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Call-Eckdaten
Paläoklimaforschung für ein besseres Verständnis der kurz- bis langfristigen Entwicklung des Erdsystems
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D1-01-03
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
05.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte werden die Klimavariabilität auf der Grundlage früherer Klima- und Umweltdaten bewerten.
Call-Ziele
Die geologischen und Eiskernaufzeichnungen liefern langfristige Informationen über die Bedingungen und Prozesse, die physikalische, ökologische und soziale Systeme während Zwischeneiszeiten, Deglazialen und abrupten Klimaereignissen antreiben können. Die Herausforderung bei den Forschungsarbeiten zu diesem Thema besteht darin, Erdsystemmodelle für ausgewählte Klimaszenarien der Vergangenheit zu testen, die außerhalb des Bereichs der in den letzten Jahrhunderten aufgezeichneten Schwankungen liegen.
Diese Herausforderung wird durch die folgenden Aktivitäten in Angriff genommen:
- Erstellung und Zusammenführung von hochauflösenden, gut datierten, interoperablen paläoklimatischen Aufzeichnungen über Klimaänderungen in der Vergangenheit (z. B. Temperatur, Treibhausgaskonzentrationen, Meeresspiegel, Variabilität der Ozeanzirkulation, Saisonalität und Niederschlag) in Datenbanken.
- Nutzung von Paläoarchiven mit hoher Auflösung zur Erweiterung der instrumentellen Zeitreihen, um die Proxy-Aufzeichnungen besser zu verstehen und ihre Unsicherheiten besser zu quantifizieren.
- Entwicklung von Erdsystemmodellen mit Ergebnissen, die einen direkteren Vergleich mit Paläodaten ermöglichen und Klimavariabilität, Schwellenwerte und Auswirkungen über Zeitskalen von Jahren bis Jahrtausenden modellieren (z. B. isotopengestützte allgemeine Zirkulationsmodelle mit dynamischen Eisschildkomponenten, die relevante Rückkopplungen darstellen).
- Beschreibung der kurz- bis langfristigen Klimaentwicklung mit Hilfe quantitativer Rekonstruktionen aus verschiedenen Proxies vergangener Klimaperioden, die im Hinblick auf das aktuelle Klimawandelszenario von besonderer Bedeutung sind.
- Identifizierung von Klimakipppunkten, Kaskadeneffekten und Umweltgrenzen anhand von Paläodaten und Modellexperimenten.
- Vergleich von Veränderungen in Meeres-, Land- und Gletscherumgebungen zur Bewertung der Wechselwirkungen zwischen Ozean, Land und Kryosphäre.
- Dokumentation und Quantifizierung der natürlichen Klimavariabilität in Bezug auf Amplitude, Zeit (Beginn, Dauer, Häufigkeit) und Raum (Ort, Ausdehnung).
- Ermöglichung einer kohärenten Integration großräumiger und eher regionaler/lokaler Faktoren, die von Klimamodellen unter Verwendung natürlicher Antriebsfaktoren reproduziert werden können.
Synergien mit Projekten aus dem Themenbereich HORIZON-CL5-2023-D1-01-02: Es sollten klimabezogene Kipppunkte ermittelt werden.
Die Projekte sollten sich auf paläoklimatische Daten aus wissenschaftlichen Bohrkampagnen und anderen geeigneten Quellen stützen.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die in Übereinstimmung mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln wesentlich verbessert wurden, vollständig offengelegt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Besseres Prozessverständnis vergangener Klimaänderungen, ihrer Variabilität und ihrer Wechselwirkungen mit Ökosystemen, was zu verbesserten Erdsystemmodellen auf der Grundlage von Paläoklimadaten führt.
- Bewertung der Antriebs- und Rückkopplungsmechanismen (z. B. die Entwicklung des Kohlenstoff- und des Wasserkreislaufs) sowie der genauen zeitlichen Abfolge und Dynamik der Deglazialisierung und Vergletscherung.
- Szenarien für den künftigen Klimawandel, die im Lichte der dokumentierten Veränderungen des Klimas und der Eisschilde in der Vergangenheit erstellt werden, insbesondere warme Klimazonen/hohe Meeresspiegel und abrupte Übergänge.
- Verbesserte Erdsystemmodelle, die Paläoklimadaten integrieren, z. B. Modelle für Eisschilde, Ozeane, Ökosysteme und atmosphärische Komponenten, die ein Verständnis des künftigen Klimas ermöglichen.
- Identifizierung von Schwellenwerten in den Komponenten des Erdsystems, einschließlich der Biosphäre, und von Rückkopplungen, die für das nichtlineare Verhalten des Klimasystems auf bestimmte Einflüsse verantwortlich sein können.
- Entwicklung, Überprüfung und Verbesserung von Indikatoren für abrupte Veränderungen oder Frühwarnsignale und Kipppunkte in Paläoklimaaufzeichnungen.
- Synthese von Klimavariationen, die als fundamentale Grundlage für die künftige Bewertung des IPCC und als Benchmark für Modellvergleiche dienen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf neu entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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