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Call-Eckdaten
DUT Aufruf 2023 - Menschenzentrierte städtische Transformation
Förderprogramm
Driving Urban Transitions Partnerschaft (DUT)
Termine
Öffnung
01.09.2023
Deadline
21.11.2023 13:00
Budget des Calls
€ 80.000.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen transnationale Forschungs- und/oder Innovationsprojekte unterstützt werden, die sich mit städtischen Herausforderungen befassen, um die Städte bei ihrem Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Funktionsweise zu unterstützen. Die Herausforderungen sind in drei Themen mit der Bezeichnung "Transition Pathways" gruppiert: Positive Energy Districts", "Die 15-Minuten-Stadt" und "Urbane Kreislaufwirtschaften".
Call-Ziele
- Der Positive Energy Districts (PED) Transition Pathway zielt darauf ab, die städtische Energiewende durch innovative Lösungen für die Planung, großflächige Umsetzung und Vervielfältigung von PEDs zu unterstützen, mit dem Ziel, bis 2025 mindestens 100 PEDs zu haben. Darüber hinaus wird er zur Mission für klimaneutrale und intelligente Städte beitragen, indem er ein Portfolio von PED-bezogenen Lösungen in Richtung Klimaneutralität aufbaut. PEDs bauen auf der Optimierung der Energieeffizienz, der (lokalen) Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Energieflexibilität auf und werden synergetisch mit dem Energiesystem in Europa verbunden sein. Durch die Anwendung eines integrativen Ansatzes, der technologische, räumliche, regulatorische, rechtliche, finanzielle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Perspektiven einbezieht, erhöhen die PEDs die Lebensqualität in den Städten, tragen zur Erreichung der COP21-Ziele und der EGD-Ziele bei und verbessern die europäischen Kapazitäten und das Wissen, um ein globales Vorbild zu werden.
- Die 15-Minuten-Stadt (15minC) fördert den Übergang zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität durch Verbesserung der Zugänglichkeit und Konnektivität, beginnend auf der Ebene der Stadtviertel. Das Konzept der 15-Minuten-Stadt basiert auf der Idee, dass Stadtbewohner*innen in der Lage sein sollten, den größten Teil ihrer täglichen Bedürfnisse innerhalb eines 15-Minuten-Radius zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erledigen, während sie gleichzeitig weitere Stadtteile erreichen und größere Entfernungen mit anderen Formen des nachhaltigen Verkehrs zurücklegen können. Die 15minC zielt darauf ab, integrierte und gemischt genutzte Stadtviertel zu schaffen, die der Schlüssel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrs- und Logistiksektor und zur Anpassung der städtischen Umwelt an die Herausforderungen des Klimawandels sind. So will der 15minC der Vielfalt der heutigen Lebensstile Rechnung tragen und klimaneutrale, lebenswerte und integrative Städte fördern. Ziel von 15minC ist es, die Analyse, Ausarbeitung, Erprobung und Prüfung von Innovationen für 15-Minuten-Städte in einem ko-kreativen Umfeld zu erleichtern und diese in einem 15minC-Innovationsportfolio mit mehr als 50 Erfahrungen und Praktiken zusammenzufassen, wobei unterschiedliche städtische Kontexte berücksichtigt werden und der Schwerpunkt auf der Übertragbarkeit liegt.
- Der Circular Urban Economies (CUE) Transition Pathway zielt darauf ab, die Planung und Gestaltung inklusiver städtischer Räume zu unterstützen, die von zirkulären Ressourcenströmen getragen werden. Der CUE TP geht von der Annahme aus, dass solche Räume nur entstehen können, wenn transformative Interventionen städtische Gebiete als gleichzeitig durch ihre Ressourcennutzung und sozioökonomischen Aspekte charakterisiert verstehen und angehen. Daher fördert es eine Vielzahl von Instrumenten und Ansätzen, die die Bemühungen um mehr Ressourceneffizienz und Lebensqualität in Städten miteinander verbinden. Durch die Sammlung von Beispielen und deren Gruppierung nach Thema und Kontext wird das CUE TP ein Portfolio von mehr als 50 Lösungen bereitstellen, die bis zum Ende der DUT-Partnerschaft zur zirkulären Transformation städtischer Gebiete beitragen können.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der Aufbau potenzieller langfristiger Partnerschaften, die Nutzung bestehender Wissensnetze und die Mitgestaltung von Projekten durch Forschende und Stakeholder sollten wesentliche Bestandteile der vorgeschlagenen Projekte sein.
