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Call-Eckdaten
Beschleunigung der Einführung durch offene Vorschläge für fortschrittliche KMU-Innovationen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-SSRI-01-02
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 4.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In diesem Themenbereich sollten die Projekte die sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den vom Cluster 3-Arbeitsprogramm angesprochenen Bereichen behandeln. Die Projekte sollten sich mit einem der folgenden Bereiche befassen: Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung, katastrophenresiliente Gesellschaft, resiliente Infrastruktur, Grenzmanagement.
Call-Ziele
Die 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa sind das Rückgrat der EU-Wirtschaft. KMU können Innovationen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, einschließlich der Sicherheit der EU-Bürger*innen, beitragen. Innovative KMU und Hightech-Start-ups können die Sicherheitskapazitäten der EU verändern und modernisieren.
Trotz der Innovationsfähigkeit der KMU in der EU haben diese jedoch oft Schwierigkeiten, sich auf den öffentlichen Märkten zu etablieren. Dazu gehören die Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen, der Zugang zu neuen Kund*innen, der Zugang zu Finanzmitteln, der industrielle Wettbewerb und die Verwertung von geistigem Eigentum. Diese Schwierigkeiten verschärfen sich auf Märkten, die Beschränkungen unterschiedlicher Art aufweisen, wie es bei der Sicherheit der Fall ist.
In dem Wissen, dass KMU zusätzliche Unterstützung benötigen, um die Käufer*innen von Sicherheitsprodukten zu erreichen, und dass die Kooperationsmöglichkeiten, die die Projekte der zweiten Säule von Horizont Europa bieten, ein Katalysator für die Einführung sein können, zielt dieses Thema darauf ab, ein kooperatives Umfeld für kleine und mittlere Innovatoren zu bieten, um ihre Innovationen auf die spezifischen Bedürfnisse der Endnutzenden im Bereich der zivilen Sicherheit zuzuschneiden.
Die Antragsteller werden aufgefordert, Vorschläge für die Technologieentwicklung einzureichen, die den folgenden Grundsätzen entsprechen:
- Konzentration auf ausgereifte technologische Lösungen, die den sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den vom Cluster-3-Arbeitsprogramm angesprochenen Bereichen entsprechen.
- Keine Überschneidungen mit den Themen, die in den anderen Zielen dieses Arbeitsprogramms enthalten sind.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU aus verschiedenen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern.
- Einbeziehung von Sicherheitsendnutzern in die Rolle des Validierers und potenziellen Erstanwenders der vorgeschlagenen Innovationen.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Unternehmen und Forschungs- und Technologieorganisationen und/oder großen Industrieunternehmen mit dem Ziel, den innovativen Technologietransfer zu fördern oder innovative Geschäftsmodelle zu schaffen, die den Zugang zum Markt erleichtern und die Innovationskapazität von KMU und Start-ups in der EU im Bereich der zivilen Sicherheit stärken.
Die Beteiligung der Großindustrie an den Projekten sollte sich nicht auf die Technologieentwicklung konzentrieren, sondern auf die Unterstützung der KMU bei der Markteinführung ihrer Innovationen. Beispiele für Aktivitäten sind u. a. die Rolle als Erstkäufer/Integrator der entwickelten Technologien, die Anpassung der Marktanforderungen, die Erleichterung des Zugangs zu zusätzlichen Finanzmitteln, die Kontaktaufnahme mit potenziellen öffentlichen Käufern, die Bewertung des Wettbewerbsumfelds, die Unterstützung beim Innovationsmanagement (methodische und Prozessinnovation, Geschäftsmodellinnovation, Marktinnovation), die Unterstützung bei der Verwaltung und Verwertung von geistigem Eigentum, die Beratung bei der Expansion auf Zukunftsmärkte usw. In gleicher Weise sollte sich die Beteiligung von Forschungs- und Technologieorganisationen nicht auf die Technologieentwicklung konzentrieren, sondern auf die Unterstützung kleiner industrieller Akteure bei der Beschleunigung des Technologietransfers innovativer Sicherheitslösungen für deren Weiterentwicklung und Produktion.
