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Call-Eckdaten
Politische Empfehlungen zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Einsamkeit in Europa
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-01
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten gemeinsam vereinbarte sozioökonomische und geografische Risikofaktoren, Triebkräfte und Tendenzen der Einsamkeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten ermitteln, auch in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Jugendliche, Arbeitslose, kürzlich in den Ruhestand getretene Menschen, Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, und Menschen mit Behinderungen) sowie geschlechtsspezifische und sich überschneidende Aspekte (z. B. sozioökonomischer Hintergrund, ethnischer Hintergrund/Minderheiten), und Empfehlungen für die Gestaltung wirksamer politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Einsamkeit abgeben sowie Instrumente für die langfristige Überwachung der Einsamkeit auf individueller und Bevölkerungsebene entwickeln.
Call-Ziele
Einsamkeit wird zu einem dringenden Problem der öffentlichen Gesundheit, das wirksame politische Maßnahmen erfordert. Im Jahr 2016 fühlten sich 12 % der EU-Bürger*innen einsam. Mit der COVID-19-Pandemie und der sozialen Distanzierung sind die Zahlen auf 25 % gestiegen. Obwohl Einsamkeit Bürger*innen aller Altersgruppen betrifft, ist die Prävalenz in den Mitgliedstaaten ungleichmäßig. Die Auswirkungen der Einsamkeit sind schädlich für die Gesundheit, haben aber auch erhebliche Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Gemeinschaft.
Mehrere EU-Forschungsprojekte und -Initiativen, wie das Pilotprojekt über Einsamkeit, das von der GFS in Zusammenarbeit mit der GD EMPL durchgeführt wird, befassen sich bereits mit dem Thema Einsamkeit, und die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten idealerweise Synergien mit diesen Projekten schaffen und die verfügbaren Daten nutzen, um die Zusammenführung sozioökonomischer Daten mit bestehenden Daten über individuelle und gesellschaftliche Einsamkeit zu unterstützen.
Dabei sollten die verfügbaren Daten genutzt werden, um gemeinsam vereinbarte sozioökonomische und geografische Risikofaktoren, Triebkräfte und Tendenzen der Einsamkeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten zu ermitteln, auch in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Jugendliche, Arbeitslose, kürzlich in den Ruhestand getretene Menschen, Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, und Menschen mit Behinderungen) sowie geschlechtsspezifische und sich überschneidende Aspekte (z. B. sozioökonomischer Hintergrund, ethnischer Hintergrund/Minderheiten), und es sollten Empfehlungen für die Gestaltung wirksamer politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Einsamkeit sowie Instrumente für die langfristige Überwachung der Einsamkeit auf individueller und Bevölkerungsebene entwickelt werden.
Die Arbeiten sollen auch die öffentliche Debatte über Einsamkeit und insbesondere über die damit verbundene Stigmatisierung fördern.
Der Ansatz wird auf einer FAIR-Kultur des Datenaustauschs beruhen und den Einsatz neuer Technologien zur Quantifizierung und Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Einsamkeit in Europa fördern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Beitrag zu Verhaltensänderungen für eine widerstandsfähigere und gerechtere Gesellschaft.
- Informationen über Schlüsselaspekte der Auswirkungen von Einsamkeit in Europa durch die Zusammenführung von sozioökonomischen Daten mit bestehenden Daten.
- Evidenzbasierte Empfehlungen für sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung und Bewältigung von Einsamkeit in Europa auf individueller und Bevölkerungsebene.
- Schaffung eines Rahmens zur langfristigen Überwachung der Einsamkeit.
- Bildung eines repräsentativen Netzwerks von Expert*innen, Interessenvertreter*innen und politischen Entscheidungsträger*innen, die an Forschungs- und Politikmaßnahmen beteiligt sind, die sich mit den sozioökonomischen Auswirkungen der Einsamkeit befassen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen.
- Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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