Die Ergebnisse sollten auf die Entscheidungsfindung (einschließlich öffentlicher und privater Bereiche sowie Gemeinschaften) und auf Innovationen (technologische, organisatorische und institutionelle sowie soziale) ausgerichtet sein.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie klar dargestellt werden:
- wie die Interessengruppen in das Projekt einbezogen und an der Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse beteiligt werden; und
- ihren Plan für eine umfassende Kommunikation und Verbreitung ihrer Ergebnisse, um das wissenschaftliche und technologische Verständnis zu verbessern und ihre Ergebnisse an die Endnutzenden weiterzugeben; und ihre Strategie für eine längerfristige Nutzung der Projektergebnisse beschreiben.
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Erwartete Ergebnisse
Grundlage für die Themenbeschreibungen der Aufforderung sind die drei Übergangspfade (Transition Pathways, TP): 15-Minuten-Stadt, Positive-Energy-Districts und Circular Urban Economies.
Für jeden TP werden drei Themen definiert. Da Fragen des städtischen Wandels untrennbar miteinander verbunden sind, können in einem Vorschlag mehrere Themen behandelt werden, entweder aus demselben oder aus verschiedenen TPs. Alle Projekte sollten jedoch die TP und das Thema wählen, das ihrem Thema am nächsten kommt. Ein zusätzliches TP kann gewählt werden, wenn es als passend oder notwendig erachtet wird. Obwohl der Vorschlag anhand der Kriterien seines Haupt-TP bewertet wird, werden bei der Bewertung auch übergreifende Merkmale berücksichtigt.
- 15-Minuten-Weg für den Übergang in die Stadt (15mC)
- Thema 1: Integrierte Politiken und Nachweise zur Verringerung der Autoabhängigkeit
- Thema 2: Mobilitäts- und Planungspolitik für nahverkehrsorientierte Entwicklungen
- Thema 3: Befähigung der Menschen zum städtischen Mobilitätswandel
- Positive Energy Districts - Wege zum Übergang (PED)
- Thema 1: Energieresilienz und Energiearmut
- Thema 2: Stadterneuerung und -sanierung
- Thema 3: Ermöglichende Systeme für lokale Energiewende: Zusammenarbeit und nachhaltige Investitionen
- Übergangspfad für zirkuläre städtische Ökonomien (CUE)
- Thema 1: Die bebaute Umwelt als Ressourcenbasis
- Thema 2: Wissen und Optimierung der Ressourcenströme zwischen städtischen und ländlichen Gebieten
- Thema 3: Planung und Gestaltung städtischer Gebiete mit der Natur: Hin zu einem regenerativen Urbanismus
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Antragstellende können sein:
- Forschungseinrichtungen (Hochschuleinrichtungen einschließlich Universitäten, Fachhochschulen; Forschungsinstitute oder andere Einrichtungen mit Forschungsaufgaben),
- Unternehmen und kommerzielle Organisationen,
- städtische Behörden (wie regionale und lokale Regierungseinrichtungen, Gemeinden und kommunale Organisationen, Stadtverwaltungen, städtische öffentliche Verwaltungen sowie Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter),
- Verbraucher und Vertreter der Zivilgesellschaft (z. B. lokale und kommunale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützige Organisationen, Bürgervertreter usw.).
- aus dem Kultur- und Kreativsektor (z. B. Künstler und Designer)
- Transnationale Förderfähigkeitsregel 1: Jeder Vorschlag muss von einem Konsortium eingereicht werden, das aus mindestens drei förderfähigen Antragstellern aus mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern besteht.
- Nur Antragsteller aus den folgenden Ländern, die für eine Förderung durch die teilnehmenden Förderagenturen in Frage kommen, können sich als Hauptantragsteller oder Mitantragsteller bewerben: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kanada, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Korea, Island, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Türkiye.
