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Call-Eckdaten
Bewertung und Stärkung der Komplementarität zwischen neuen Technologien und menschlichen Fähigkeiten
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-11
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich auf ein besseres Verständnis der Komplementarität zwischen neuen Technologien und Fertigkeiten konzentrieren, die als Grundlage für politische Empfehlungen dienen können, die die menschlichen Fertigkeiten ergänzen und verbessern, wie z. B. die Ausrichtung von Investitionszuschüssen.
Call-Ziele
Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass neue Technologien die Gesamtbeschäftigungsmöglichkeiten erhöhen oder verringern können: Sie erhöhen sie tendenziell, wenn starke Produktivitätssteigerungen vorliegen oder wenn sie neue Aufgaben schaffen, die am besten mit menschlichen Fähigkeiten ausgeführt werden (mögliches Beispiel: Krankenpfleger, die medizinische Maschinen einsetzen, um Untersuchungen durchzuführen, die zuvor von einem Arzt durchgeführt wurden), können sie aber auch verringern, wenn der Ersatz von Arbeitskräften durch Maschinen vorherrscht (mögliches Beispiel: Selbstbedienungsschalter im Supermarkt). Es ist jedoch immer noch nicht klar, welche Arten von Technologien und Technologieanwendungen besonders vielversprechend sind, wenn es darum geht, menschliche Fähigkeiten zu verbessern und nicht zu ersetzen und wenn es darum geht, Beschäftigungsmöglichkeiten und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Einige Autor*innen argumentieren, dass der jüngste technologische Wandel einseitig auf die Automatisierung ausgerichtet war und sich nicht ausreichend auf die Schaffung neuer Aufgaben konzentriert hat, bei denen die Arbeitskräfte produktiv eingesetzt werden können, was zu einem sinkenden Anteil der Arbeitskräfte am Volkseinkommen, zunehmender Ungleichheit und geringerem Produktivitätswachstum geführt hat. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Komplementarität zwischen neuen Technologien und Qualifikationen besser zu verstehen, die als Grundlage für politische Empfehlungen dienen kann, die die menschlichen Qualifikationen ergänzen und verbessern, z. B. durch gezielte Investitionssubventionen. So könnte die Politik beispielsweise öffentliche Investitionen vorrangig in Bereichen fördern, in denen Innovationen bestehende Fähigkeiten besser ergänzen (mögliche Beispiele: Bildung und Gesundheitswesen im Gegensatz zur Mustererkennung "auf breiter Front"), auch bei Menschen ohne hohe formale Qualifikationen (oder bei anderen benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen), oder sie könnte die Entwicklung von Fähigkeiten, die neue Technologien ergänzen, durch gezielte Bildungs- und Ausbildungsprogramme unterstützen. Beide Arten von politischen Maßnahmen könnten die Auswirkungen der neuen Technologien auf die Beschäftigungsaussichten, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die soziale Eingliederung verbessern, aber ihre Gestaltung erfordert das Öffnen der "Black Box" der Komplementarität von Technologie und Qualifikationsnachfrage.
Beispiele für Forschungstätigkeiten im Rahmen dieses Themas sind die Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Komplementarität zwischen bestimmten neuen Technologien und menschlichen Fähigkeiten und umgekehrt. Dazu könnte eine Analyse spezifischer Anwendungen neuer Technologien (wie künstliche Intelligenz und Robotik) gehören, möglicherweise mit einem sektoralen oder beruflichen Schwerpunkt. Es könnte auch die Entwicklung politischer Empfehlungen zur Unterstützung von Technologien und Qualifikations-/Ausbildungskursen beinhalten, die einen digitalen Übergang fördern, der mehr gute Arbeitsplätze schafft. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Vertiefung des Verständnisses für das Potenzial und die Auswirkungen neuer Technologien wie künstliche Intelligenz und Robotik als Ersatz oder Ergänzung menschlicher Fähigkeiten bei der Ausführung von Arbeitsaufgaben.
- Entwicklung und Einsatz von Technologien, die menschliche Fähigkeiten ergänzen und verbessern, und Entwicklung der entsprechenden Fähigkeiten in der Belegschaft.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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