Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Unterstützung der Betreiber gegen Cyber- und Nicht-Cyber-Bedrohungen, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu stärken
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-INFRA-01-02
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 9.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag, der einem sektorbezogenen Ansatz folgt und einen bestimmten Schwerpunktsektor festlegt, sollte sich mit der Frage befassen, wie die kombinierte Cyber- und Nicht-Cyber-Resilienz der Stakeholder erhöht werden kann.
Call-Ziele
Das betriebliche Umfeld, in dem die Betreiber tätig sind, hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Die Sicherheitsforschung und Innovation im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen folgt einem sektoralen Ansatz, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Dieser Ansatz für die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen ist notwendig, da er die derzeitige und die erwartete künftige Risikolandschaft, die immer engeren Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Sektoren und auch die zunehmend voneinander abhängigen Beziehungen zwischen physischen und digitalen Infrastrukturen widerspiegelt.
Eine Störung, die sich auf die Bereitstellung von Diensten durch einen Betreiber in einem Sektor auswirkt, kann zu Kaskadeneffekten bei der Bereitstellung von Diensten in anderen Sektoren und möglicherweise auch in anderen Mitgliedstaaten oder in der gesamten EU führen.
Da immer mehr Infrastruktursysteme miteinander verbunden sind, muss die systemische Dimension und die Komplexität von Angriffen und Störungen durch Cyber- oder physische Mittel stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. So können nicht nur die Abhängigkeiten innerhalb eines Infrastrukturtyps (oder eng verwandter Typen) berücksichtigt werden. Die Risikolandschaft ist in den letzten Jahren komplexer geworden und umfasst Naturgefahren (in vielen Fällen verschärft durch den Klimawandel), staatlich geförderte hybride Aktionen, Terrorismus, Insider-Bedrohungen, Pandemien und Unfälle (z. B. Industrieunfälle).
Physische Unterbrechungen der Tätigkeiten der in diesen Sektoren tätigen Unternehmen haben möglicherweise schwerwiegende negative Auswirkungen auf Bürger*innen, Unternehmen, Regierungen und die Umwelt und gefährden das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Daher sollten die Betreiber mit den bestmöglichen Mitteln ausgestattet sein, um Störfälle zu verhindern, ihnen zu widerstehen, sie aufzufangen und sich von ihnen zu erholen, unabhängig davon, ob sie durch Naturgefahren, Unfälle, Terrorismus, Insider-Bedrohungen oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit verursacht wurden.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind wirksame Cybersicherheitsmaßnahmen, um den Zugang zu kritischen Infrastrukturen zu blockieren. Ein mögliches Projekt, das sich auf den Schutz kritischer Infrastrukturen vor solchen Bedrohungen konzentriert, sollte Lücken und Schwachstellen berücksichtigen, die ermittelt und überwunden werden müssen (z. B. Schutz von Trinkwasserversorgungssystemen vor hohen chemischen Konzentrationen, kerntechnischen Anlagen usw.).
Daher sollte der erfolgreiche Vorschlag, der einem sektorbezogenen Ansatz folgt und einen bestimmten Schwerpunktsektor festlegt, darauf abzielen, wie die kombinierte Cyber- und Nicht-Cyber-Resilienz der Stakeholder erhöht werden kann. Dabei sollte er sich an Sektoren orientieren, die in der bisherigen Forschung nicht berücksichtigt wurden, und zwar aus der Liste der Sektoren, die in den jeweiligen Anhängen der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen (CER) und der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der Union (NIS-2) beschrieben sind, und somit zur Verbesserung der allgemeinen Widerstandsfähigkeit auf EU-Ebene im Einklang mit der Strategie der EU-Sicherheitsunion beitragen.