Es wird empfohlen, dass ein KMU die Rolle des Koordinators übernimmt. Ausnahmen von diesem Erfordernis sind hinreichend zu begründen.
Die Projekte sollten eine geschätzte Dauer von höchstens 2 Jahren haben.
Im Rahmen dieses Themas sollten sich die Projekte mit einem der folgenden Bereiche befassen: Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung (FCT, Option A), Katastrophenresiliente Gesellschaft (DRS, Option B), Resiliente Infrastruktur (INFRA, Option C), Grenzmanagement (BM, Option D). Einige Beispiele für Bereiche, die angesprochen werden könnten:.
Option A: Einige Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des FCT-Bereichs behandelt werden könnten, sind: (indikativ und nicht erschöpfend): mobile Forensik; Deepfake-Erkennung; Erkennung von Fälschungen (gefälschte Artikel, gefälschte Geldscheine) oder von gefälschten/gefälschten Dokumenten (Pässe, Personalausweise); Erkennung und Bekämpfung fortgeschrittener Formen von Schadsoftware sowie von Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr und anderen Cyberbetrügereien.
Option B: Einige Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des DRS-Bereichs behandelt werden könnten, sind (indikativ und nicht erschöpfend): Nutzung von Daten und Satelliten-/Fernerkundungsinformationen, Ortung und Lokalisierung, Verfolgung und Aufspürung, Überwachung und Beobachtung für den Katastrophenschutz.
Option C: Einige Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des INFRA-Bereichs behandelt werden könnten, sind: (indikativ und nicht erschöpfend): physische Zugangskontrolle, autonome Systeme für den Schutz von Infrastrukturen, Ortung und Lokalisierung, Verfolgung und Aufspürung, Überwachung und Beobachtung von Umgebungen und Aktivitäten.
Option D: für den Bereich BM: (indikativ und nicht erschöpfend): erleichterte Grenzkontrollen; sicheres Dokumenten- und Identitätsmanagement beim Grenzübertritt; Grenzüberwachung; Aufspüren von Drogen, Sprengstoffen, chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN), Waffen und/oder anderen gefährlichen Materialien im Zollumfeld; Aufspüren gestohlener, geschmuggelter, unerlaubter oder illegaler Waren (Zigaretten, Kunst, Kulturgüter, Wildtiere) im Zollumfeld.
In diesem Bereich sollten sich die Projekte mit den sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den Bereichen befassen, die im Arbeitsprogramm von Cluster 3 behandelt werden.
Bei diesem Thema sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies für die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung einer ausgereiften technologischen Lösung, die den sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den Bereichen des Cluster-3-Arbeitsprogramms entspricht.
- Erleichterter Zugang zum zivilen Sicherheitsmarkt für kleine und mittlere Innovatoren und verbesserte Verbindungen zwischen Lieferanten/Lieferantinnen und öffentlichen Käufer*innen;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einkäufern und kleinen Anbietern für eine schnellere Übernahme von Innovationen als Reaktion auf kurz- bis mittelfristige Bedürfnisse;
- Stärkere Partnerschaften zwischen kleinen und mittleren Stakeholder der EU-Sicherheitsindustrie und -technologie, um die Nachhaltigkeit der EU-Innovationskapazität im Bereich der zivilen Sicherheit zu gewährleisten und die technologische Souveränität der EU in kritischen Sicherheitsbereichen zu stärken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Konsortien müssen als Begünstigte umfassen:
- Mindestens drei (3) bis maximal sieben (7) Partner.
- Mindestens 2 KMU aus 2 verschiedenen Mitgliedstaaten.
- Mindestens 1 Endnutzerorganisation in den Bereichen, auf die sich der Vorschlag bezieht, nämlich eine der folgenden Optionen:
- Option A "Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus".
- Option B "Katastrophenresiliente Gesellschaft
- Option C "Resiliente Infrastruktur" und
- Option D "Grenzverwaltung", vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte.
- Mindestens 2 Mitgliedstaaten müssen in dem Konsortium vertreten sein.
Die Beteiligung von Nicht-KMU und Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) ist nicht ausgeschlossen, muss aber auf 15 % des Budgets begrenzt sein.
Mindestens 50 % des Budgets müssen an KMU vergeben werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 2 Jahre
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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