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Call-Eckdaten
Effektive Bildungs- und Arbeitsmarktübergänge für junge Menschen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-10
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten quantitative und qualitative Methoden verwenden, um Übergänge zwischen Bildungsstufen (einschließlich zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung) und/oder zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt zu analysieren und die Faktengrundlage für politische Entscheidungen zu verbessern, indem mehrere miteinander verbundene Forschungsfragen behandelt werden.
Call-Ziele
Effiziente Bildungsübergänge, insbesondere die Teilnahme- und Abschlussquoten in der Sekundarstufe II und im Tertiärbereich, stehen im Mittelpunkt des Europäischen Bildungsraums, der Ziele für den Schulabbruch und den Abschluss im Tertiärbereich enthält. Die Förderung erfolgreicher Übergänge von der Bildung in den Arbeitsmarkt gehört seit dem Ausbruch der Großen Rezession zu den zentralen politischen Aktivitäten der Europäischen Kommission. Die COVID-19-Krise hat die Übergänge in den Bildungs- und Arbeitsmarkt vor allem für benachteiligte junge Menschen erschwert. Dies kann zu einer Verschärfung der Ungleichheiten führen, die sich hartnäckig halten könnten, wenn die Maßnahmen und Investitionen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht in angemessener Weise darauf eingehen.
Die Vorschläge sollten quantitative und qualitative Methoden verwenden, um die Übergänge zwischen den Bildungsstufen (einschließlich zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung) und/oder zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt zu analysieren und die Evidenzbasis für politische Entscheidungen zu verbessern, indem sie sich mit mehreren miteinander verbundenen Forschungsfragen befassen, z. B.: Welches sind die Bestimmungsfaktoren für die Teilnahme- und Abschlussquoten in der Sekundarstufe II und im Tertiärbereich, und wie können sie sich in der Welt nach dem COVID weiterentwickeln? Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf die Mobilität zu Lernzwecken und auf die Arbeitsmarktergebnisse der Absolventen? Wie interagieren die Bildungsergebnisse mit den Quellen der Benachteiligung bei der Bestimmung der Arbeitsmarktergebnisse junger Menschen? Wie können sich Berufsbildungseinrichtungen auf die Zukunft von Bildung und Arbeit, einschließlich des digitalen Übergangs, einstellen? Die Vorschläge sollten auch die Stimme junger Menschen und anderer relevanter Stakeholder als Teil der Datenerhebung berücksichtigen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu den unter dem ersten und zweiten Aufzählungspunkt beschriebenen erwarteten Ergebnissen oder zu den unter dem dritten und vierten Aufzählungspunkt beschriebenen erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Bereitstellung quantitativer und qualitativer Belege dafür, was die Teilnahme- und Abschlussquoten in der Sekundarstufe II und im Tertiärbereich bestimmt, einschließlich der langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Krise und der Rolle von Maßnahmen und Investitionen zur Förderung von Gerechtigkeit und Integration in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
- Verbesserte Wissensbasis darüber, welche Politiken und Praktiken besser informierte und effektivere Bildungsentscheidungen auf allen Ebenen fördern können, einschließlich der Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
- Verbessertes Verständnis der langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den Übergang von der allgemeinen zur beruflichen Bildung bzw. von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsmarkt junger Menschen in der EU, auch durch Vorausschau.
- Informierte Politiken und Programme, die den Übergang von der allgemeinen zur beruflichen Bildung oder von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsmarkt unterstützen, auch im Bereich der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulabsolvent*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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