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Call-Eckdaten
Die Rolle der Sozialwirtschaft bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, der Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und einer größeren Nachhaltigkeit
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-09
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Vorschlägen sollte umfassend analysiert werden, inwieweit die Sozialwirtschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in der EU, in den assoziierten Ländern und in Drittländern beiträgt, welche Dienstleistungen sie erbringt und welche Effizienz-, Kosten- und Qualitätsaspekte der von der Sozialwirtschaft erbrachten Dienstleistungen mit denen anderer Anbieter*innen verglichen werden.
Call-Ziele
Fast 3 Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen in Europa bieten konkrete und innovative Lösungen für die zentralen Herausforderungen der EU-Gesellschaft, z. B. schaffen sie hochwertige Arbeitsplätze, tragen zur Chancengleichheit und zur sozioökonomischen Eingliederung benachteiligter Gruppen (einschließlich Menschen mit Behinderungen) bei, spielen eine wichtige Rolle in den europäischen Wohlfahrtssystemen und helfen bei der Wiederbelebung ländlicher und entvölkerter Gebiete in Europa und tragen somit zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU bei.
Die Sozialwirtschaft kann auch dazu beitragen, die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen und den Aktionsplan 2021 sowie die Kernziele für 2030 zu erreichen, z. B. durch die Erhöhung der Beschäftigungsquote und die Verringerung der Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen.
Die Sozialwirtschaft ist in der EU ungleichmäßig entwickelt und birgt in mehreren Mitgliedstaaten und Regionen ein erhebliches ungenutztes Wirtschafts- und Arbeitsplatzschaffungspotenzial. Der im Dezember 2021 angenommene Aktionsplan für die Sozialwirtschaft schlägt Maßnahmen vor, die dazu beitragen sollen, das Potenzial der Sozialwirtschaft weiter zu mobilisieren.
Die Vorschläge sollten eine umfassende Analyse des Ausmaßes liefern, in dem die Sozialwirtschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in der EU, in assoziierten Ländern und in Drittländern beiträgt, welche Dienstleistungen sie erbringt, und Effizienz-, Kosten- und Qualitätsaspekte der von der Sozialwirtschaft angebotenen Dienstleistungen mit denen anderer Anbieter*innen vergleichen. Die Vorschläge können sich mit (einem oder mehreren) verschiedenen Aspekten der sozioökonomischen Ausgrenzung befassen. So wird beispielsweise häufig die Rolle der Sozialwirtschaft als wichtiger Akteur bei innovativen Praktiken in der Pflege hervorgehoben. Im Rahmen der Forschung könnten die besten innovativen Praktiken ermittelt werden, auch in neuen und aufkommenden Bereichen im Bereich der Pflegeleistungen.
Da die Verfügbarkeit und die Inanspruchnahme formeller Pflegedienstleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen sehr unterschiedlich sind, sollte die Forschung die Rolle der Sozialwirtschaft in den verschiedenen Ländern und die Ursachen für diese Unterschiede untersuchen, um wirksame Strategien für die Langzeitpflege und die Sozialwirtschaft zu entwickeln. Insbesondere Bewohner*innen ländlicher Gebiete können unter dem begrenzten Zugang zu Langzeitpflegediensten leiden, während sozialwirtschaftliche Organisationen oft motiviert sind, Dienstleistungen auf der Grundlage lokaler Bedürfnisse anzubieten, und eine belebende Rolle für die Wirtschaft ländlicher Regionen spielen können.
Die Forschung sollte auch untersuchen, wie die Arbeitsbedingungen in sozialwirtschaftlichen Organisationen, auch im Pflegesektor, aussehen.
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, den politischen Entscheidungsträgern Empfehlungen im Bereich der Unterstützung der Sozialwirtschaft zu geben.
Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten (z. B. HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-1: Enhancing social inclusion in rural areas: focus on people in a vulnerable situation and social economy) wird nachdrücklich empfohlen. Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit den EU-Nachbarschafts- und Kandidatenländern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bewältigung der Herausforderungen des politischen und rechtlichen Rahmens, die das Gedeihen der Sozialwirtschaft und die Ausweitung ihrer erfolgreichen Aktivitäten behindern.
- Bessere Einbeziehung der Rolle und des Gewichts der sozialwirtschaftlichen Organisationen bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in die politische Entscheidungsfindung auf mehreren Ebenen.
- Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in sozialwirtschaftlichen Organisationen, auch im Pflegesektor.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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