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Call-Eckdaten
Nutzung des digitalen Wandels für eine wettbewerbsfähige europäische Kultur- und Kreativwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-01-03
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 13.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten die Entwicklung wirksamer und kosteneffizienter Maßnahmen vorsehen, um die Kultur- und Kreativwirtschaft dabei zu unterstützen, digitale Technologien im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu nutzen.
Call-Ziele
Die Kultur- und Kreativindustrien (KKI) sind eine wichtige Quelle für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der europäischen Wirtschaft. Darüber hinaus spielen die KKI eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung von Kultur, Werten und Wahrnehmungen in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus.
Gleichzeitig zeichnen sich die KKI durch eine große und vielfältige Anzahl von vor allem kleinen und kleinsten Unternehmen sowie durch erhebliche geografische und sektorale Unterschiede aus.
Der fortschreitende digitale Wandel bietet den KKI große Chancen, birgt aber auch ernsthafte Gefahren. Die Maßnahmen, die während der Covid-19-Pandemie ergriffen wurden, um die Ansteckungsgefahr einzudämmen, führten dazu, dass viele menschliche Interaktionen in den digitalen Bereich verlagert wurden, was in gewissem Maße die möglichen Folgen des digitalen Wandels veranschaulicht. Große Teile der europäischen KKI wurden verwüstet.
Um die zahlreichen Möglichkeiten, die der digitale Wandel bietet, in vollem Umfang zu nutzen und die Fallstricke zu vermeiden, sind Kapazitäten und Kompetenzen erforderlich, die in vielen europäischen KKI derzeit fehlen.
Die Vorschläge sollten wirksame und kosteneffiziente Maßnahmen vorsehen, um die KKI dabei zu unterstützen, sich die digitalen Technologien zu eigen zu machen und sie in vollem Umfang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu nutzen.
Die Vorschläge sollten sich auf eine Reihe geeigneter KKI-Sektoren oder/und sektorübergreifender Themen konzentrieren, mit denen sich erhebliche Auswirkungen erzielen lassen. Es sollte eine breite Palette digitaler Technologien in Betracht gezogen werden, die für den/die gewählten KKI-Sektor(en) oder/und Themen als entscheidend erachtet werden. Analysetechnologien wie "Big Data" oder "künstliche Intelligenz" könnten beispielsweise eingesetzt werden, um das Verhalten der Nutzer besser zu verstehen, Aktivitäten besser zu planen oder/und den Dialog mit den Kunden zu vertiefen. Visualisierungs- und multisensorische Technologien wie "Virtual Reality", "Augmented Reality" oder "Extended Reality" könnten eingesetzt werden, um attraktivere Produkte und Dienstleistungen zu schaffen.
Die vorgeschlagenen Unterstützungsmaßnahmen sollten in den verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern wirksam und effizient sein und den Bedürfnissen kleiner, kleinster und größerer Unternehmen gerecht werden. Solche Maßnahmen können den Einsatz von Plattformen oder Netzwerken beinhalten, um die gemeinsame Nutzung von Investitionen, Einrichtungen oder Kompetenzen durch mehrere Unternehmen oder sektorübergreifend zu erleichtern.
Geförderte Vorschläge sollten mindestens vier kleine Pilotversuche unter realen Bedingungen durchführen, um die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen zu testen und zu verfeinern. Um die Validität der Ergebnisse in unterschiedlichen nationalen Kontexten und Unternehmensgrößen zu gewährleisten, müssen an den Pilotversuchen mindestens vier verschiedene Mitgliedstaaten/assoziierte Länder sowie KKI-Unternehmen unterschiedlicher Größe beteiligt sein. Je nach gewähltem Schwerpunkt sollte ein breites Spektrum von Interessengruppen einbezogen werden, um zu gewährleisten, dass die Pilotversuche auf wirksame und realistische Weise entwickelt werden und dass die Ergebnisse von den zuständigen politischen Entscheidungsträgern und/oder anderen Entscheidungsträgern ohne weiteres übernommen werden können.
Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten, Netzwerken und Plattformen aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Darüber hinaus sollten Verbindungen zu eng verwandten Maßnahmen hergestellt und Synergien angestrebt werden, z. B. zu einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden. Insbesondere sollten die Vorschläge gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit Projekten anstreben, die im Rahmen der Aufforderung "European Cloud for Cultural Heritage" im Rahmen von Horizont Europa Cluster 2 finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Validierte und verfeinerte Maßnahmen zur verstärkten Nutzung innovativer digitaler Technologien durch die europäischen Kultur- und Kreativindustrien (KKI) im Hinblick auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.
- Signifikante Beiträge zur Stärkung der Fähigkeit der europäischen KKI, zu einem auf den Menschen ausgerichteten digitalen Wandel beizutragen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(487kB)
Kontakt
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