6 - Förderfähige Antragsteller). Mindestens 70 % der gesamten EU-Finanzhilfe, die dem erfolgreichen Antragsteller gewährt wird, muss für diese Kaskadenfinanzhilfen aufgewendet werden.
- Die Entwicklung eines Programms zur Unterstützung und Hilfe für die Zuschussempfänger, einschließlich Schulungen, Mentoring und Kapazitätsaufbau.
- Die Pflege und Entwicklung der digitalen Plattform Perform Europe, um:
- Daten zu sammeln, zu erforschen, zu kartieren und zu analysieren, wie Werke der darstellenden Künste grenzüberschreitend präsentiert werden
- die Vernetzung und das Matchmaking zu fördern und die Aufführungs- und Vertriebsmöglichkeiten sichtbar zu machen
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikations-, Verbreitungs- und Markenstrategie.
- das Management und die Koordination des Gesamtprojekts.
Die digitale Plattform Perform Europe wurde vom Konsortium des aktuellen Pilotprojekts entwickelt. Sie wird an den erfolgreichen Antragsteller übergeben, sobald die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet ist.
Die Aktivitäten müssen innerhalb eines soliden strategischen Rahmens formuliert und in Arbeitspakete gegliedert werden. Ein Arbeitspaket ist eine wichtige Untergliederung des Projekts. Jedes Arbeitspaket muss sein Ziel (erwartetes Ergebnis) angeben und die dazugehörigen Aktivitäten, Meilensteine und Ergebnisse auflisten. Jedes Arbeitspaket sollte mindestens eine zu erbringende Leistung enthalten, es wird jedoch dringend empfohlen, mehr als eine zu erbringende Leistung zu haben. Alle Evaluationsbeiträge müssen den Umfang, die Reichweite, den Fortschritt und den Erfolg der vorgeschlagenen Aktivitäten veranschaulichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Anträge müssen nachweisen, dass sie auf dem zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 durchgeführten Pilotprojekt aufbauen, indem sie Tourneemöglichkeiten für Künstler und Kompanien sowie für Festivals und Veranstaltungsorte bei der Diversifizierung und Internationalisierung ihrer Programme bieten.
Die Anträge müssen sich auch mit den Herausforderungen und Bedürfnissen im Bereich der darstellenden Künste (mit Ausnahme von Live-Musik) befassen und darauf abzielen, Ungleichheiten und Ungleichgewichte bei grenzüberschreitenden Tourneen und der digitalen Verbreitung von Werken der darstellenden Künste zu verringern.
Zusatzinformationen
Themen
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird ein einziges Projekt ausgewählt, das mindestens 35 Projekte über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten aus allen Bereichen der darstellenden Künste unterstützt. 36 Monaten aus allen Bereichen, Teilbereichen und Disziplinen der darstellenden Künste (ausgenommen Live-Musikaufführungen) unterstützt werden. Mindestens 70 % des Finanzhilfebetrags sollten für die Durchführung der Unterstützung der im Rahmen der offenen Aufforderung(en) ausgewählten Projekte verwendet werden.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe des Kernprojektteams (hochzuladen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Kontakt
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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