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Call-Eckdaten
Drehscheiben für Kreislaufwirtschaft in industrialisierten städtischen Randgebieten (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-38
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 15.000.000,00 und € 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem Konzepte für Kreislaufwirtschaftszentren (H4Cs) demonstriert werden, die Kreislaufwirtschaft innerhalb der Prozessindustrien und darüber hinaus gefördert wird und das Innovationsportfolio der Partnerschaft in Richtung der "First of a kind"-Demonstratoren vorangetrieben wird, um das Risiko von Investitionen für eine spätere Einführung zu verringern. (P4Planet operative Ziele 8 und 9).
Call-Ziele
Städtische Gebiete mit hohem Abfallaufkommen (Haushalts- und Endverbraucherabfälle) sollten eng mit den angrenzenden Industrien zusammenarbeiten, um gemeinsam ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren und ihr Abfallmanagement zu verbessern und so gemeinsam zur Valorisierung von Sekundärmaterialien und zur allgemeinen Kreislaufwirtschaft beizutragen. Das H4C-Konzept (Hubs for Circularity) ist ein Weg zur Nutzung lokaler Synergien für die Einführung innovativer Lösungen, die regionale Akteure der Ressourcenbewirtschaftung an strategischen Knotenpunkten einbinden, an denen neuartige Wertschöpfungsketten, die einen erheblichen Teil der Abfälle am Ende des Lebenszyklus verwerten, innerhalb von Regionen und regionsübergreifend miteinander verbunden werden könnten.
Das Konzept der Industrie-Stadt-Symbiose (I-US) sollte in halbindustriellem Maßstab demonstriert werden, indem der Strom städtischer Abfälle in die verarbeitende Industrie und gegebenenfalls in die nachgelagerten Bereiche der verarbeitenden Industrie, des Baugewerbes und anderer Industriezweige systemisch reintegriert wird. Dem Upcycling von Sekundärmaterialien oder -produkten anstelle von Downcycling sollte volle Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie folgende Themen behandeln:
- Eine systemische Lösung für ein H4C, die technologische und nicht-technologische sowie regionale und interregionale Aspekte umfasst: Schließung von Kreisläufen für gemischte/kombinierte Materialströme auf der Grundlage von Upcycling und prozessbasierten Ansätzen für eine Reihe von Recyclinglösungen, einschließlich Umwandlung und nachgeschalteter, komplexer Multi-Material-Ströme, Valorisierung von Abfallströmen (Urban Mining);
- Die Vorschläge können sich entweder auf Werkstoffe, Wasser oder Energie oder auf eine Kombination dieser Faktoren beziehen. Management und Verarbeitung sekundärer Ressourcenströme, z. B. durch Sammlung, Demontage, Sortierung, Reinigung, Konzentration, Recycling (einschließlich, aber nicht beschränkt auf chemische, metallurgische oder biobasierte Ressourcen), Logistik und Handel für ihre Aufwertung zur Verwendung als Ausgangsmaterial für andere Anlagen und Unternehmen in anderen Sektoren und/oder über Wertschöpfungsketten hinweg. Es werden Verbindungen zur verarbeitenden Industrie erwartet. Die verbleibenden nicht verwertbaren Fraktionen werden für eine optimale energetische Verwertung genutzt;
- Digitales Werkzeug, Recycling und sensorgestützte Abfallsortierung, Modellierungswerkzeuge, einschließlich Materialpass und Informationen über Materialströme, als Grundlage für das Ressourcenmanagement in Richtung einer vollständig integrierten Ökobilanz und Materialflussanalyse MFA (auf verschiedenen Ebenen) und zur Schaffung von Transparenz und Matchmaking-Möglichkeiten über Hubs hinweg. Vorbereitung auf die Kennzeichnung/Matrix für komplexe Verbraucherprodukte und einen innovativen Ansatz für Materialien am Ende des Lebenszyklus;
- Einrichtung von IT-Infrastrukturen und -Werkzeugen, die eine sichere Grundlage für die integrierte Verwaltung und die Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Daten bieten, die sich möglicherweise nicht am selben Ort wie der Demonstrator befinden und den Bedürfnissen mehrerer Knotenpunkte dienen;
