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Call-Eckdaten
Interreg Alpenraum - Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Alpenraumprogramm
Termine
Öffnung
03.07.2023
Deadline
13.10.2023 13:00
Förderquote
75%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Alpenraumprogramm ist ein europäisches transnationales Kooperationsprogramm, das alpenweite Projekte finanziert. Es bietet einen Rahmen, um Akteure aus verschiedenen Sektoren und unterschiedlichen politischen Ebenen aus sieben Alpenländern zu verbinden. Schlüsselakteure aus Wissenschaft und Verwaltung, Wirtschaft und Innovationssektor sowie politische Entscheidungsträger arbeiten zusammen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen und gemeinsame Lösungen für den Alpenraum zu entwickeln. Sie tauschen ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen aus und streben danach, die Lebensqualität der Alpenbewohner zu verbessern.
Call-Ziele
Das Programm wird sich auf grüne, CO2-neutrale, innovative und Governance-bezogene Themen konzentrieren. Das Leitbild des Programms ist auch Ausdruck dieses Fokus und soll diesen Ansatz breit sichtbar machen. Folgende Schwerpunkte werden für den Zeitraum 2021-2027 definiert:
Priorität 1: "Klimaresilienter und grüner Alpenraum"
-
Spezielles Ziel: "Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz"
Die Anzeichen des Klimawandels erfordern dringendes Handeln. Die Anpassung an den Klimawandel ist ein Element einer möglichen Reaktion, die Abschwächung ein anderes. Im Rahmen dieses Einzelziels sollten Maßnahmen zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel, d. h. "den Prozess der Anpassung an das tatsächliche oder erwartete Klima und seine Auswirkungen", wie es der IPCC formuliert, abgedeckt werden. Maßnahmen, die im Rahmen dieser spezifischen Ziele unterstützt werden, sollten einen integrierten Charakter haben, Co-Benefits für die Abschwächung fördern und Lock-in-Effekte durch Anpassung vermeiden. -
Spezifisches Ziel: "Verbesserung des Schutzes und der Natur, Biodiversität und grüner Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung"
Der Alpenraum ist ein transnationaler Hotspot der biologischen Vielfalt, obwohl er in einem der am dichtesten besiedelten und vernetzten Gebiete Europas liegt. In diesem besonderen Kontext besteht dringender Handlungsbedarf. Die biologische Vielfalt und der ökologische Verbund der Alpen stehen seit vielen Jahrzehnten unter Druck, insbesondere seit der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Menschliche Aktivitäten, Flächennutzung, Ausbeutung natürlicher Ressourcen und Umweltverschmutzung führen zur Fragmentierung von Lebensräumen und zum Verlust von biologischer Vielfalt und Kulturlandschaften. Darüber hinaus stellen die Folgen des Klimawandels (z. B. Hitze, Dürre) sowie bestimmte Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. die verstärkte Nutzung von Wind- oder Wasserkraft in sensiblen Regionen) eine Bedrohung für die biologische Vielfalt der Alpen dar. Die anhaltende und prognostizierte Verringerung des Lebensraums und die Fragmentierung von Biotopen führen zu hohen Verlusten an biologischer Vielfalt und verringern die Ökosystemleistungen. Die Notwendigkeit, die Fragmentierung und den Verlust von Biotopen zu reduzieren und die Vernetzung von Ökosystemen zu fördern, ist daher groß.
Priorität 2: "Klimaneutraler und ressourcenschonender Alpenraum"
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Spezielles Ziel: "Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen"
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, ohne Netto-Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 und mit einem vom Ressourcenverbrauch entkoppelten Wirtschaftswachstum. Die Ambitionen in Bezug auf die Klimaneutralität haben sich in verschiedenen Strategien (z.B. das Alpine Klimazielsystem 2050 (Alpenkonvention)) sowie in der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Alpenraum in den letzten Jahren niedergeschlagen. Um die globalen und europäischen Ziele zu erreichen, müssen die Anstrengungen in den nächsten Jahren jedoch verstärkt werden.
Die beiden Sektoren, die derzeit den höchsten Pro-Kopf-Endverbrauch an Energie in Europa aufweisen, sind Mobilität und Verkehr sowie der Gebäudesektor. Mobilität und Verkehr ist einer der Sektoren, die im Alpenraum von großer Bedeutung sind. Obwohl im gesamten Alpenraum und in verschiedenen Sektoren Fortschritte in Bezug auf die Energieeffizienz erzielt wurden, ist in bestimmten Bereichen immer noch ein hoher Endenergieverbrauch zu beobachten. Der Straßenverkehr ist neben dem Wohnbereich oder dem Tourismus- und Freizeitsektor nach wie vor einer dieser Sektoren. Effizienzkonzepte allein werden höchstwahrscheinlich nicht ausreichen, um den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen oder sogar postkohlenstoffhaltigen Gesellschaft zu schaffen. Innovative Schritte sollten daher über die Effizienz hinausgehen und integrierte, auf Suffizienz ausgerichtete Konzepte des Wohlbefindens und kohlenstoffneutrale Lebensstile fördern. Dies sollte mit der Nutzung erneuerbarer Energiequellen gekoppelt werden, die im Alpenraum in großem Umfang zur Verfügung stehen (z.B. Wasser, Wind, Solarenergie, etc.).
Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen steht in engem Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels und der Umsetzung von Ansätzen der Kreislaufwirtschaft. In diesem Zusammenhang sollte dieses Einzelziel als "unterstützendes Ziel" zur "Förderung der Anpassung an den Klimawandel" und zur "Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft" betrachtet werden. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Einzelziels sollten diese Einzelziele ergänzen, sich aber nicht mit ihnen überschneiden. -
Sonderziel: "Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz"
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist eines der Hauptziele des Europäischen Green Deals. Kreislaufwirtschaft bezieht sich auf nachhaltige Systeme, die Ressourcen als besonders wertvoll behandeln und versuchen, den Ressourcenkreislauf zu schließen. Die Grundsätze der Abfallvermeidung und des Versuchs, Ressourcen so lange wie möglich zu nutzen, sind für den gesamten Produktionszyklus relevant. In dieser Hinsicht ist die Kreislaufwirtschaft ein weitaus umfassenderer Ansatz als nur Recycling oder Abfallwirtschaft. Er unterstützt nachdrücklich die nachhaltige Entwicklung, den achtsamen Umgang mit Ressourcen, die Klimaneutralität sowie die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel. Was die Situation bei COVID 19 betrifft, so wird die Kreislaufwirtschaft weithin als geeigneter Ansatz zur Bewältigung der Krise, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Unterstützung eines "nachhaltigen Neustarts" des sozialen und wirtschaftlichen Systems angesehen. In dieser globalen Krise wurde die Bedeutung von regionalen und lokalen Wertschöpfungsketten deutlich sichtbar. Kreislaufwirtschaftliche Ansätze scheinen sehr gut geeignet zu sein, um die Bedürfnisse einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, des Klimaschutzes und der sozialen Anpassung im Alpenraum zu unterstützen.
Priorität 3: "Innovation und Digitalisierung für einen grünen Alpenraum"
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Spezielles Ziel: "Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Übernahme fortschrittlicher Technologien"
Die Zusammenarbeit im Bereich der Innovationskapazitäten ist eine transversale Aktivität, die die Wirkung des Programms in bestimmten thematischen Bereichen durch die Steigerung des Innovationspotenzials der alpinen Akteure verstärken kann. Die Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten im Alpenraum sollte durch die Zusammenarbeit zwischen Akteuren und Stakeholdern in verschiedenen Regionen effektiv gefördert werden. Eine bessere Abstimmung und Koordinierung der Politikgestaltung im transnationalen Kontext ist notwendig, um den Regionen bei der Überwindung von Hindernissen bei der Zusammenarbeit im Bereich der Innovation und der Übernahme fortschrittlicher Technologien zu helfen. Dies wird zum Aufbau und zur Stärkung bestehender Synergien und funktionaler Verbindungen führen und die Polarisierung zwischen städtischen und ländlichen Regionen verringern, beispielsweise durch die Verbreitung von Innovationsdiensten und -kapazitäten, die Verknüpfung von Schlüsselakteuren und die Förderung der Widerstandsfähigkeit. Gleichzeitig sollte das Programm die Einbeziehung verschiedener Akteure aus Forschung, Innovation, Wissenschaft, Privatwirtschaft, öffentlichem Sektor und Zivilgesellschaft gewährleisten. Der Schwerpunkt sollte nicht nur auf ergebnisorientierter Innovation liegen, die auf bestimmte Lösungen abzielt, sondern auch auf prozessbezogener Innovation, um territoriale Ungleichgewichte zu verringern. Es ist wichtig zu beachten, dass der Innovationsgehalt der im Rahmen des Programms angestrebten Lösungen sich nicht nur auf das Ziel bezieht, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure zu steigern, sondern auch darauf, andere Akteure wie öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen besser in die Lage zu versetzen, innovative Lösungen und Technologien anzuwenden. In Anbetracht des Programmauftrags umfasst die Innovation einen "grünen" Charakter der Aktivitäten, die Auswirkungen der Projekte sowie die Methoden und Praktiken des Projektmanagements. -
Spezielles Ziel: "Die Vorteile der Digitalisierung für Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden nutzen"
