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Call-Eckdaten
Binnenhäfen: Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-COMPCOEN-IWWP-WORKS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 350.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten für die Binnenschifffahrt im Rahmen des umfassenden Netzes des TEN-V.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten zu TEN-V-übergreifenden Binnenhäfen im Zusammenhang mit:
- Zugang, einschließlich des sicheren Zugangs durch Navigationshilfen, von Binnenhäfen zu Binnenwasserstraßen;
- Basis- und wasserseitige Infrastruktur in Binnenhäfen, einschließlich landseitiger Stromversorgung;
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen) und Infrastruktur für die Entgasung von Schiffen, um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Bereitstellung oder Verbesserung von Straßen-/Schienenzugängen und -verbindungen innerhalb der Binnenhäfen;
- Sicherstellung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Ausbaggern des Hafens und der Hafenzufahrten.
Zu den Bauvorhaben kann die Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort gehören (Synergieelement gemäß Abschnitt 10.6 des Arbeitsprogramms), wie z. B. Photovoltaikanlagen, Windturbinen usw., die in erster Linie für die landseitige Stromversorgung, für den Bedarf der grundlegenden Hafeninfrastruktur und für verschiedene Hafenaktivitäten genutzt werden. Solche synergetischen Elemente müssen den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts verbessern und dürfen 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Projekte zur Entwicklung der wasserseitigen Infrastruktur sind Infrastrukturen, die die Schiffbarkeitskapazität im Sinne der Artikel 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 erhöhen oder die multimodale Anbindung des wasserseitigen Verkehrs verbessern. Dies schließt Infrastrukturen aus, die nicht direkt der Schifffahrt zugute kommen.
Elemente der Lagerung, Umschlaganlagen und Ausrüstungen (emissionsfrei) können nur dann in ein Projekt einbezogen werden, das der Binnenschifffahrt zugute kommt, wenn sie vollständig in das Infrastrukturinvestitionsprojekt integriert sind und nur einen geringen Teil davon ausmachen. Diese Projekte sollten nicht auf die Lagerung und den Umschlag von Anlagen und Ausrüstungen abzielen, sondern auf die Verkehrsinfrastruktur.
Infrastrukturen, die speziell für Kreuzfahrtschiffe bestimmt sind, werden nicht gefördert, außer im Hinblick auf die landseitige Stromversorgung.
Hinterlandanbindungen an die Binnenhäfen fallen unter die jeweiligen Prioritäten der Verkehrsträger, können aber Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung der Schienenanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets). Projekte, die die Hinterlandanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets kombinieren, können je nach Fall entweder für den Binnenhafen oder für die Themen Seehafen/Straße/Schiene eingereicht werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen für alle Wirtschaftsbeteiligten diskriminierungsfrei nutzbar sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2023-COMPCOEN-IWWP-WORKS: Binnenhäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COMPCOEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COMPCOEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COMPCOEN-STRASSEN-ARBEITEN: Straßen, Schienen-Straßen-Terminals und multimodale Logistikplattformen - Studien, Bauarbeiten oder gemischt
Die vorgesehene Dauer der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Für Studienprojekte sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects on the Comprehensive Network – Cohesion envelope Call documentCEF 2 Transport - Projects on the Comprehensive Network – Cohesion envelope Call document(563kB)
Kontakt
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