- gegebenenfalls die gemeinsame Entwicklung von industriellen Dekarbonisierungsstrategien mit städtischen Fernwärmenetzen in Betracht zu ziehen, d. h. auf der Grundlage eines sozioökonomischen Optimums bei der kaskadischen Wiederverwendung von Abwärme und der Nutzung des Fernwärmenetzes zur Versorgung mit Niedertemperatur-Prozesswärme;
- Anwendung etablierter Berichterstattungsmethoden für die Bewertung industrieller Symbiose-Aktivitäten und des Austauschs, einschließlich Symbiosis Readiness Levels (SRL) und bewährter Verfahren, die von der Europäischen H4C-Praxisgemeinschaft (ECoP) festgelegt wurden. Darüber hinaus interagieren Sie mit der ECoP im Hinblick auf Unterstützung, bewährte Verfahren und Wissensaustausch zu technologischen und nicht-technologischen Fragen;
- Detaillierte Planung der Replikation und Anpassung des Konzepts, einschließlich der Simulation, des Geschäftsmodells und der Verwertungsstrategie für die "First of a Kind Hubs" an zwei bis drei alternativen Standorten in enger Zusammenarbeit mit den relevanten lokalen Akteuren. Die Replikationsfälle sollten Teil des Vorschlags sein. Einbindung der lokalen und regionalen Behörden in eine aktive Zusammenarbeit, um günstige und kohärente ortsbezogene Rahmenbedingungen zu schaffen;
- Bevorzugung eines partizipativen Managements mit der lokalen Gemeinschaft und Untersuchung der Entwicklung der sozialen Auswirkungen des Drehkreuzes, wobei auch die Geschlechterperspektive und die Inklusion zu berücksichtigen sind;
- Durchführung einer Aktion zur sozialen Innovation, an der mindestens einer der Akteure der lokalen Gemeinschaft beteiligt ist, sowie zusätzliche Maßnahmen zur Erleichterung der Beziehungen und zur Einbeziehung der Akteure der lokalen Gemeinschaft, z. B. Wissensaustausch mit den Bildungseinrichtungen und Entwicklung flexibler Lernressourcen;
- Einbeziehung eines Plans zur Ausweitung der Drehscheibe auf weitere Stakeholder (insbesondere Abfallwirtschaft und Verbände, neue Marktteilnehmende und andere relevante Interessengruppen), die ebenfalls davon profitieren und die lokalen/regionalen Synergien bei der gemeinsamen Umsetzung der ermittelten Innovationen und Lösungen innerhalb der nächsten fünf Jahre vervielfachen sollten.
Relevante Indikatoren und Messgrößen mit Ausgangswerten sollten im Vorschlag klar angegeben werden. Die Forschung muss auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte berücksichtigt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Demonstration der Vermeidung von Siedlungsabfällen in nahezu kommerziellem Maßstab durch systematische Rückgewinnung von Ressourcen als alternative Rohstoffquellen; durch die ausdrückliche Berücksichtigung des reduzierten Warenflusses (aufgrund der geografischen Nähe) wird auch ein Rückgang der Treibhausgasemissionen erwartet;
- Senkung des Süßwasserverbrauchs im Stadtgebiet um 50 % und Wiederverwendung von 90 % der bei der Wasseraufbereitung anfallenden festen Abfälle;
- Die in den Städten lebenden Bürger werden durch die Symbiose von Industrie und Stadt von einer gesünderen Umwelt profitieren, da die Emissionen durch kreislauffähige und erneuerbare Energiequellen und die Abfallverringerung gesenkt werden;
- Nutzung der städtischen/industriellen Symbiose und der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, um den Weg für die Erreichung der Ziele des Green Deal und des "Fit for 55"-Pakets der EU zu ebnen: Bereitstellung von Empfehlungen für optimierte regionale Rahmenbedingungen durch Aufzeigen von Hindernissen und geeigneten innovationsorientierten Maßnahmen sowie Suche nach möglichen Synergien mit den von der Städte-Mission ausgewählten Städten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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