Die Digitalisierung bietet Möglichkeiten zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen, die in Bergregionen wie dem Alpenraum besonders ausgeprägt sind. Neue digitale Werkzeuge können entwickelt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Alpenregionen zu erhöhen und die Auswirkungen von Erreichbarkeitsproblemen und Abgeschiedenheit in Verbindung mit der negativen demografischen Situation in vielen Regionen abzumildern. Eine solche erhöhte Flexibilität kann im Zusammenhang mit der territorialen Besonderheit der Alpen sowie ihrem Bestreben, klimaresilient, kohlenstoffneutral, grün, integrativ und ressourcenschonend zu werden, besonders attraktiv sein. Durch die Entstehung von COVID-19 wurde die Notwendigkeit, den digitalen Wandel in diesen Bereichen auf integrative Weise in allen Regionen zu unterstützen, noch deutlicher. Das Leben der Menschen und die Arbeitsweisen im öffentlichen und privaten Sektor haben sich gewandelt und sind ortsflexibler geworden. Dies hat ein "Zeitfenster" für die Stärkung und Nutzung der Digitalisierung geschaffen, um das Leben und die Arbeit der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und eine nachhaltige Entwicklung auch angesichts externer Herausforderungen zu fördern. Die Digitalisierung kann dazu beitragen, Lösungen für effizientere, innovativere und effektivere Lösungen zu finden, die einen Wandel hin zu Klimaresilienz, Kohlenstoffneutralität, Umwelt- und Ressourcensensibilität unterstützen. Im Kontext des privaten Sektors erleichtert sie auch die Umsetzung von Greening-Praktiken durch Unternehmen und Verbände sowie die Sicherstellung von Überlegungen zum Ausschluss von negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt. Grundsätze, die bei diesen Aktivitäten verfolgt werden sollten, sind die Einbeziehung geeigneter Gruppen, wie z.B. der Politik oder der Zivilgesellschaft, sowie die Sicherstellung, dass alle Aktivitäten einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Das Interreg Alpenraumprogramm begrüßt die Teilnahme von Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, die einen Mehrwert für die Umsetzung von Projekten bieten. Diese Organisationen können als Projektpartner*innen (PPs) teilnehmen, aber auch als Beobachter oder externe Experten einen Beitrag leisten.
PPs sind Organisationen, die direkt an der Vorbereitung und Umsetzung eines Alpenraumprojekts beteiligt sind und offiziell im Antragsformular des Projekts aufgeführt sind. Die Organisationen müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich ihres rechtlichen Charakters und ihres geografischen Standorts erfüllen.
Folgende Einrichtungen können als PPs fungieren:
- öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
- private Organisationen.
Natürliche Personen sind im ASP 2021-2027 nicht als PP vorgesehen.
Nur öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts können als federführende Partner*in auftreten.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet des Interreg Alpenraumprogramms erstreckt sich über fünf EU-Mitgliedstaaten und zwei Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Es umfasst alle Regionen in Österreich, Liechtenstein, Slowenien und der Schweiz sowie ausgewählte Regionen in Frankreich, Deutschland und Italien. Frankreich beteiligt sich mit den Regionen Elsass, Franche-Comte, Provence-Alpes-Côte d'Azur und der Region Rhône-Alpes. Deutschland beteiligt sich mit Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und der Region Tübingen. Italien beteiligt sich mit der Lombardei, Friaul-Julisch-Venetien, Venetien, der Autonomen Provinz Trient, der Autonomen Provinz Bozen, dem Aostatal, dem Piemont und der Region Ligurien.
Im Rahmen der thematischen Prioritäten bietet das Programm die Möglichkeit, sowohl klassische als auch kleinere Projekte einzureichen.
Klassische Projekte werden bereits seit mehreren Jahren durchgeführt und bieten einen ergebnisorientierten Ansatz, der dabei hilft, den erwarteten Beitrag von Projekten in einem bestimmten Politikbereich zu ermitteln. Klassische Projekte können ein breites Spektrum von Herausforderungen angehen und sind abhängig von der Reife des Themas, das Gegenstand der Zusammenarbeit ist.
Die Antragsteller werden nachdrücklich aufgefordert, die nachstehend aufgeführten Merkmale und Referenzwerte klassischer Projekte zu berücksichtigen:
- Der finanzielle Gesamtumfang eines jeden Projekts liegt zwischen 1 und 3 Millionen EUR;
- Die förderfähigen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten werden bis zu 75 % kofinanziert und erstattet;
- Die Dauer der klassischen Projekte liegt zwischen 24 und 36 Monaten;
- An den klassischen Projekten müssen 7 bis 12 Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern des Programmgebiets beteiligt sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Call-Dokumente
Interreg Alpine Space - 2nd call ToRInterreg Alpine Space - 2nd call ToR(980kB)
Kontakt
js@alpine-space.eu
Website
Interreg Alpine Space National Contact Points (NCPs)
Website
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