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Call-Eckdaten
Minimierung der Kosten und Maximierung des Nutzens der Schaffung und Vernichtung von Arbeitsplätzen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-03
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema sollte ermitteln, wie Flüchtlinge, Zugewanderte, Frauen, ältere und jüngere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslose und Nichterwerbspersonen, Arbeitnehmende mit mittlerem und niedrigem Qualifikationsniveau, Menschen mit niedrigem und mittlerem Bildungsniveau, Menschen in ländlichen Gebieten und NEETs (Menschen, die sich weder in der Ausbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden) am besten geschult werden können, da diese Menschen über weniger Ressourcen verfügen, um Übergangszeiten zu überbrücken.
Call-Ziele
Globalisierung, technologischer Wandel, demografischer Wandel, grüner Wandel und andere makroökonomische Triebkräfte des Wandels beschleunigen die Prozesse der Schaffung und Vernichtung von Arbeitsplätzen. Dies hat tiefgreifende sozioökonomische Auswirkungen. Auf der einen Seite führen sie zu Veränderungen im Status der Menschen (z. B. von Arbeitslosen zu Beschäftigten); das Arbeitsleben ist stärker fragmentiert, mit weniger stabilen Arbeitsverhältnissen. Andererseits verändern sie die wirtschaftlichen Landschaften und Ökosysteme verschiedener Sektoren, oft verbunden mit technologischen, sozialen und unternehmerischen Innovationen. All diese Auswirkungen unterstreichen die Notwendigkeit, wirksame politische Maßnahmen zu entwickeln, um die Kosten zu minimieren und den Nutzen zu maximieren. Im Rahmen dieses Themas sollte ermittelt werden, wie Flüchtlinge, Eingewanderte, Frauen, ältere und jüngere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslose und Nichterwerbstätige, Arbeitnehmende mit mittlerem und niedrigem Qualifikationsniveau, Menschen mit niedrigem und mittlerem Bildungsniveau, Menschen in ländlichen Gebieten und NEETs (Menschen, die sich weder in der allgemeinen noch in der beruflichen Bildung befinden) am besten geschult werden können, da diese Menschen über weniger Ressourcen verfügen, um Übergangszeiten zu überbrücken.
In den Vorschlägen können die folgenden Fragen untersucht werden:
- Wie sollte die Umverteilung von Arbeitskräften innerhalb und zwischen den Sektoren erfolgen, um die soziale Integration zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird?
- Wie können wir ältere Arbeitnehmende und/oder ungelernte Arbeitskräfte um- und weiterqualifizieren, um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Arbeitsplätzen/Sektoren zu gewährleisten?
- Welche Weiterbildungs-/Umschulungsprogramme funktionieren am besten (Maximierung des Nutzens bei Minimierung der Kosten)?
- Welche Auswirkungen hat der grüne Wandel auf die Arbeitsmarktchancen verschiedener und benachteiligter sozioökonomischer Gruppen, auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren, auf die Aufteilung zwischen grünen und braunen Arbeitsplätzen und auf die Einkommensgruppen?
- Wie könnten wir angesichts des Trends der Vorkrisenzeit, die Erwerbsbeteiligung konstant zu erhöhen, die Erwerbsbeteiligung von unterausgelasteten Arbeitskräften steigern?
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen. Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit den EU-Nachbarschafts- und Kandidatenländern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Effizientes Management von Prozessen der Schaffung und Vernichtung von Arbeitsplätzen, die durch makroökonomische Faktoren des Wandels ausgelöst werden;
- Verschiedene soziodemografische Gruppen und Regionen werden durch die Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze und neuer Industrien begünstigt;
- Die negativen Auswirkungen, die mit der Vernichtung einiger Arbeitsplätze in kohlenstoffintensiven Tätigkeiten verbunden sind, werden gemildert, so dass niemand durch die Umverteilung von Arbeitsplätzen zwischen Regionen und Sektoren zurückgelassen wird;
- Umschulung und Höherqualifizierung älterer und/oder ungelernter Arbeitskräfte, um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Arbeitsplätzen/Sektoren zu gewährleisten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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