- Darüber hinaus müssen mindestens zwei der förderfähigen Antragsteller aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern stammen, die für eine EG-Kofinanzierung im Rahmen dieser Aufforderung in Frage kommen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
- Alle juristischen Personen müssen voneinander unabhängig sein, um als verschiedene Antragsteller betrachtet werden zu können. Bitte beachten Sie die spezifischen Regeln der Förderagenturen bezüglich der Förderfähigkeit von Antragstellern in Anhang A, da nicht alle Förderagenturen alle Arten von Antragstellern unterstützen können. Nicht förderfähige Antragsteller (z. B. aus anderen Ländern oder nicht förderfähig bei einer teilnehmenden Förderagentur) können als Kooperationspartner teilnehmen.
- Transnationale Förderfähigkeitsregel 2: Der Hauptantragsteller (Projektkoordinator) muss förderfähig sein und eine Förderung durch seine nationale/regionale teilnehmende Förderagentur beantragen.
- Transnationale Förderfähigkeitsregel 3: Ein Principal Investigator (PI) darf nur an maximal zwei Vorschlägen teilnehmen, und nur einmal als PI eines Hauptantragstellers. Wenn das Sekretariat der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das für die Prüfung der länderübergreifenden Förderfähigkeit zuständig ist, ein und dieselbe Person als PI in mehr als zwei Erstvorschlägen oder als PI des Hauptantragstellers in mehr als einem Erstvorschlag identifiziert, werden alle Erstvorschläge/Vollanträge, an denen sie als PI beteiligt ist, für nicht förderfähig erklärt.
- Transnationale Förderfähigkeitsregel 4: Konsortien müssen mindestens eine städtische Behörde (Stadt, Gemeinde oder Einrichtung, die wichtige städtische Dienstleistungen erbringt) entweder als Hauptantragsteller, Mitantragsteller oder Kooperationspartner umfassen, je nach den nationalen/regionalen Förderkriterien.
- In der Regel werden kleine bis mittelgroße Konsortien erwartet (die im Durchschnitt pro Vorschlag Finanzierungsanträge an 3 bis 5 Finanzierungsagenturen stellen). Es gibt jedoch keine Obergrenze, und Konsortien können so viele Partner einbeziehen, wie für einen überzeugenden Vorschlag erforderlich sind, wobei sichergestellt werden muss, dass alle Teilnehmer eine berechtigte Rolle spielen.
weitere Förderkriterien
Die ausgewählten Projekte werden direkt von den nationalen/regionalen Finanzierungsstellen der Partnerländer finanziert. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Land alle drei Aktionsbereiche und/oder Aktivitäten unterstützt. Anhang A (S. 46 der Aufforderung) enthält eine Liste aller teilnehmenden Länder und der förderfähigen Aktionsbereiche und Aktivitäten.
Die Förderquote und die Höchstbeträge der Zuschüsse variieren von Aktivität zu Aktivität und von Land zu Land. Bitte konsultieren Sie die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um weitere Informationen zu Ihrem Land zu erhalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zweistufige Einreichung handelt und beachten Sie Folgendes:
- Die Erstvorschläge/Vollanträge müssen in englischer Sprache unter Verwendung des vorgeschriebenen Vorschlagsformulars abgefasst werden. In anderen Sprachen verfasste Vorschläge sind nicht förderfähig. Das Vorschlagsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Bei Erstvorschlägen und Vollanträgen ist die Gesamtzahl der Seiten einzuhalten, wobei eine Standardschriftgröße und normale Seitenränder, wie auf dem Antragsformular angegeben, zu verwenden sind.
- Erstvorschläge und Vollanträge müssen über das elektronische Einreichungssystem UDiManager (www.uefiscdi-direct.ro) der UEFISCDI vor Ablauf der jeweiligen Frist eingereicht werden:
- Die Aufforderung zur Einreichung von Erstvorschlägen läuft bis zum 21. November 2023, 13:00 Uhr (MEZ).
- Im März 2024 werden die Antragsteller zur zweiten Phase des Verfahrens aufgefordert: die Aufforderung zur Einreichung von Vollanträgen endet am 30. April 2024, 13:00 Uhr (MESZ)
- Nur Erstvorschläge, die zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert werden, sind in der zweiten Phase des Auswahlverfahrens förderfähig. Entscheidet sich ein Hauptantragsteller, einen am Ende der ersten Stufe abgelehnten Vollantrag einzureichen, so wird dieser Vollantrag für nicht förderfähig erklärt.
Call-Dokumente
DUT 2023 Call documentDUT 2023 Call document(2971kB)
DUT in a nutshellDUT in a nutshell(2630kB)
Kontakt
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