Der Vorschlag sollte sich an der politischen Verlagerung vom Schutz hin zur Widerstandsfähigkeit orientieren und sich somit auf die im Binnenmarkt tätigen Stakeholder und nicht nur auf physische oder digitale Vermögenswerte konzentrieren. Dazu gehören auch Konzepte für die Geschäftskontinuität im weiteren Sinne sowie für Logistik und Lieferketten. Die Vorschläge sollten sich auch auf die Entwicklung einer wirksameren Methode zur Konzeption von Resilienzplänen konzentrieren, die den Betreibern helfen soll, ihre Resilienzpläne gemäß den Bestimmungen der CER- und NIS-2-Richtlinien zu erstellen. Die Methode zur Konzeption von Resilienzplänen sollte Risikoanalysen, Analysen von Dominoeffekten, sektor- und grenzübergreifende Analysen, standardisierte Pläne usw. umfassen. Darüber hinaus könnte diese Methode Maßnahmen für einen angemessenen Schutz, Maßnahmen zur Vorbeugung, Reaktion, Abschwächung und Bewältigung der Folgen von Zwischenfällen, den Schutz von Verschlusssachen (z. B. den Vorschlag für einen Netzkodex mit sektorspezifischen Regeln für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse) oder sensiblen Informationen und Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsmanagements für Mitarbeiter umfassen.
Die Hauptakteure in diesem Bereich sollten private oder öffentliche Betreiber sein, d. h. Organisationen und Unternehmen, die kritische Infrastrukturen nutzen, um Dienste zu erbringen, die für das Funktionieren der Gesellschaft und des Binnenmarktes unerlässlich sind. Konsortien, denen öffentliche Einrichtungen der Mitgliedstaaten angehören, würden als Vorteil betrachtet werden. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Widerstandsfähigkeit und/oder die Beaufsichtigung der Betreiber in einem oder mehreren Sektoren zuständig sind, werden ebenfalls ermutigt, sich den Konsortien der Antragsteller anzuschließen.
Wenn die Infrastruktur die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, sollte der Vorschlag eine Risikobewertung oder Auswirkungen auf die Privatsphäre des Einzelnen und der Gesellschaft enthalten.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Innovationstätigkeiten verstärken.
Die Antragsteller werden ermutigt, gegebenenfalls Synergien mit den Arbeiten des Europäischen Referenznetzes für den Schutz kritischer Infrastrukturen (ERNCIP) zu untersuchen und nachzuweisen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Projekte zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Die Widerstandsfähigkeit von Betreibern gegen Cyber- und Nicht-Cyber-Bedrohungen in bestimmten Sektoren wird unterstützt;
- Es wird eine verlässliche Analyse des aktuellen Stands der Technik in Bezug auf physische/cyberbasierte Erkennungstechnologien und Risikoszenarien erstellt, und zwar im Kontext eines Betreibers in einem bestimmten Sektor in Sektoren, die noch nicht von früheren Forschungsprojekten abgedeckt wurden;
- Verstärkte Zusammenarbeit gegen natürliche oder vom Menschen verursachte Bedrohungen und anschließende Störungen von Infrastrukturen in Europa, die operative Tests in realen Szenarien oder realistische Simulationen von Szenarien unter besonderer Berücksichtigung von Störungen in einem bestimmten Sektor kritischer Einrichtungen ermöglichen;
- Verbesserung des Situationsbewusstseins, der Bereitschaft und des Managements durch die Umsetzung wirksamer Lösungen, die die Erkennung und die vorausschauende Prognose einer bestimmten Bedrohungssituation verbessern, sowie durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung, Bereitschaft/Minderung, Reaktion und Wiederherstellung;
- Erhebliche Verringerung der Risiken und der Gefährdung durch Anomalien oder vorsätzliche Ereignisse bei cyber-physischen Systemen oder bei komplexen und kritischen Infrastrukturen/Systemen;
- Verbesserte Bereitschaft und Reaktion durch Festlegung von Betriebsverfahren für Betreiber und Behörden unter Berücksichtigung des Verhaltens/der Reaktion der Bürger und der Auswirkungen auf die Gesellschaft im Falle einer Störung in einem bestimmten Sektor.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Infrastrukturbetreibern, zu denen auch Katastrophenschutzbehörden gehören können, auf nationaler Ebene aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren