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Call-Eckdaten
Emissionsarme und klimaresistente Pfade der nächsten Generation und NDCs für eine Zukunft im Einklang mit dem Pariser Abkommen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D1-01-05
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
05.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten zur Stärkung der nationalen Klimapolitik, der NDCs und der langfristigen Strategien beitragen, indem sie die nächste Generation emissionsarmer Transformationspfade mit mehr sektoralen Details entwickeln und ganzheitlichere und integrativere Ansätze fördern, die Synergien fördern und Zielkonflikte zwischen Abschwächung, Anpassung, biologischer Vielfalt und anderen politischen Zielen minimieren. Sie sollten die Entwicklung von Instrumenten unterstützen, die die bestehenden NDCs bewerten und Überwachungsprozesse erleichtern.
Call-Ziele
Wie verschiedene unabhängige Bewertungen gezeigt haben, reichen die aktuellen Nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) und die Klimapolitik nicht aus, um die langfristigen Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Eine Stärkung ist notwendig, um die Ambitions- und Umsetzungslücken zu schließen und die nationalen Klimamaßnahmen mit den globalen Zielen in Einklang zu bringen, während gleichzeitig die umfassenderen Ziele für nachhaltige Entwicklung und das soziale Wohlergehen erreicht werden.
Darüber hinaus haben die Länder zwar Pläne, Strategien und Ankündigungen zur Erreichung von "Netto-Null-Zielen" vorgelegt, doch sind diese Verpflichtungen aufgrund unterschiedlicher Definitionen - von "kohlenstofffrei" über "Netto-Null-CO2" bis hin zu "Netto-Null-Treibhausgasen" - nur schwer vergleichbar, während die Wahl unterschiedlicher Gase, unterschiedlicher (Zeit-)Maßstäbe und unterschiedlicher Aggregationsmethoden zu sehr unterschiedlichen Klimaergebnissen führen kann. Um diese Bedenken auszuräumen, sollten Maßnahmen Grundsätze für hochintegrierte, kohärentere Klimaverpflichtungen und Überprüfungsprozesse festlegen.
Die Projekte sollten einige der folgenden Aspekte in ihrer Forschung berücksichtigen:
- Entwicklung von sektoralen Szenarien für den Klimawandel (Energieerzeugung, Verkehr, Industrie, Gebäude, Lebensmittel/Landwirtschaft usw.).
- Verbesserung des Verständnisses der Rolle von Ökosystemen, insbesondere der Flächennutzung, in den NDCs und anderen Klimaverpflichtungen durch die Ermittlung von Optionen zur Verbesserung der Transparenz und Kohärenz mit globalen Modellen und Pfaden.
- Verbesserung des Wissens über die Rolle von Nicht-CO2-Gasen bei der Erreichung der Temperaturziele des Pariser Abkommens und die Auswirkungen auf die Übergangspfade von Ländern und Sektoren.
- Verbesserung der Integration von Klimaauswirkungen und -risiken in die Analyse von Minderungspfaden, einschließlich der Kosten-Nutzen-Analyse.
- Vertiefung der Kenntnisse über die Angemessenheit und Fairness von Klimaschutzverpflichtungen und -strategien unter Berücksichtigung der Machbarkeit der tatsächlichen Umsetzung. Dies sollte unter anderem die Analyse der Rolle und Wirksamkeit internationaler Finanzströme bei der Erreichung von Klimazielen sowie die Ermittlung der wirksamsten Ansätze umfassen.
- Verbesserung des Verständnisses dafür, wie sich die Verpflichtungen von Unternehmen und nichtstaatlichen Akteuren auf nationale/regionale Minderungspfade auswirken könnten, z. B. durch ihre Auswirkungen auf globale Lieferketten.
In diesem Bereich wird eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen im privaten und öffentlichen Sektor erwartet, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse für die Endnutzenden relevant bleiben. Die Maßnahmen sollten dazu beitragen, die Zugänglichkeit von Klimawandelszenarien und -modellen für ein nicht spezialisiertes Publikum zu verbessern, z. B. durch die Entwicklung und Bereitstellung spezieller Dienste und Instrumente, die den benutzerfreundlichen Zugang und die richtige Nutzung erleichtern.
Die Maßnahmen können eine Reihe von Regionen abdecken oder sich auf eine bestimmte Region konzentrieren und diese eingehender untersuchen. In jedem Fall sollten die Konsortien ihre Ergebnisse jedoch mit den globalen Minderungspfaden abgleichen.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit den Ländern der Afrikanischen Union und den am wenigsten entwickelten Ländern, die Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer NDCs und langfristigen Strategien benötigen, sowie mit den Ländern, die zu den zehn größten Emittenten weltweit gehören.
Synergien mit Projekten aus dem Themenbereich D1-9. 2023 - Wissenschaftliche Grundlagen für erfolgreiche, hochintegrierte freiwillige Klimaschutzinitiativen sollten im Hinblick auf die Rolle nichtstaatlicher freiwilliger Klimaschutzinitiativen bei der Verwirklichung der Ziele des Pariser Abkommens und mit Projekten im Rahmen des Horizont-2020-Themas LC-CLA-02-2019 - Bewertung negativer Emissionen und landnutzungsbasierter Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf neueste methodische Entwicklungen geschaffen werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften, einschließlich der Ethik, und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Wirkungen zu erzielen und die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Modelldokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere sind die Begünstigten verpflichtet, Daten und Ergebnisse in frei zugänglichen Datenbanken und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen. Die Projekte sollten während ihrer Laufzeit auch einschlägige Aktivitäten und Initiativen zur Gewährleistung und Verbesserung der Qualität von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichem Code berücksichtigen, z. B. solche, die sich aus Projekten ergeben, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-02 zur Entwicklung gemeinschaftsbasierter Ansätze finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Methoden und Ansätze zur Förderung einer verbesserten Transparenz, Kohärenz und Klarheit der Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG).
- Erstellung diversifizierter, granularer und maßgeschneiderter Pfade nach dem neuesten Stand der Technik, die mit den Zielen des Pariser Abkommens auf globaler, nationaler und sektoraler Ebene in einer vielfältigen Auswahl von Ländern übereinstimmen, die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und Zwänge besser widerspiegeln und Synergien zwischen Klimaschutzmaßnahmen und anderen politischen Zielen fördern.
- Wissenschaftsbasierte Bewertung ausgewählter bestehender Pfade, Politiken und Maßnahmen zur Umsetzung der NDCs und langfristigen Strategien, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.
- Erweiterte Nutzung von Modellen, Klimawandelszenarien und Minderungspfaden auf der Grundlage der Bereitstellung von maßgeschneiderten Instrumenten, Schulungen und Dienstleistungen für Endnutzer.
- Verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Umsetzung wirksamer Minderungsstrategien, die auf die Ziele des Pariser Abkommens abgestimmt sind.
- Verbesserte Wissensbasis für die UNFCCC-Prozesse, einschließlich der Gestaltung und Überarbeitung der NDCs für die Zeit nach 2030 und der globalen Bestandsaufnahme im Jahr 2028, sowie für wichtige internationale wissenschaftliche Bewertungen wie die IPCC- und IPBES-Berichte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf neu entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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