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Call-Eckdaten
Technologien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Identitätsmanagement
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-CS-01-02
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.700.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich mit der Nutzbarkeit, Skalierbarkeit und Zuverlässigkeit sicherer und die Privatsphäre schützender Technologien in der Lieferkette befassen und die Integration in bestehende Infrastrukturen und traditionelle Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen.
Call-Ziele
Die Nutzung von Big Data für digitale Dienste und wissenschaftliche Forschung bringt neue Chancen und Herausforderungen mit sich. So verarbeiten beispielsweise Methoden des maschinellen Lernens medizinische und verhaltensbezogene Daten, um Ursachen und Erklärungen für Krankheiten oder Gesundheitsrisiken zu finden. Bei einem großen Teil dieser Daten handelt es sich jedoch um personenbezogene Daten. Das Durchsickern oder der Missbrauch dieser Art von Daten, potenzielle Risiken für die Privatsphäre (z. B. Offenlegung von Attributen oder Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe) und die Gefährdung der Identität stellen eine Bedrohung für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft dar, was die weitere Entwicklung von Datenräumen mit personenbezogenen Daten behindert. Ähnliche Herausforderungen stellen sich auch bei der Nutzung nicht-personenbezogener/industrieller Datenbestände, die die Möglichkeiten der Datenwirtschaft beeinträchtigen können. Fortgeschrittene Technologien zur Wahrung der Privatsphäre, wie z. B. kryptografische anonyme Berechtigungsnachweise, homomorphe Verschlüsselung, sichere Mehrparteienberechnungen und differentieller Datenschutz haben das Potenzial, diese Herausforderungen zu bewältigen. Es sind jedoch weitere Arbeiten erforderlich, um ihre Anwendbarkeit in realen Anwendungsszenarien zu gewährleisten und zu testen.
Die Sicherheit eines jeden digitalen Dienstes oder des Zugangs zu Daten basiert auf sicheren digitalen Identitäten. Die eID-Verordnung bietet den rechtlichen Rahmen, auf dem technologische Lösungen aufgebaut werden können, die den Bedürfnissen der Nutzer in Bezug auf ihre digitale Identität gerecht werden. Im Hinblick auf personenbezogene Daten ist es auch wichtig, Lösungen für eine selbständige Identität zu entwickeln, die den Nutzern die vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten und deren Verwendung geben.
Die Vorschläge sollten sich mit der Nutzbarkeit, Skalierbarkeit und Zuverlässigkeit sicherer und die Privatsphäre schützender Technologien in der Lieferkette befassen und die Integration in bestehende Infrastrukturen und traditionelle Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen. Außerdem sollten sie, soweit erforderlich, die bestehenden Unterschiede zwischen den Datentypen und -modellen verschiedener Organisationen berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten in realistischen, föderierten Dateninfrastrukturen wie z. B. europäischen Datenräumen validiert und erprobt werden. Sie sollten die Einhaltung von Datenvorschriften gewährleisten und von vornherein GDPR-konform sein. Open-Source-Lösungen sind erwünscht.
Konsortien sollten interdisziplinäres Fachwissen und Kapazitäten für die Angebots- und Nachfrageseite, d. h. für die Industrie, die Diensteanbieter und gegebenenfalls die Endnutzer, zusammenführen. Die Nutzung von Rahmenwerkzeugen für die Authentifizierungs- und Autorisierungsinfrastruktur, die für Datenräume und insbesondere für die European Open Science Cloud entwickelt wurden, könnte in Betracht gezogen werden. Die Teilnahme von KMU wird dringend empfohlen. Es sollte auch juristisches Fachwissen hinzukommen, um die Übereinstimmung der Projektergebnisse mit den Datenvorschriften und der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen.
Die Identifizierung und Analyse potenzieller rechtlicher Aspekte und Hindernisse für die entwickelten Technologien/Lösungen wird, soweit relevant, gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Projekte zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte skalierbare und zuverlässige Technologien zur Wahrung der Privatsphäre und zur Identitätsverwaltung für die gemeinsame und sichere Nutzung und Verarbeitung personenbezogener und industrieller Daten sowie deren Integration in reale Systeme;
- Verbesserung von Technologien zur Wahrung der Privatsphäre für Lösungen zur Aufklärung von Cyberbedrohungen und zur gemeinsamen Nutzung von Daten;
- Datenschutz durch Technik;
- Beitrag zur Förderung von GDPR-konformen europäischen Datenräumen für digitale Dienste und Forschung (in Synergie mit DATA Topics von Horizon Europe Cluster 4). Außerdem Beitrag zur Förderung europäischer Lösungen, die mit der eID-Verordnung in Einklang stehen;
- Forschung und Entwicklung von Technologien und Lösungen für ein selbstverwaltetes Identitätsmanagement;
- Bereitstellung von ressourceneffizienten und sicheren digitalen Identitätslösungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
- Stärkung des europäischen Ökosystems von Open-Source-Entwicklern und -Forschern von Lösungen zur Wahrung der Privatsphäre;
- Benutzerfreundlichkeit von Technologien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Identitätsmanagement.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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