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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Datenraum für kulturelles Erbe
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-CLOUD-DATA-AI-05-CULTHERITAGE
Termine
Öffnung
28.09.2023
Deadline
23.01.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Maßnahme wird die Einrichtung eines operativen Datenraums für das kulturelle Erbe fortgesetzt. Ziel ist es, mehr hochwertige Inhalte, insbesondere in 3D, zur Verfügung zu stellen, die Wiederverwendung digitalisierter kultureller Ressourcen zu fördern und der Gemeinschaft mehr Möglichkeiten zu bieten, dank des Einsatzes fortschrittlicher Technologien erweiterte Dienste anzubieten.
Call-Ziele
Die Maßnahme baut auf den im Rahmen des vorangegangenen Arbeitspakets begonnenen Arbeiten auf, das aus zwei Arbeitsbereichen besteht. Der erste Arbeitsbereich ist die Einrichtung des Datenraums für das kulturelle Erbe durch Beschaffung, wobei das Ziel darin besteht, den Datenraum einzurichten und zu betreiben und dabei auf der bestehenden Europeana-Infrastrukturplattform für digitale Dienste und, soweit möglich, auf der intelligenten Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform Simpl aufzubauen. Die Fortsetzung des Projekts kann im Rahmen von Maßnahmen im Jahr 2024 in Angriff genommen werden. Der zweite Arbeitsbereich besteht aus Zuschüssen zur Unterstützung von Kulturerbe-Institutionen bei der Nutzung von Technologien und der Anbindung an den Datenraum. Der Schwerpunkt liegt auf der Nutzung der Möglichkeiten fortschrittlicher Technologien zur Verbesserung der Qualität, Nachhaltigkeit, Nutzung und Wiederverwendung von Daten sowie auf dem Aufbau digitaler Kapazitäten im Kultursektor durch die Zusammenarbeit mit bestehenden und relevanten europäischen, nationalen und regionalen Initiativen und Plattformen.
Komplementarität wird mit der neuen European Collaborative Cloud for Cultural Heritage angestrebt, die im Rahmen des Programms Horizont Europa und des EIT Kultur und Kreativität entwickelt werden soll, indem gegebenenfalls Verbindungen zu Maßnahmen dieser Initiativen hergestellt werden. Zusätzliche Komplementaritäten können mit den Maßnahmen des neuen Arbeitsplans für Kultur 2023-2026 angestrebt werden. Synergien mit der Initiative Neues Europäisches Bauhaus sind ebenfalls erwünscht.
Die ausgezeichneten Projekte werden das Angebot an 3D- und XR-Inhalten (Extended Reality) im gemeinsamen europäischen Datenraum für das kulturelle Erbe erweitern und dazu beitragen, die digitale Transformation der Kulturerbe-Institutionen sowie die Wiederverwendung solcher Inhalte in anderen Bereichen wie Tourismus oder Bildung voranzutreiben.
Umfang:
- Schaffung bzw. Erweiterung der erforderlichen Rahmenbedingungen und Instrumente für die Verfügbarkeit fortschrittlicher 3D- und XR-Daten im Datenraum für das kulturelle Erbe, einschließlich Know-how-Referenzen und Wissensaustausch;
- Zusammenarbeit mit bestehenden und relevanten europäischen nationalen und regionalen Initiativen und/oder Plattformen für die 3D-Digitalisierung von Museumsobjekten, Denkmälern und Stätten sowie für XR-Anwendungen im Kulturerbe. Besonderes Augenmerk wird auf Kulturdenkmäler und Objekte gelegt, die durch Kriegsschäden, Naturkatastrophen usw. gefährdet sind;
- Anreicherung des Angebots an 3D- und XR-Daten im Datenraum;
- Angebot von Online-Erfahrungen für die Öffentlichkeit auf der Grundlage von 3D- und XR-Daten;
- Förderung der Wiederverwendung von XR- und 3D-Daten des kulturellen Erbes in wichtigen Bereichen wie Bildung, Sozial- und Geisteswissenschaften, Tourismus und dem breiteren kulturellen und kreativen Sektor.
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Erwartete Ergebnisse
- Rahmenwerke, Werkzeuge, Technologien, Speicher- und Verarbeitungskapazitäten für die Bereitstellung fortgeschrittener 3D- und XR-Daten im Datenraum.
- Hochwertige 3D- und XR-Inhalte und Dokumentationen, die im Datenraum zur Verfügung gestellt werden.
- Neue hochwertige Datensätze für die Wiederverwendung, insbesondere 3D-Datensätze, u. a. für die wissenschaftliche Forschung, für Konservierungs- und Restaurierungszwecke, für die Wiederverwendung durch den Kultur- und Kreativsektor und andere Bereiche wie die Bildung.
- Schulung und Kapazitätsaufbau für Kulturerbe-Institutionen zur Nutzung von 3D- und XR-Technologien.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) für 3 verschiedene förderfähige Länder eingereicht werden.
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Digital 2023- Cloud Data AIDigital 2023- Cloud Data AI(569kB)
Kontakt
Website
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