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Call-Eckdaten
Das kulturelle Erbe und die Kunst Europas - Förderung unserer Werte im In- und Ausland
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-01-04
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 13.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Innovationsvorschlags ist es, bestehende Praktiken und Strategien zu erproben, die es Kunst und Kultur ermöglichen, europäische Werte und Identitäten außerhalb Europas zu fördern, indem sie es den Menschen ermöglichen, europäische Kunst, Kultur und Traditionen sowohl in ihrer ursprünglichen Umgebung und Umgebung als auch durch den Besuch der reichen europäischen Kulturlandschaften zu erleben.
Call-Ziele
Die Europäische Union sollte sich bemühen, ihre kulturellen und kreativen Ressourcen zu nutzen, um ihren Einfluss in der Welt besser geltend zu machen. Die Künste können eine wichtige Rolle beim Aufbau des zeitgenössischen Images der EU spielen, indem sie die Sichtbarkeit der europäischen Identität, des kulturellen Erbes und der Förderung ihrer Werte erhöhen. Neben dem kulturellen Nutzen kann die erhöhte Sichtbarkeit der europäischen Kunst und Kultur im Ausland eine nachhaltige und integrative lokale, regionale und nationale Entwicklung und ein entsprechendes Wachstum fördern, einschließlich des Wachstums der Kultur- und Kreativindustrien (KKI), und gleichzeitig Länder außerhalb der EU in wichtigen gesellschaftlichen Fragen wie Umweltschutz, Frieden und Sicherheit, Migration, Gleichstellung der Geschlechter, Gerechtigkeit oder Meinungsfreiheit beeinflussen.
Wenn es jedoch um die Präsentation der traditionellen europäischen Kunst und Kultur im Ausland geht, mangelt es immer noch an der Zusammenarbeit zwischen nationaler und europäischer Ebene. Obwohl es eine Menge finanzierter Forschung über die Vorteile der europäischen Kunst und Kultur und die Möglichkeiten, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, gibt, hat die EU noch keine einheitliche Vision und keinen einheitlichen Ansatz, wie die europäischen Werte und Identitäten durch die Kunst gefördert und gemeinsame Ziele im Namen der EU erreicht werden können.
Ziel dieses Innovationsvorschlags ist es, bestehende Praktiken und Strategien zu erproben, die es Kunst und Kultur ermöglichen, europäische Werte und Identitäten außerhalb Europas zu fördern, indem sie es den Menschen ermöglichen, europäische Kunst, Kultur und Traditionen sowohl in ihrer ursprünglichen Umgebung und Umgebung als auch durch den Besuch der reichen europäischen Kulturlandschaften zu erleben. Sie zielt auch darauf ab, mögliche bestehende Hindernisse zu identifizieren und ein gemischtes Modell für die Zusammenarbeit vorzuschlagen, das die Beteiligung auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene und die Koordinierung verschiedener Sektoren und Stakeholder berücksichtigt. Bei dieser Analyse sollte auch die Präsenz der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKI) berücksichtigt werden.
Aufbauend auf vorhandenen Erkenntnissen, auch aus Projekten, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-01-02 finanziert wurden, sollten die Vorschläge kreative Praktiken, Strategien und Programme aufzeigen, die darauf abzielen, die Attraktivität der europäischen Kunst (einschließlich der digitalen Kunst) und Kultur im Ausland zu erhöhen. Sie sollten gute innovative Praktiken sammeln, die auf EU- und nationaler Ebene entwickelt wurden, und kleine Pilotprojekte entwickeln, um ihre Effizienz zu testen. Die Vorschläge sollten die Hindernisse, Defizite und Bedürfnisse der bestehenden Politiken und Praktiken identifizieren und analysieren und politische Empfehlungen für Verbesserungen vorschlagen.
In diesem Zusammenhang sollte in den Vorschlägen auch analysiert werden, inwieweit die bestehenden Praktiken und Strategien die Koordinierung zwischen den Ländern sowie die Koordinierung zwischen Einrichtungen auf regionaler und lokaler Ebene fördern und welche Rolle die EU bei der Zusammenarbeit und Harmonisierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Förderung der europäischen Kunst im Ausland spielt und unterstützt.
Die Vorschläge können sich auch mit den möglichen Auswirkungen neuer Verordnungen auf den Kunstsektor befassen, einschließlich der im März 2019 verabschiedeten Urheberrechtsrichtlinie, und ihre Wirksamkeit im Hinblick auf den internationalen Zugang zu europäischen Kunstwerken und darstellenden Künsten bewerten.
In den Vorschlägen sollten politische Pilotlösungen auf der Grundlage eines gemischten Modells vorgeschlagen werden, das eine Zusammenarbeit auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kunstsektoren und den KKI ermöglicht und gleichzeitig strategische Allianzen mit anderen Sektoren schafft.
Das vorgeschlagene gemischte Modell sollte in breit angelegten und diversifizierten Partnerschaften von Interessengruppen entwickelt und getestet werden. In den Vorschlägen sollten politische Empfehlungen für die Integration dieses innovativen gemischten Modells in die Kunstpolitik entwickelt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Weitere Verbesserung der Sichtbarkeit von und des Zugangs zu europäischer Kunst und Kultur auf internationaler Ebene.
- Entwicklung und Erprobung von Pilotlösungen auf der Grundlage eines Modells, das die Zusammenarbeit zwischen der lokalen, nationalen und europäischen Ebene ermöglicht und strategische Allianzen zwischen dem Kunst- und Kultursektor und anderen Sektoren schafft.
- Bewertung der Wirksamkeit bewährter Verfahren, Programme und Strategien zur Förderung der Prioritäten, der Kultur und der Grundwerte der EU im Ausland.
- Stärkung der weltweiten Präsenz der KKI durch internationale Förderung der europäischen Kunst.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(487kB)
Kontakt
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