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Call-Eckdaten
Sozialwirtschaftliche Missionen für die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2023-RESILIENCE-01
Termine
Öffnung
05.10.2023
Deadline
07.12.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 250.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung ist die Förderung der Entwicklung von KMU der Sozialwirtschaft, die in ländlichen Gebieten tätig sind. Das Projekt zielt darauf ab, ein europäisches Netzwerk von regionalen und lokalen Behörden mit konvergierenden Prioritäten im Bereich der Sozialwirtschaft aufzubauen und auf EU-Ebene Raum und Möglichkeiten für Lernen und Zusammenarbeit zu schaffen.
Call-Ziele
Mit dieser Aufforderung sollen Konsortien unterstützt werden, die ihre Zusammenarbeit durch den Austausch und die Wiederholung bewährter Verfahren und Lernprozesse ausbauen, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung der Widerstandsfähigkeit, der Ökologisierung und der Digitalisierung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen und KMU in ländlichen Gebieten liegt.
Die spezifischen Ziele, die mit dieser Aufforderung erreicht werden sollen, sind folgende
- Bestandsaufnahme der wichtigsten Empfehlungen und bewährten Praktiken aus früheren Projekten, die zur Unterstützung der Widerstandsfähigkeit ländlicher Gemeinden durch die Sozialwirtschaft durchgeführt und im Rahmen von Horizont Europa, ELER, EFRE und SMP finanziert wurden;
- Förderung der Schaffung von sozialwirtschaftlichen Netzwerken und Stakeholdern auf regionaler und lokaler Ebene, um die Widerstandsfähigkeit, Ökologisierung und Digitalisierung ihrer Mitglieder zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Netzwerken zu verbessern;
- Förderung des interregionalen Lernens zwischen den Stakeholdern der Sozialwirtschaft (öffentlicher und privater Sektor);
- Beitrag zum allmählichen Aufbau einer sozialwirtschaftlichen Gemeinschaft als integraler Bestandteil eines nachhaltigen europäischen Wirtschaftsmodells mit Schwerpunkt auf der Widerstandsfähigkeit ländlicher Gemeinden durch die Entwicklung des sozialen Unternehmertums.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Schaffung besserer, hochwertiger Arbeitsplätze (Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in ländlichen Gebieten);
- Unterstützung des grünen, sozialen und digitalen Wandels auf lokaler Ebene;
- Unterstützung widerstandsfähiger und nachhaltiger Geschäftsmodelle auf der Grundlage der Sozialwirtschaft;
- Förderung der effizienten Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen Kreislaufwirtschaft;
- Gewährleistung einer größeren Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften und besserer Lebensbedingungen für die Landbevölkerung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 und bis zu etwa 10 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens drei regionale oder lokale öffentliche Verwaltungen (z. B. Regionen, Gemeinden, Städte usw.) aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern, die als öffentliche Einrichtungen im Teilnehmerregister eingetragen sind;
- Mindestens eine wirtschaftsnahe Organisation wie eine KMU-Organisation oder ein KMU-Verband, eine Organisation für soziale Unternehmen, eine Handelskammer usw., die für das Thema der Aufforderung relevant ist;
- Weitere Antragstellende können andere Wirtschaftsakteure sein, wie z. B. Netzwerk- oder Dachverbände, KMU-Organisationen, KMU, Organisationen oder Unternehmen der Sozialwirtschaft, Genossenschaften, NRO, Organisationen der Zivilgesellschaft, lokale Agenturen für ländliche Entwicklung und Innovation, Technologiezentren und Dienstleistungsanbieter, digitale Innovationszentren, Fablabs, Wissenschaftsparks, lokale Industriecluster, Bildungseinrichtungen, Bildungs- oder Berufsbildungseinrichtungen, Handelskammern usw., die für dieses Aufforderungsthema relevant sind;
- Jeder förderfähige Antragstellende gemäß den Ziffern 2 und 3 des Konsortiums muss in demselben Gebiet ansässig sein, das von der regionalen oder lokalen öffentlichen Verwaltung abgedeckt wird, die als Antragsteller gemäß Ziffer 1 beteiligt ist, es sei denn, es handelt sich um teilnehmende Netzwerke oder Dachorganisationen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- gelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die finanzielle Unterstützung wird direkt an Dritte gewährt, d. h. an die Mitglieder der Delegationen, die an den von den Projektpartnern organisierten Workshops teilnehmen und keine Vertreter oder Mitarbeiter der Projektpartner sind;
- die finanzielle Unterstützung für Dritte muss in den Projektkosten unter der entsprechenden Kostenposition ausgewiesen werden;
- Finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur die Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten abdecken, die für die Mitglieder der Delegationen zur Teilnahme an Aktivitäten notwendig sind, die Partner und andere relevante Interessenvertreter zusammenbringen (z. B. Workshops oder Studienbesuche), wie in der Beschreibung der Aktion angegeben; die vom Konsortium im Rahmen dieser Aktion organisierten Aktivitäten müssen für die teilnehmenden Interessenvertreter frei von Teilnahme- oder Registrierungsgebühren sein.
- Aus den Projektanträgen muss klar hervorgehen, warum die finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, für welche Personenkategorie und welche Aktivitäten, wie sie verwaltet wird, wie die Mitglieder der Delegation ausgewählt werden, und es muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten vorgelegt werden, für die ein Dritter finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Höchstbetrag für Dritte beträgt 60.000 EUR.
- Die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Dritten werden zu einem Fördersatz von 100 % erstattet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 oder 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (verfügbar auf der EISMEA-Seite hier).
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-COSME 2023 resilience call documentSMP-COSME 2023 resilience call document(563kB)
Kontakt
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