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Call-Eckdaten
Neue Methoden und Technologien im Dienste der bürgernahen Polizeiarbeit und übertragbare bewährte Verfahren
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-FCT-01-03
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten neue Methoden und Technologien im Dienste der bürgernahen Polizeiarbeit und übertragbare bewährte Verfahren entwickeln und die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften gegen Kriminalität und Radikalisierung stärken.
Call-Ziele
Community Policing (CP) ist ein integraler Bestandteil der Polizeiarbeit, der sich auf die Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft konzentriert, um die Herausforderungen und die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe besser zu verstehen und ihnen gerecht zu werden. Sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht lassen sich drei Arten von CP unterscheiden: reaktiv, proaktiv und co-aktiv - basierend auf Konsultationen mit der Gemeinschaft und gemeinsamen Aktionen. Bei der Durchführung solcher Maßnahmen stellt die Polizei Informationen bereit, initiiert und beteiligt sich an Programmen zur Verbrechensverhütung und gewährleistet in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen den Schutz der Bürger*innen. CP zielt darauf ab, Möglichkeiten für positive, gegenseitig respektvolle Interaktionen zwischen der Zivilbevölkerung und der Polizei zu schaffen, das Vertrauen der Bürger*innen zu stärken und die Fähigkeit der Polizei, das Gesetz durchzusetzen, zu verbessern. Um die Wirkung von CP-Maßnahmen zu maximieren, sollten Vorschläge ihre potenziellen Beziehungen zur Einführung innovativer Alternativen zum Freiheitsentzug analysieren.
Heutzutage sind die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Gemeinschaft mit zahlreichen wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen konfrontiert. Infolgedessen wird nach effizienteren Lösungen, Instrumenten und Methoden gesucht. Die Ersthelfer werden mit wachsenden Gemeinschaften, knapperen Budgets und vielfältigen, sich schnell entwickelnden Milieus in ihren Zuständigkeitsbereichen konfrontiert und stehen regelmäßig vor Herausforderungen, auf die sie in ihrer ursprünglichen Berufsausbildung nicht vorbereitet werden konnten. Darüber hinaus verkompliziert das sich rasch verändernde soziale, wirtschaftliche und politische Umfeld sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene diese Probleme und führt zu neuen Spannungen.
Neue Ansätze sollten die interne Überprüfung der Personalschulung der Polizeibehörden, eine mögliche Änderung der Einstellungen und der Kommunikationssprache oder die Beseitigung bestehender Missverständnisse und Vorurteile umfassen. Der internationale Austausch von validierten bewährten Verfahren wird gefördert. Die Vorschläge sollten schließlich gesellschaftliche Erkenntnisse, relevante neue oder bereits vorhandene Technologien und den rechtlichen Rahmen in ein umfassendes CP-Modell integrieren. Der erfolgreiche Vorschlag sollte auf den öffentlich zugänglichen Errungenschaften und Erkenntnissen verwandter früherer nationaler oder EU-finanzierter Projekte aufbauen. Die im Rahmen dieses Themas vorgeschlagenen Aktivitäten sollten sowohl die technologische als auch die gesellschaftliche Dimension von CP in ausgewogener Weise berücksichtigen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Innovationstätigkeiten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften gegen Kriminalität und Radikalisierung, Verringerung des Gefühls der Unsicherheit und verbesserte Rechtsdurchsetzung;
- Negative Faktoren in lokalen Gemeinschaften werden frühzeitig erkannt, mögliche Bedrohungen werden aufgedeckt, und die Berichterstattung über Straftaten wird verbessert;
- Bessere Anerkennung der Vielfalt der Gemeinschaften in den Stadtvierteln und maßgeschneiderte Ansätze für Milieus, einschließlich Gemeinschaften, die traditionell nicht mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten, was zu einer umfassenden Stärkung der Gemeinschaft führt;
- Die Wechselwirkungen und potenziellen Rückkopplungen zwischen CP und Alternativen zur Inhaftierung werden erforscht;
- Identifizierung und EU-weite Verbreitung bewährter Praktiken der bürgernahen Polizeiarbeit;
- Entwicklung neuer Methoden, Instrumente und Einführung technologischer Unterstützung; und
- Entwicklung von Lehrplänen für Polizeibehörden zur bürgernahen Polizeiarbeit in nicht homogenen lokalen Milieus mit komplexen sozialen Verhältnissen, einschließlich der Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mehrheit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Erwartungen von Minderheiten und/oder Untergruppen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Polizeibehörden aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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