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Call-Eckdaten
Sozialer Dialog in der neuen Welt der Arbeit
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-05
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Forschungsaktivitäten sollten sich auf die Wechselwirkung zwischen Nichtstandard-Arbeitsformen (Zeitarbeit, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Plattformarbeit und andere Formen der Nichtstandard-Beschäftigung) und dem sozialen Dialog konzentrieren.
Call-Ziele
Der soziale Dialog spielt eine entscheidende Rolle für das Funktionieren des europäischen Wirtschaftsmodells des sozialen Marktes. Durch konstruktive Verhandlungen zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen kann der soziale Dialog zu einer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft beitragen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen und den Zugang zum Sozialschutz verbessern. Die tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt, die durch die Digitalisierung, die Globalisierung und die Verbreitung von Nicht-Standard-Arbeitsformen ausgelöst wurden, bringen jedoch eine Reihe von Einschränkungen mit sich, die die Fähigkeit des sozialen Dialogs behindern, die Arbeitsmärkte wirksam durch die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen zu lenken. Einige dieser Hindernisse haben mit dem derzeitigen Rechtsrahmen zu tun, während andere mit der Verschlechterung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zusammenhängen, auf denen der soziale Dialog ursprünglich aufgebaut wurde.
Es besteht ein akuter Bedarf an innovativer Forschung, die die Auswirkungen der sich wandelnden Arbeitswelt auf die Fähigkeit der sozialen Akteure, sich am sozialen Dialog zu beteiligen, sowie auf dessen Wirksamkeit untersucht. Darüber hinaus sind innovative Forschungsarbeiten erforderlich, um die sich aus der Digitalisierung ergebenden Chancen aufzuzeigen, die die Sozialpartner ergreifen müssen, um positive sozioökonomische Ergebnisse zu erzielen.
Die Forschungsaktivitäten sollten sich auf das Zusammenspiel zwischen Nichtstandard-Arbeitsformen (Zeitarbeit, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Plattformarbeit und andere Formen der Nichtstandard-Beschäftigung) und dem sozialen Dialog konzentrieren. Alternativ können sie die rechtlichen Hindernisse untersuchen, die die Sozialpartner daran hindern, einen Dialog zu führen, wie z. B. das Wettbewerbsrecht im Falle von Selbständigen. In den Forschungsvorschlägen sollte auch untersucht werden, ob der derzeitige Rechtsrahmen noch zweckmäßig ist und wie er angepasst werden kann, um den sich verändernden Realitäten der Arbeitswelt gerecht zu werden. Die Vorschläge sollten die Ergebnisse des sozialen Dialogs in Branchen analysieren, in denen atypische Arbeitsformen weit verbreitet sind und in denen es Armut trotz Erwerbstätigkeit gibt. Darüber hinaus sollten sie neue innovative Wege untersuchen, mit denen die Sozialpartner die zuvor genannten Hindernisse überwunden haben. Schließlich sollte in den Vorschlägen die Rolle des sozialen Dialogs bei der Gestaltung des digitalen und grünen Übergangs analysiert werden. Die Forschungsaktivitäten sollten sich auch auf die spezifischen nationalen oder regionalen Umstände konzentrieren, unter denen sich der soziale Dialog entwickelt hat, und darauf, wie sich diese Umstände heute auf seine Wirksamkeit und seine Fähigkeit auswirken, auf die Veränderungen in der sich wandelnden Arbeitswelt zu reagieren.
Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf bestehenden Forschungsarbeiten aufbauen, kontextbezogene und transdisziplinäre Lehren aus den jüngsten politischen Interventionen ziehen und Anpassungsmaßnahmen vorschlagen oder diese durch Experimente zur sozialen Innovation testen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bewertung der Auswirkungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf Beschäftigung und soziale Ergebnisse.
- Analyse der Verteilungskosten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Sozialpartner für ihre Mitglieder.
- Verbesserung der Formen der Vertretung von Nicht-Standard-Arbeitnehmer*innen im Rahmen des sozialen Dialogs durch Einbeziehung der Sozialpartner.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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