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Call-Eckdaten
Inlandeis, einschließlich Schneedecke, Gletscher, Eisschilde und Permafrost, und ihre Wechselwirkung mit dem Klimawandel
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D1-01-02
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
05.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten das Verständnis der Eisschild- oder Gletscherdynamik verbessern und die Umkehrbarkeit bzw. Irreversibilität von Veränderungen auf einer Zeitskala von mehreren Dekaden bis zu Zentennien bewerten. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen andere Auswirkungen des Auftauens des Inlandeises oder des Permafrostes auf regionaler oder globaler Ebene quantifizieren, z. B. den Beitrag zum Anstieg des Meeresspiegels und zur Schichtung oder die Auswirkungen auf die Biogeochemie und die Meeresströmungen.
Call-Ziele
Schneebedeckung, Eisschilde und Gletscher beeinflussen nicht nur die Strahlungsbilanz der Erde und das globale Klima, sondern auch kontinentale Klimasysteme, das Wetter in zirkumpolaren Regionen und deren terrestrische und ozeanische Kohlenstoffdynamik, Ökosysteme und den Meeresspiegel. Die Schnee- und Eisbedeckung reguliert die Eigenschaften des darunter liegenden Bodens und ist in Gebieten, in denen die durchschnittliche Lufttemperatur unter 0°C liegt, mit dem Permafrostboden verknüpft.
Die Forschungsmaßnahmen sollten zur Beobachtung, Modellierung und Projektion der Merkmale, des Volumens und der Dynamik von Inlandeis und Permafrost in relevanten Regionen beitragen, die sich auf das regionale und globale Klima auswirken, wobei jahreszeitliche, jährliche, dekadische und langfristige (Jahrhunderte) Veränderungen berücksichtigt werden.
Die Maßnahmen sollten das Verständnis der Eisschild- oder Gletscherdynamik verbessern und die Umkehrbarkeit bzw. Irreversibilität von Veränderungen auf einer Zeitskala von mehreren Dekaden bis zu Zentennien bewerten. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen andere Auswirkungen des Auftauens des Inlandeises oder des Permafrostes auf regionaler oder globaler Ebene quantifizieren, z. B. den Beitrag zum Anstieg des Meeresspiegels und zur Schichtung oder die Auswirkungen auf die Biogeochemie und die Meeresströmungen.
Die Maßnahmen sollten die Auswirkungen von Veränderungen des Landeises, der Schneedecke oder des Permafrostes auf den lokalen oder regionalen Wasserkreislauf und die wirtschaftliche Versorgung und Dienstleistungen bewerten, die Auswirkungen von Eisprozessen auf die Lebensgrundlage und die Kulturen der Menschen beurteilen und die unmittelbaren, mittel- und langfristigen potenziellen Auswirkungen auf die Veränderungen der Ökosysteme auf lokaler und regionaler Ebene ermitteln.
Die Maßnahmen sollten Daten, Instrumente und Bewertungen liefern, die auf regionaler und lokaler Ebene relevant sind, um die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und Techniken für das Ökosystemmanagement zu erforschen, zu ermitteln und zu überprüfen, die eine bessere Anpassung und die Erhaltung von Ökosystemleistungen in einer sich verändernden Land-Eis-Landschaft ermöglichen.
Die internationale Zusammenarbeit wird nachdrücklich gefördert.
Die Maßnahmen sollten auf einschlägigen, von Horizont finanzierten Projekten (z. B. Arctic PASSION, OceanIce, PolarRES, CRiceS, iCUPE), dem EU-Polar-Cluster, dem Copernicus Climate Change Service, dem Copernicus Marine Environment Monitoring Service, dem Copernicus Land Monitoring Service und der GEO-Initiative aufbauen und mit diesen zusammenarbeiten.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Kommission zum Thema Erdsystemwissenschaft. Im Rahmen dieser Initiative wollen beide Institutionen ihre Bemühungen koordinieren, um Komplementaritäten zwischen dem Programm Horizont Europa und dem ESA-Programm FutureEO zu unterstützen.
Die ESA wird zu diesem Thema mit bestehenden und geplanten Projekten beitragen, die sich auf die Verbesserung der Beobachtung, des Verständnisses und der Vorhersage von Inlandeis, einschließlich Schneebedeckung, Gletschern und Eisschilden sowie des Auftauens von Permafrostböden, und ihrer Wechselwirkung und Rückkopplung mit dem Erd- und Klimasystem konzentrieren. Entsprechende ESA-Aktivitäten werden im Rahmen des Polarforschungsclusters durchgeführt.
Die Vorschläge sollten die Zusammenarbeit mit laufenden oder künftigen Projekten des Polar Science Clusters der ESA behandeln, einschließlich derjenigen, die über spezielle koordinierte Ausschreibungen finanziert werden, und sollten zu diesem Zweck ausreichende Mittel und Ressourcen für eine wirksame Koordinierung vorsehen.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln wesentlich verbessert wurden, vollständig offengelegt werden. Die Projekte sollten während ihrer Laufzeit einschlägige Aktivitäten und Initiativen zur Gewährleistung und Verbesserung der Qualität von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichem Code berücksichtigen, z. B. solche, die sich aus Projekten ergeben, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-02 zur Entwicklung gemeinschaftsbasierter Ansätze finanziert werden.
Synergien und Komplementaritäten sollten mit den Projekten HORIZON-CL6-2024-CLIMATE: Schließung der Forschungslücken bei den wesentlichen Ozeanvariablen (EOVs) zur Unterstützung globaler Bewertungen, HORIZON-CL6-2024-CLIMATE: Ozeanmodelle für saisonale bis dekadische und lokale bis regionale Klimavorhersagen und HORIZON-CL6-2024-ZEROPOLLUTION: Bekämpfung der durch den Menschen und den Klimawandel verursachten Verschmutzung in der Arktis - Aufbau widerstandsfähiger sozio-ökologischer Systeme gewährleistet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Fortgeschrittene Kenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels und verschiedener natürlicher und sozioökonomischer Triebkräfte auf Inlandeis und Permafrost sowie deren globale Folgen, einschließlich der Wechselwirkungen zwischen Klima und Ökosystem, die für internationale Initiativen wie das Klima- und Kryosphärenprojekt des Weltklimaforschungsprogramms (WCRP) oder das IPBES relevant sind.
- Weiterentwickelte und verbesserte Klima- und Erdsystemmodelle (ESM), die in die internationalen Klimabewertungen einfließen (z. B. CMIP-Modelle, CORDEX) und die Entwicklung "digitaler Zwillinge" im Rahmen der Destination Earth Initiative und die Weiterentwicklung von Copernicus unterstützen.
- Fortgeschrittene Bereitstellung und Nutzung von Beobachtungen, einschließlich In-situ-Beobachtungen, von komplexen Prozessen mit Schwerpunkt auf dynamischen und anfälligen Regionen, die zu Veränderungen mit großen Auswirkungen führen können.
- Unterstützung von Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, gegebenenfalls einschließlich der Entwicklung von Lösungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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