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Call-Eckdaten
Neues Europäisches Bauhaus - Innovative Lösungen für eine grünere und gerechtere Lebensweise durch Kunst und Kultur, Architektur und Design für alle
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-01-01
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten innovative Lösungen erproben, demonstrieren und verfeinern, um strategische Investitionen in das kulturelle Erbe und die KKI im Geiste der neuen europäischen Bauhaus-Initiative zu erreichen, und nach Verbindungen zu den ESFRI-Forschungsinfrastrukturen im Bereich der sozialen und kulturellen Innovation suchen.
Call-Ziele
Das Neue Europäische Bauhaus, das eng mit dem kulturellen Erbe und der Kultur verbunden ist, bringt eine kulturelle und kreative Dimension in den Europäischen Green Deal ein. In der Mitteilung über das Neue Europäische Bauhaus vom September 2021 wird anerkannt, dass Künstler*innen und Kultur- und Kreativschaffende wesentliche Stakeholder sind, wenn es darum geht, Werte zu reflektieren und zu vermitteln, neue und symbolische Bedeutungen zu übermitteln und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und einen gesellschaftlichen Wandel zu ermöglichen.
Die Vorschläge sollten innovative Lösungen erproben, demonstrieren und verfeinern, um strategische Investitionen in das kulturelle Erbe und die KKI im Geiste der neuen europäischen Bauhaus-Initiative zu erreichen, und Verbindungen zu den ESFRI-Forschungsinfrastrukturen im Bereich der sozialen und kulturellen Innovation suchen. Es wird erwartet, dass sie Forschende, Praktiker*Innen, Manager*innen und Unternehmer*innen aus verschiedenen Kultur- und Kreativindustrien (z. B. Fachleute aus den Bereichen Design, Mode, Kunsthandwerk, Kunst und Kulturerbe im Allgemeinen) zusammenbringen und mit den Gemeinschaften vor Ort zusammenarbeiten. Mindestens 5 kleine Versuche unter realen Bedingungen sollten in mindestens 3 verschiedenen Mitgliedstaaten/Assoziierten Ländern durchgeführt werden.
Die Vorschläge sollten mindestens eine der thematischen Achsen des Neuen Europäischen Bauhauses betreffen. Sie sollten einen ehrgeizigen und glaubwürdigen Durchführungsplan enthalten, der:
- die Herausforderungen und Ressourcen der anvisierten Räume im Hinblick auf die drei Grundwerte des Neuen Europäischen Bauhauses identifiziert und analysiert
- eine Reihe von Strategien und Methoden zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen vorschlägt und dabei die große Vielfalt der beteiligten Stakeholder berücksichtigt
- die Entwicklung und Umsetzung eines ehrgeizigen, qualitativ hochwertigen Co-Design-Prozesses vorsieht, der auf der Beteiligung von Bürger*innenn und Interessenvertretungen sowie auf interdisziplinärer und mehrstufiger Zusammenarbeit beruht.
Sie sollten den sozialen Wert des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt hervorheben. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten Folgendes berücksichtigen
- Verwendung von erneuerbaren Materialien (z. B. nachhaltig produzierte Naturmaterialien) unter Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft
- Rolle von Kunst, Design und Qualitätsarchitektur im Einklang mit den Qualitätsgrundsätzen, um das Potenzial des kulturellen Erbes und der Kulturlandschaften voll auszuschöpfen
- Synergien zwischen Handwerk und neuen industriellen Techniken, die auch zur Wiederbelebung traditioneller Fertigkeiten beitragen können
- Regenerierung, Verlängerung der Lebensdauer (d. h. intelligente Überwachung, Konservierung und Restaurierung), Wiederverwendung und Umgestaltung von Gebäuden und Landschaften des kulturellen Erbes, wobei eine aufmerksame kulturelle Interpretation der ursprünglichen Gebäude und die Achtung ihrer kulturellen Inhalte und Kontexte gewährleistet werden.
Die vorgeschlagenen Lösungen sollten unter verschiedenen kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen in ganz Europa replizierbar sein. Die Ergebnisse sollten angemessen dokumentiert werden, um den Akteuren in anderen Gebieten und Kontexten als Orientierung zu dienen. Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten, Netzwerken und Plattformen aufbauen, insbesondere auf denjenigen, die bisher von der Europäischen Union oder im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus finanziert wurden.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus leisten, indem sie mit der Neuen Europäischen Bauhaus-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Maßnahmen der Initiative durch den Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und gegebenenfalls Ergebnissen zusammenwirken.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das Demonstrationstätigkeiten in verschiedenen geografischen Gebieten der Europäischen Union und der assoziierten Länder abdeckt, werden Finanzhilfen zunächst für den am höchsten eingestuften Antrag gemäß dem in den allgemeinen Anhängen D und F von Horizont Europa beschriebenen Standardverfahren gewährt, gefolgt von anderen Anträgen, die den höchsten Rang unter den Anträgen einnehmen, die die komplementärste geografische Abdeckung gewährleisten, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Bei der Bewertung der geografischen Abdeckung wird der Standort der Demonstrationsaktivitäten des Antrags berücksichtigt, nicht der Standort der Teilnehmer/Begünstigten des Antrags.
Im Zusammenhang mit diesem Thema sind die geografischen Gebiete der Europäischen Union und der assoziierten Länder die Regionen der NUTS-Ebene 1 der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder, für die sie definiert sind. Im Falle der assoziierten Länder ohne NUTS-Klassifikation ist das Land als Ganzes als ein geografisches Gebiet zu betrachten:
- Liste der assoziierten Länder, die nicht durch die NUTS-Ebene 1 definiert sind: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Färöer; Georgien; Kosovo*; Israel; Moldawien; Tunesien; Ukraine.
- Liste der nicht durch die NUTS-Ebene 1 definierten Länder, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder deren Assoziierung unmittelbar bevorsteht: Marokko.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Innovative Lösungen, die in Pilotversuchen validiert werden und zeigen, wie strategische Investitionen im Sinne der Initiative Neues Europäisches Bauhaus in das kulturelle Erbe (zu dem auch Kulturlandschaften gehören können) und die KKI erfolgreich realisiert werden können.
- Verbesserung des Verständnisses und der Sichtbarkeit der Rolle, die kulturgeleitete Innovation unter Einbeziehung des neuen europäischen Bauhaus-Konzepts spielen kann.
- Stärkere Einbindung und soziale Integration der Bürger*innen in die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes durch Einbeziehung lokaler Ökosysteme.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(487kB)
Kontakt
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