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Call-Eckdaten
Die Rolle der Geschlechter in extremistischen Bewegungen und ihre Auswirkungen auf die Demokratie
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-05
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten Strategien und praktische Lösungen für die Auseinandersetzung und Beratung mit Männern entwickeln, die in reaktionären, identitären oder rechtsextremen nationalistischen Online-Foren aktiv sind, und den Einfluss des Online-Diskurses auf solchen Plattformen auf die Entstehung extremistischer Bewegungen sowie ihr Verhältnis zu Mainstream-(Online-)Plattformen und politischen Diskursen untersuchen. Dies beinhaltet unter anderem eine Analyse und Auseinandersetzung mit verschiedenen Arten von Männlichkeit, wie diese mit politischer Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt und Hassverbrechen zusammenhängen, sowie Wahrnehmungen im Zusammenhang mit EU-Werten und gesellschaftspolitischem Wandel.
Call-Ziele
Während sich die Gender- und Feminismusforschung im Bereich der Demokratie in der Regel auf die Rolle der Frauen und die Vertretung der Frauen konzentriert, sind die Rolle der Männer und die verschiedenen Formen der Männlichkeit ebenso wichtig, um ein umfassendes Verständnis der Auswirkungen von Geschlechterrollen und Ungleichheiten auf den demokratischen Diskurs, die Entscheidungsfindung und die Regierungsführung zu gewinnen.
In den letzten Jahren ist ein Aufschwung identitärer (alt-right), reaktionärer und anderer extremistischer Politik zu beobachten, der wohl durch die Pandemie und die dadurch entstandene Isolation verstärkt wurde. Viele dieser Ideale und Politiken entwickeln sich in Online-Foren und -Plattformen, die oft durch eine Verachtung der "liberalen" Elite gekennzeichnet sind und als Instrumente für die Radikalisierung von (jungen) Männern angesehen werden. In extremen Fällen haben sich solche Politiken offen feindselig gegenüber Frauen, LGBTIQ+-Kollektiven und Menschen, die einer rassischen oder ethnischen Minderheit angehören, verhalten und sogar offen zu Gewalt gegen sie aufgerufen, was zu einer Zunahme von Hassreden, Belästigungen und Hassverbrechen geführt hat. Diese Gruppen und Milieus müssen besser erforscht werden, vor allem durch aktive Beteiligung und Gespräche mit ihnen über ihre Wahrnehmungen in Bezug auf gesellschaftspolitische Veränderungen, Grundrechte und die Angst vor einer wahrgenommenen Bedrohung ihrer geschlechtsspezifischen Identität. Daher sollten die Vorschläge Strategien und praktische Lösungen für die Auseinandersetzung mit Männern entwickeln, die sich in reaktionären, identitären oder rechtsextremen nationalistischen Online-Foren engagieren, und den Einfluss des Online-Diskurses auf solchen Plattformen auf die Entstehung extremistischer Bewegungen sowie ihr Verhältnis zu Mainstream-(Online-)Plattformen und politischen Diskursen untersuchen. Dies beinhaltet unter anderem eine Analyse und Auseinandersetzung mit verschiedenen Arten von Männlichkeit, deren Zusammenhang mit politischer Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt und Hassverbrechen sowie mit Wahrnehmungen im Zusammenhang mit EU-Werten und gesellschaftspolitischem Wandel. Interdisziplinäre Ansätze, die Sozial- und Politikwissenschaften mit dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, verbinden, sind bei diesem Thema besonders erwünscht.
Die zunehmende Unsicherheit und die politischen Herausforderungen, die durch die Pandemie entstanden sind, sind mit einer Hinwendung zu hyper-maskulinistischen Führungs- und Politikmodellen verbunden, die einer weiteren Analyse bedürfen. In diesem Zusammenhang sollten die Vorschläge die Wechselbeziehung zwischen hyper-maskulinistischen Führungsstilen von oben nach unten und identitären, nationalistischen und anderen extremistischen Bewegungen von unten nach oben, die sich in Online-Räumen entwickeln, berücksichtigen und ihre Auswirkungen auf die demokratische Beteiligung, die Entscheidungsfindung und das Vertrauen in die Regierung analysieren. In diesem Zusammenhang können auch historische Erfahrungen mit Führung und Politik in Krisensituationen berücksichtigt werden.
Aufbauend auf den evidenzbasierten Erkenntnissen sollten die Vorschläge innovative Methoden, politische Ansätze und Instrumente für politische Entscheidungsträger und Praktiker entwickeln, um die zugrunde liegenden Wurzeln gewalttätiger, diskriminierender und illiberaler politischer Diskurse und Handlungen sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet anzugehen. Dazu könnten Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zu den Gefahren identitärer und reaktionärer Ideale für die Demokratie und die Werte der EU sowie innovative Praktiken zur Beratung mit den Zielgruppen gehören.
Die Vorschläge sollten auf früheren EU-finanzierten Projekten aufbauen und potenzielle Synergien mit Projekten nutzen, die im Rahmen von HORIZON-CL3-2024-FCT-01-04 finanziert werden: Radikalisierung und Geschlecht.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung eines kritischen Verständnisses der Konstruktion und Ausübung von Geschlechterrollen in extremistischen, identitären und nationalistischen Bewegungen und deren Auswirkungen auf Demokratie, EU-Werte und Grundrechte.
- Evidenzbasierte Einblicke in die Rolle von Online-Communities bei der Förderung reaktionärer, identitärer und extremistischer Ideale, mit besonderem Augenmerk auf verschiedene Formen von Männlichkeit aus einer intersektionalen Perspektive und unter Einbeziehung der Auseinandersetzung mit diesen Communities und Plattformen.
- Untersuchung der Geschlechterrollen in politischen Führungsstilen und -narrativen, insbesondere in nationalistischen und extremistischen Parteien, und ihrer Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe, die Entscheidungsfindung und das Vertrauen in die Regierungsführung, sowie Vorschläge für alternative Modelle für eine demokratischere Führung.
- Entwicklung innovativer Methoden, politischer Ansätze und Instrumente, um antidemokratische Narrative und Tendenzen zu bekämpfen, die durch identitäre, nationalistische und extremistische Ideale gekennzeichnet sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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