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Call-Eckdaten
Methoden für die Teamarbeit von Forschenden - Verstärkung der bereichsübergreifenden Fähigkeiten zur Zusammenarbeit, Verhaltens- und Implementierungswissenschaften
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-07
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge zu diesem Thema sollten Kommunikations-, Management- und Kooperationsfähigkeiten mit Verhaltens- und Umsetzungswissenschaften kombinieren, um Forschenden im Laufe ihres Studiums oder im Rahmen der Aktualisierung ihrer beruflichen Laufbahn lebenslang "übertragbare" Fähigkeiten zu vermitteln.
Call-Ziele
Wie die UNESCO feststellt, sind "Querschnittskompetenzen zunehmend gefragt, damit sich Lernende erfolgreich an Veränderungen anpassen und ein sinnvolles und produktives Leben führen können".
Um die Wirkung zu maximieren und gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen, sollten die folgenden Elemente berücksichtigt werden
- Weiterentwicklung, Förderung und Demonstration von Methoden, die relevante und bewährte Konzepte beispielsweise aus den Verhaltens- und Umsetzungswissenschaften, den Managementwissenschaften und der beruflichen Entwicklung übertragen, um Forschende für eine effektive Teamarbeit zu rüsten und die Auswirkungen der Forschung auf den sozialen und wirtschaftlichen Wandel durch kollaborative Interaktionen und Ko-Kreation zu maximieren
- Entwicklung von Methoden für die Ausbildung von Forschenden in bereichsübergreifenden Fähigkeiten, wie z. B. Kommunikation, sektorübergreifende Teamarbeit und Forschung in Zusammenarbeit mit Interessengruppen
- Entwicklung kultureller Kompetenz, die es Forschenden ermöglicht, produktiv und sinnvoll in Teams zu arbeiten, die Länder, Sektoren, Disziplinen und andere kulturelle Grenzen überschreiten
- Förderung interdisziplinärer Forschungsteams zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten daher Kommunikations-, Management- und Kooperationsfähigkeiten mit Verhaltenswissenschaften und Umsetzungswissenschaften für die lebenslange Ausbildung von Forschenden in "übertragbaren" Fähigkeiten kombinieren, und zwar im Rahmen ihrer Lehrpläne oder als Teil der Aktualisierung ihrer beruflichen Laufbahn. Die Konzentration auf die Teamarbeit ist ein Vorteil für die berufliche Laufbahn und den Arbeitsplatz und wird schrittweise dazu führen, dass die Auswirkungen auf und in unseren Gesellschaften, Volkswirtschaften und Demokratien erreicht und maximiert werden.
Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um Methoden für die Ausbildung von Forschenden in den Verhaltens- und Umsetzungswissenschaften und in bereichsübergreifenden Fähigkeiten zu ermitteln, zu bewerten und vorzuschlagen, und zwar im Rahmen ihrer Lehrpläne oder als Teil der Aktualisierung ihrer beruflichen Laufbahn. Die Arbeiten sollten sich auch auf die praktischen Aspekte der Teamarbeit konzentrieren.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten Ergebnisse liefern, die auf alle der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet sind und zu diesen beitragen:
- Kartierung, Bewertung und Entwicklung von Elementen zur Förderung der Teamarbeit in den Lehrplänen und der beruflichen Fortbildung von Forschenden, einschließlich der Verbesserung von Laufbahnen und Arbeitsplätzen.
- Erbringung von Nachweisen über die Auswirkungen von Teamarbeit, Outreach-Aktivitäten, Kommunikations- und Verbreitungsfähigkeiten auf das systemische Denken und die Beziehungen zwischen Forschenden und Stakeholdern sowie deren Verbindung zur Gesellschaft im Allgemeinen.
- Bereitstellung kollaborativer, partizipatorischer und ko-kreativer Methoden unter Einbeziehung von Verhaltens- und Implementierungswissenschaften zur Verbesserung der Teamarbeit unter Forschenden.
- Erarbeitung von Empfehlungen und Toolkits für Universitäten und Forschungseinrichtungen zur Verbesserung der Teamarbeit, der Ko-Kreation und der Teambildung, um globale Herausforderungen zu bewältigen und Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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