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Call-Eckdaten
Die Rolle der Vorausschau auf den Klimawandel für die Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D1-01-06
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
05.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag wird den Übergang zu einer digitalen und kohlenstoffarmen Gesellschaft im Rahmen des Europäischen Green Deal unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf dem Klimawandel und den Wertschöpfungsketten von Rohstoffen liegt.
Call-Ziele
Die fortschreitende Digitalisierung und eine kohlenstoffarme Gesellschaft werden zu einer Veränderung der Art und Menge der von der Wirtschaft benötigten Rohstoffe führen. Dies kann zu geopolitischen Verschiebungen bei der Gewinnung und Verarbeitung sowie zu einer Zunahme der Gewinnung, der Verarbeitung und des Recyclings vieler Mineralien und Metalle führen, auch solcher, die bisher nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Die Materialien werden wahrscheinlich aus immer weniger hochwertigen Erzen und in immer schwierigeren Umgebungen, aus Bergbauabfällen sowie durch Recycling gewonnen werden. Ceteris paribus würde dies einen allgemeinen Anstieg des Energiebedarfs für die Bereitstellung von Rohstoffen sowie der damit verbundenen Treibhausgasemissionen und Veränderungen bei einigen anderen Umweltauswirkungen (z. B. im Zusammenhang mit dem Transport und der Flächeninanspruchnahme für den Abbau von Mineralien und die Abfallentsorgung) mit sich bringen. Sie wird auch Änderungen der Technologien und die Substitution durch Materialien mit geringeren Umweltauswirkungen mit sich bringen, von denen einige noch nicht ausreichend erforscht sind. Dies kann auch Überlegungen zur Substitution und zur zirkulären Nutzung von Materialien beinhalten.
Diese Maßnahme wird das Wissen über die kurz-, mittel- und langfristigen Optionen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der für den doppelten Übergang erforderlichen Rohstoffe verbessern, wobei der Schwerpunkt auf den Zusammenhängen mit dem Klimawandel liegt.
Die zu analysierenden Sektoren, Technologien und Materialwertschöpfungsketten werden auf einer begründeten Basis ausgewählt. Im Rahmen des Projekts werden Veränderungen des Kohlenstoff-Fußabdrucks in Verbindung mit Versorgungsoptionen für eine begründete Auswahl von Primär- und Sekundärrohstoffen für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte analysiert. Die analysierten Optionen werden sich auf Rohstoffe beziehen, bei denen aufgrund des doppelten Übergangs große Veränderungen in der Versorgung zu erwarten sind und bei denen wichtige geopolitische und technologische Veränderungen im Zusammenhang mit dem doppelten Übergang und der Kreislaufwirtschaft zu erwarten sind.
Die Analysen sollten auf den etablierten Anforderungen an Lebenszyklusanalysen und den ökologischen Fußabdruck von Produkten aufbauen und zu deren Weiterentwicklung beitragen. Die Modellierung sollte detailliert sein, um geopolitische/standortspezifische Veränderungen bei der Versorgung, den Technologien und z. B. beim Energieverbrauch zu berücksichtigen. Die Szenarien werden, soweit verfügbar, auf bestehenden Nachfrageszenarien aus Modellierungsaktivitäten der Europäischen Kommission aufbauen und sollen die einschlägigen EU-Politiken (Fit-for-55-Paket, Kohlenstoffneutralität bis 2050) berücksichtigen. Es wird erwartet, dass die Szenarien den voraussichtlichen Veränderungen und Innovationsfortschritten bei der Gewinnung, der Verarbeitung, der Rückgewinnung, dem Recycling und anderen Technologien entlang der Wertschöpfungsketten Rechnung tragen, einschließlich Änderungen der Energiemixe an bestimmten Standorten.
Der Vorschlag wird die Einbeziehung von Expert*innen für die verschiedenen Technologien im Zusammenhang mit den ausgewählten Optionen für Primär- und Sekundärrohstoffe sowie von Vertretern der Gemeinschaft für integrierte Bewertungsmodelle beinhalten.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird der neueste Stand des Wissens (Modelle und Datenbanken) in Bezug auf den Klimawandel und die Auswirkungen verschiedener Optionen im Zusammenhang mit dem doppelten Übergang und dem damit verbundenen Anstieg des Angebots an einigen Rohstoffen entwickelt.
Die Aktion wird auf bestehenden Modellierungsarbeiten für das Angebot und die Nachfrage von Primär- und Sekundärrohstoffen aufbauen und diese erweitern, um typische Übergangspfade widerzuspiegeln und die Auswirkungen auf den Klimawandel zu verdeutlichen.
Die Aktion wird sich an den Anforderungen bestehender methodischer und datenbezogener Rahmenwerke orientieren, z. B. für die Lebenszyklusbewertung und den ökologischen Fußabdruck von Produkten.
Während der Schwerpunkt auf ausgewählten Technologien und standortabhängigen Modellen liegt, sollten die Schlussfolgerungen Erkenntnisse über die Chancen und Herausforderungen für die mit dem doppelten Übergang verbundenen Sektoren liefern.
Die Vorschläge sollten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, deren Beitrag darin bestehen könnte, in Bezug auf das Rohstoffinformationssystem der Europäischen Kommission und die ihm zugrunde liegenden sektoralen Wertschöpfungskettenanalysen im Kontext der geopolitischen Vorausschau, der Ökobilanz und der Kreislaufwirtschaft zu interagieren.
Die Interessengruppen werden in begründeten Fällen ausgewählt und in wichtigen Phasen konsultiert, um fundiertes Feedback zu den Modellen, Daten und Analysen zu geben.
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Erwartete Ergebnisse
Das Projekt sollte zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Kurz-, mittel- und langfristige Szenarien für die Veränderung von Art, Herkunft und Menge der für die Zwillingsumstellung benötigten Rohstoffe (Metalle/Minerale).
- Georeferenzierte Projektionen für die Veränderungen des Treibhausgas- und Energie-Fußabdrucks, die mit der Bereitstellung dieser primären und sekundären Rohstoffe verbunden sind, um ihre Verwendung in integrierten Bewertungsmodellen zu erleichtern.
- Modelle und Daten, die zur Entwicklung des Rohstoffinformationssystems der Europäischen Kommission beitragen.
- Beiträge zu internationalen wissenschaftlichen Bewertungen wie den Berichten des IPCC, des International Resource Panel und des IPBES.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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