Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
CO2-neutrale Stahlerzeugung mit Wasserstoff, sekundären Kohlenstoffträgern und Strom ODER innovative Stahlanwendungen für geringe CO2-Emissionen (Clean Steel Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-46
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Schaffung eines sauberen Stahlmarktes wird auf der Dekarbonisierung der Stahlherstellung und -produktion durch den Einsatz fortschrittlicher und bahnbrechender Technologien beruhen. Die Modifizierung und Änderung der Produktionsrouten wird sich auf das Design von maßgeschneiderten Stahlprodukten und deren Anwendungen auf dem Markt auswirken.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten auf einen der beiden folgenden Aspekte abzielen, die jeweils den Punkten 1) und 2) im Abschnitt über die erwarteten Ergebnisse entsprechen:
1. Die Vorschläge sollten sich auf Metallreduktionsverfahren beziehen, bei denen Wasserstoff, erneuerbare Elektrizität und/oder sekundäre Kohlenstoffträger eingesetzt werden, und/oder auf den Ersatz fossiler Brennstoffe und Reduktionsmittel bei der Stahlerzeugung und bei der nachgelagerten Verarbeitung in Stahlwerken. Von den Vorschlägen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie:
- Konzepte für die Änderung bestehender und neuer Anlagen für die Stahlerzeugung liefern, wie z. B.:
- Hochofen-Basis-Sauerstoff-Ofen (BF-BOF);
- Elektrolichtbogenofen (EAF);
- Direktreduzierter Eisenprozess (DRI): In diesem Fall ist der für das Direktreduktionsverfahren erforderliche Eisengehalt des Einsatzmaterials mit anderen alternativen Verfahren (z. B. Elektrolyse) zu vergleichen;
- Alternative Reduktionsverfahren (z. B. Elektrolyse bei nicht-konventionellen Erzen);
- Erhitzung und Behandlung von Halbfertigprodukten.
- Solche Änderungen könnten auch die internen und externen Energie- und Stoffströme betreffen, um z. B. Hüttengase wiederzuverwenden (internes Recyceln) und sie durch neue Quellen zu verbessern, z. B. durch den Ersatz von fossilem Kohlenstoff als Reduktionsmittel und Wärmequellen durch Wasserstoff und alternative Kohlenstoffquellen;
- Erwägung der integrierten Aufbereitung (Reformierung, Trennung, Erhitzung, Komprimierung) externer kohlenstoffarmer Gase oder intern recycelter CO/CO2-Ströme zur effizienten Nutzung als Reduktionsmittel, jedoch nicht beschränkt auf oder zur Nutzung in Heizprozessen.
ODER
2. Die Vorschläge sollten sich mit der Konzeption und Herstellung von sauberem Stahl für die Verwendung in etablierten Märkten und/oder in Märkten mit besonders anspruchsvollen oder rauen Umgebungen befassen. Von Interesse sind Stähle und Stahlsorten, die z. B. eine hohe Streckgrenze, eine hohe Ermüdungsfestigkeit, eine hohe Beständigkeit gegen Druck, Hitze, Verschleiß, zyklische Belastungen, Crash und schwere Korrosionsbedingungen aufweisen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf die Maximierung des Einsatzes minderwertiger Materialien und deren Einfluss auf die Produktqualität. Sofern für die vorgeschlagene Studie geeignet, sollten analytische Forschungsinfrastrukturen wie Synchrotron- und/oder Neutronenanlagen in Betracht gezogen werden, da sie in der Lage sind, große Mengen statistisch relevanter Daten zu liefern, um die Chemie und die Struktur/Morphologie zu validieren und Herausforderungen in Bezug auf Wasserstoffversprödung und/oder Eigenspannungen zu lösen. Die Vorschläge sollten das CO2-Reduktionspotenzial durch die Konzeption fortschrittlicher bzw. bahnbrechender Herstellungsrouten und/oder durch die Anwendung ihrer innovativen Stahllösung nachweisen.
Die Forschungsarbeiten sollten zu Vornormungsdokumenten und technischen Berichten beitragen, um innovative industrielle Anwendungen fortschrittlicher sauberer Stahlsorten zu unterstützen.
Im Rahmen des Projekts müssen spezielle Mittel für Verbreitungs- und Verwertungsaktivitäten mit der Clean Steel Partnership bereitgestellt werden (z. B. Informationsaustausch, Kohlenstoffreduktionspotenzial usw.).
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für sauberen Stahl umgesetzt.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Clean Steel Partnership (CSP) zu erreichen, indem sie zu einem der beiden folgenden Aspekte beitragen:
1. Verbesserung der CO2-neutralen Stahlproduktion mit Wasserstoff, sekundären Kohlenstoffträgern und Strom;
2. Beitrag zu innovativen Stahlanwendungen für niedrige CO2-Emissionen.
Projekte im Zusammenhang mit obigem Punkt 1 sollen zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Einführung der Verwendung von sekundären Kohlenstoffquellen, einschließlich Abfällen und Rückständen biologischen Ursprungs in Stahlherstellungsprozessen, um eine verbesserte Nachhaltigkeit zu erreichen und einen technisch und wirtschaftlich durchführbaren Übergang zu ermöglichen, um den Einsatz von fossilem Kohlenstoff als Brennstoff oder Reduktionsmittel zu reduzieren;
- Kombination der Reduzierung der fossilen Kohlenstoffemissionen mit Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs im Stahlbau mit Verbesserungen der Material- und Energieflüsse;
- Reduzierung des CO2-Fußabdrucks durch schrittweise Anpassung an die Verwendung von CO2-armem Wasserstoff zum Erwärmen von Stahl zum Walzen, Formen und zur Wärmebehandlung, wobei auch eine Kopplung zwischen Wasserstoff und/oder elektrischen Heiz- und Brennstoffflexibilitätskonzepten berücksichtigt wird;
- Valorisierung von nicht konventionellen Erzen, z.B. in (Foto-)Elektrolyseverfahren;
- Substitution fossiler Quellen als Aufkohlungsmittel und Schlackentreibmittel durch alternative Materialien in Elektrolichtbogenöfen (EAF) und Beitrag zur CO2-armen Stahlproduktion;
- Verbesserung des Umgangs mit kohlenstoffhaltigen Rückständen und Rückgewinnung von Metallgehalten aus minderwertigen Rückständen durch Vor- oder Reduktionsschmelzen mit Wasserstoff und/oder Strom;
- Identifizieren und analysieren Sie die Menge an bestehenden europäischen Technologien, die effizient auf CO2-neutrale Lösungen (z. B. H2 DRI) umgerüstet werden können. Unterscheiden Sie zwischen inkrementellen Retrofits und Retrofits, die die Produktion von kohlenstofffreiem Eisen und Stahl ermöglichen. Die abschließende Bewertung sollte einen umfassenden Überblick über die technischen Möglichkeiten sowie mögliche Umsetzungsfristen bieten und Aufschluss über Emissionsreduktionsstufen und erforderliche Finanzinvestitionen geben. Es wird erwartet, dass die unter diesem Punkt vergebenen Projekte unter dem Konsortium eine ausgewogene Vertretung von Wissenschaft, Forschungszentren und Industrie umfassen und in Kontakt mit der Europäischen Kommission entwickelt werden.
ODER
Es wird erwartet, dass Projekte im Zusammenhang mit dem obigen Punkt 2 zu mindestens zwei der folgenden Ergebnisse beitragen, die die Entwicklung von Stahllegierungen und -produkten und die Validierung ihrer Anwendung auf dem Markt für sauberen Stahl erfordern (bezogen auf das CSP-spezifische Ziel 6, siehe auch Baustein 12: Innovative Stahlanwendungen für niedrige CO2-Emissionen in SRIA):
- Neue oder modifizierte Legierungskonzepte, nachgelagerte Verarbeitungs- und Fertigungsprozesse für neue saubere Stahlsorten sowie Ableitung neuer Prüfverfahren, die der industriellen Anwendung näher kommen;
- Herstellung von Stählen mit verbesserten Lebenszyklusbeiträgen zur Reduzierung der CO2-Emissionen; dies gilt unter anderem für den Verkehrssektor, der verbesserte Möglichkeiten zur Wiederverwendung und Wiederaufbereitung umfasst; dazu gehören auch innovative Fertigungstechnologien für Stahlsorten, die die Dekarbonisierung unterstützen, wie zum Beispiel Elektroband;
- Saubere Stahlsorten mit verbesserten Gebrauchseigenschaften durch Kontrolle der Anwendungseigenschaften (z. B. Streckgrenze und/oder Stähle mit hoher Duktilität, Ermüdung, Versprödung, innere und äußere Korrosion und andere Eigenschaften, die für die Lebensdauer in der Anwendung relevant sind) unterstützt durch bekannte oder neue Techniken (z.B. Machine Learning (ML), metallurgische / thermodynamische Simulationen, Mehrskalenmodelle, Defektkorrelationen, Finite-Elemente-Methoden (FEM)realistische und angewandte Prüfverfahren) zur Realisierung der gewünschten Stahlgüteeigenschaften;
- Innovative Simulationsmethoden und -werkzeuge (z. B. Berechnung von PHAse-Diagrammen (CALPHAD), Kristallplastizität, künstliche Intelligenz (KI), maschinelles Lernen (ML), realistische und anwendungsorientierte Testmethoden, Multiskalenmodellierung, Werkzeuge zur Vorhersage von Gefüge, Fehlern und Eigenschaften, digitale Zwillinge usw.) zur Beschleunigung der Entwicklungsprozesse der genannten sauberen Stahlsorten und ihrer Herstellungsprozesse;
- Hochentwickelte Stahlsorten für den Einsatz in effizienten Hochtemperaturprozessen, einschließlich beispielsweise thermischer Reaktoren zur Abfallverwertung;
- Hochentwickelte Stahlsorten für den Einsatz in den Eisenbahnsystemen von Hochgeschwindigkeitszügen, um eine hohe Qualität, gute Schweißbarkeit und sehr hohe mechanische Eigenschaften zu gewährleisten, einschließlich hoher Streckgrenze, Metall-Metall-Verschleißfestigkeit und hoher Rollkontaktermüdungsbeständigkeit;
- Hochleistungsbaustähle (z. B. hochfeste, hochdruckfeste, kriechfeste, oxidationsbeständige usw.), die keine kritischen strategischen Elemente (z. B. V, Nb, Ti usw.) enthalten und/oder sich durch eine erhöhte Toleranz gegenüber dem Gehalt an Verunreinigungen im Schrott auszeichnen, wie zum Beispiel Cu;
- Stahlgüten mit erhöhtem Einsatz von minderwertigen Einsatzstoffen (z.B. Schrott, Sekundärrohstoffe, Erze / Staub, etc.) durch neue Kenntnisse der Einflüsse auf die Anwendungseigenschaften von hergestellten Stahlprodukten, die unter realistischen Betriebsbedingungen getestet wurden, Berücksichtigung des gesamten Herstellungsprozesses zur Ermittlung der Akzeptanz von Käufern / Nutzern (inkl. ökonomischer / ökologischer Nutzen, Fragebögen, Marktforschung).
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die beiden Technologiebereiche im nachstehenden Anwendungsbereich abdeckt, werden Zuschüsse für Anträge nicht nur in der Reihenfolge ihres Rankings, sondern auch für mindestens ein Projekt in jedem Technologiebereich gewährt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren