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Call-Eckdaten
Verbessertes Instrumentarium zur Bewertung der Klima- und Umweltauswirkungen der Handelspolitik
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D1-01-04
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
05.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die Untersuchung und Quantifizierung der Auswirkungen des Handels und der Handelspolitik auf das Klima und die Umwelt konzentrieren.
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen alle folgenden Bereiche abdecken:
- Untersuchung und Quantifizierung der Auswirkungen des Handels auf das Klima und die Umwelt
- Eingehende Untersuchung/Quantifizierung der Auswirkungen auf Technik und Zusammensetzung: Neben dem Skaleneffekt der Produktionssteigerung wirkt sich der Handel auch auf die sektorale Zusammensetzung der Volkswirtschaften und die für die Produktion verwendeten Technologien aus. In dem/den Projekt(en) sollten diese Auswirkungen, einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Mechanismen/Ursachen, quantifiziert und aufgeschlüsselt werden.
- Wachstumsprognosen für handelsbezogene Emissionen in Entwicklungsländern und Schwellenländern: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der künftigen handelsbezogenen Emissionen in diesen Ländern stattfinden wird. In dem/den Projekt(en) sollte daher eine Schätzung und Quantifizierung dieser künftigen Emissionen unter verschiedenen Szenarien vorgenommen werden, einschließlich der Frage, inwieweit dies mit der Verlagerung von Verschmutzungen in andere Länder und mit Verschmutzungseffekten zusammenhängt.
- Schätzung des Nettoeffekts des Handels: Klärung/Bezifferung des Anteils der handelsbezogenen Emissionen, der auch ohne internationalen Handel in der heimischen Wirtschaft anfallen würde. Die handelsbedingten Emissionen sind zwar ein wichtiger Teil der weltweiten Gesamtemissionen, aber es ist nicht genug über die kontrafaktische Situation bekannt, d. h. über die Emissionsprofile ohne internationalen Handel.
- Untersuchung der Auswirkungen von Veränderungen in der Ressourcennutzung, die auf den internationalen Handel zurückzuführen sind, sowohl im Hinblick auf Effizienzgewinne (z. B. beim Energie- und Materialverbrauch) als auch im Hinblick auf Veränderungen bei den Klimaauswirkungen im Zusammenhang mit Produktion und Verbrauch, und ob externe Effekte wahrscheinlich internalisiert werden. Für bestimmte Sektoren sollte die Aktion die Emissionen im Zusammenhang mit der Produktion in verschiedenen Ländern im Vergleich zu den Transportemissionen im Handel mit diesen Ländern untersuchen.
- Untersuchung der handelsbezogenen Klima- und Umweltauswirkungen in Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft und Viehzucht, einschließlich der Verbindungen zu regionalen Landnutzungsänderungen, Wasserressourcen und Unterschieden in den landwirtschaftlichen Produktionsverfahren weltweit. Spezifische Instrumente und Methoden für Landwirtschaft und Viehzucht sollten ebenfalls vorgeschlagen und verfeinert werden, um politische Entscheidungsträger*innen sektorspezifisch beraten zu können.
- Untersuchung der öffentlichen Wahrnehmung im Vergleich zur Realität der Auswirkungen des Handels auf die Umwelt und das Klima: Während der Handel in der öffentlichen Debatte häufig mit einem Anstieg der Emissionen im Zusammenhang mit dem Skaleneffekt in Verbindung gebracht wird, deuten Technik und Zusammensetzung in bestimmten Fällen auf positive Auswirkungen hin. Die Fallstudien sollten auch konkrete Beispiele für Fälle enthalten, in denen die öffentliche Wahrnehmung der Auswirkungen des Handels auf die Emissionen und die tatsächlichen Auswirkungen auseinanderklaffen.
- Untersuchung und Quantifizierung der Auswirkungen der Handelspolitik auf das Klima und die Umwelt
- Eingehende Untersuchung/Quantifizierung der Auswirkungen von Handelsschaffung und Handelsumlenkung auf Klima und Umwelt: Die Liberalisierung des Handels wirkt sich auf die Handelsströme aus, indem sie zu einer Umlenkung dieser Ströme führt und zusätzlichen Handel schafft. Das/die Projekt(e) sollte(n) den Nettoeffekt dieser Phänomene auf das Klima und die Umwelt untersuchen.
- Auswirkungen der Umwelt-/Klimaregulierung auf Handel und Wettbewerbsfähigkeit: Es ist davon auszugehen, dass in einigen Fällen eine Verschärfung der Umweltgesetzgebung zu Befolgungskosten und Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit führen kann. Es sollte empirisch untersucht werden, inwieweit diese Annahme zutrifft und inwieweit die sogenannten "Brüsseler Effekte" diese Kosten- und Wettbewerbseffekte beeinflussen.
- Was bedeuten die Ausweitung globaler Wertschöpfungsketten, das Offshoring und ihre Fragmentierung (und eine mögliche Umkehrung dieser Trends) für das Klima und die klimabezogene Handelspolitik: Das/die Projekt(e) sollte(n) die Wirksamkeit der Klima- und Handelspolitik in einem solchen internationalen wirtschaftlichen Kontext analysieren.
- Auswirkungen der Offenheit für den Handel auf die Umwelt- und Klimapolitik: Handel und internationaler Austausch führen zur Verbreitung von Technologie und Ideen. Inwieweit beeinflussen diese Effekte die Emissionen und die globale Klima-/Umweltpolitik?
- Die Rolle der Handelspolitik als Instrument zur Lösung von Trittbrettfahrerproblemen in der Klimapolitik: Da die Bekämpfung des Klimawandels ein globales öffentliches Gut ist, bestehen Trittbrettfahrerprobleme fort. Inwieweit können Handelsanreize und das handelspolitische Instrumentarium dazu beitragen, diese zu überwinden?
- Analysieren Sie die Kohärenz zwischen der Handelspolitik, der Klimapolitik und anderen Politikbereichen wie der Ernährungs- und Ressourcenpolitik sowie der Entwicklungspolitik, die sich auf die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt auswirken. Analysieren Sie, wie sich diese Politiken auf den Zielkonflikt zwischen Ernährungssicherheit und der Erhaltung der natürlichen Ressourcen (wie Wälder und Wasserressourcen) auswirken.
- Methodik und Aspekte der Toolbox
- Auswirkungen von Handel und ausländischen Direktinvestitionen (FDI) auf die Produktivität von Sektoren (sind produktivere Sektoren/Produzenten tendenziell sauberer?): Das/die Projekt(e) sollte(n) die Produktivität von Sektoren in Bezug auf den Handel über einen Melitz-Rahmen hinaus endogenisieren (Global Trade Analysis Project (GTAP)), einschließlich der Trennung der Energieeffizienz-Effekte von den Produktivitätseffekten. Da der technologische Wandel in den meisten Fällen exogen ist oder nur grob in CGE-Modellen (Computable General Equilibrium) kalibriert wird, können die Auswirkungen der Technik auf die Kohlenstoffverlagerung nicht vollständig erfasst werden.
- Auswirkungen des Handels auf die Landnutzung (insgesamt und Zusammensetzung), insbesondere auf die Entwaldung: Das Projekt/die Projekte sollte(n) Methoden untersuchen, die zum besseren Verständnis der Auswirkungen des Handels und der Handelspolitik auf die Landnutzung eingesetzt werden können. Die Maßnahmen sollten auch eine Matrix für handelsbedingte Landnutzung und Landnutzungsänderungen für GTAP-Sektoren erstellen/aktualisieren.
- Verkehrsbedingte Umweltverschmutzung: Das/die Projekt(e) sollte(n) eine Verkehrsmittelmatrix für GTAP-Sektoren pro Land und die damit verbundenen Emissionen erstellen.
- Erweiterung/Aufteilung der GTAP-Sektorenliste für emissionsintensive Sektoren: Das/die Projekt(e) sollte(n) die GTAP-Sektormatrix für emissionsintensive Sektoren erstellen/verbessern.
Es werden auch Maßnahmen zur Erforschung und Förderung von Synergien zwischen der Verwendung von Modellierungsansätzen in der internationalen Handelsanalyse und in vergleichbaren makroökonomischen Modellen in der Klimapolitik, z. B. in der Integrierten Bewertungsmodellierung, gefördert.
Die internationale Zusammenarbeit mit Forschungsclustern, die über spezifische Kenntnisse in Bereichen dieser Aufforderung verfügen, wird gefördert.
Das Projekt sollte auch die Verbreitung und den Aufbau von Kapazitäten für die Ergebnisse und die geschaffenen Instrumente bei politischen Entscheidungsträgern*innen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten/assoziierten Länder umfassen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erweiterung unseres Wissens und Information der politischen Entscheidungsträger über die positiven und negativen Auswirkungen von Handel und Handelspolitik auf das Klima. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch allgemeinere Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die biologische Vielfalt, die Umweltverschmutzung und die Erschöpfung natürlicher Ressourcen, berücksichtigt werden.
- Verbesserung und Erweiterung des Instrumentariums an Modellen und anderen Forschungstechniken sowie der verfügbaren Daten und ihrer Verarbeitung, um die Auswirkungen des Handels und der Handelspolitik auf das Klima zu analysieren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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