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Call-Eckdaten
Ein harmonisierter europäischer forensischer Ansatz für die Drogenanalyse
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-FCT-01-02
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Projekte ein harmonisiertes europäisches forensisches Konzept für die Drogenanalyse entwickeln, das dazu beiträgt, drogenbedingte Probleme wie Überdosen, Gewalt, Entführungen oder Menschenhandel zu bekämpfen und die Wahrnehmung der Bürger*innen im öffentlichen und privaten Raum zu verbessern, dass Europa ein Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit ist.
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass die Vorschläge eine der folgenden Optionen betreffen:
Option A: Es ist ein harmonisierter europäischer Ansatz für die Untersuchung der chemischen Analyse (Zusammensetzung) von Drogen erforderlich, um
1) den Abgleich von beschlagnahmten Drogen mit Labors und die Herstellung von Verbindungen zwischen Fällen zu erleichtern, auch durch die Entwicklung von Protokollen für den schnellen Austausch von Informationen über neue Substanzen;
2) die forensischen Herausforderungen im Zusammenhang mit illegalen Überdosierungen zu bewältigen.
Die Herstellung von synthetischen Drogen in der EU nimmt ständig zu. Die Labors, die synthetische Drogen herstellen, werden immer professioneller und vielseitiger, was zu einer erhöhten Produktion und einer größeren Flexibilität in Bezug auf die hergestellten Substanzen, die Art ihrer Herstellung und die Art und Weise, wie/wo sie verkauft werden, führt.
Einerseits weisen die kriminellen Netzwerke und Kriminellen, die im Bereich der Herstellung synthetischer Drogen tätig sind, einen besonders hohen Grad an Spezialisierung auf. Ein modernes und harmonisiertes europäisches Konzept für die Analyse der Drogenzusammensetzung würde daher dazu beitragen, beschlagnahmte Drogen und illegale Drogenmärkte mit Labors abzugleichen und Verbindungen zwischen Fällen herzustellen, was einen grenzüberschreitenden Austausch solcher Beweise ermöglichen würde.
Andererseits erfordert die Auswahl geeigneter Maßnahmen, die bei der Bewältigung eines bestimmten Drogenproblems wirksam sein dürften, ein klares Verständnis des Problems, das sich auf die besten verfügbaren Beweise stützt. Ein Hindernis in diesem Prozess sind jedoch die sehr begrenzten oder völlig fehlenden Beweise, wie es bei der Suche nach Maßnahmen zur Verringerung von Todesfällen im Zusammenhang mit Überdosierungen der Fall ist. So sind Autopsien mit vollständiger Toxikologie in vielen Mitgliedstaaten unterentwickelt, was einen Vergleich auf EU-Ebene erschwert und die aggregierten Zahlen der Todesfälle durch Überdosierung nicht vollständig repräsentativ macht. Die Mitgliedstaaten riefen dazu auf, dieses Thema EU-weit vergleichbarer zu machen. Zu diesem Zweck würden eine moderne chemische Analyse der Drogenzusammensetzung und ein einheitlicher EU-weiter Ansatz eine wichtige Unterstützung darstellen, auch im Hinblick auf die Verpflichtungen der EU-Drogenstrategie 2021-2025.
Option B: Ein zuverlässiger und einfach zu handhabender Nachweis chemischer Substitutionsdrogen in Getränken und Urin.
GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) ist eine der Drogen, die als "Club-Drogen" oder "Date-Rape-Drogen" bekannt sind. Vor allem in Verbindung mit Alkohol hat sie eine depressive Wirkung und macht schläfrig, so dass die Person wehrlos ist und sich nicht an das Geschehene erinnern kann. Sexuelle Übergriffe, die durch chemische Unterwerfungsdrogen erleichtert werden, nehmen in Europa immer mehr zu. Daher benötigen die Polizeibehörden und die Gerichtsmediziner moderne Methoden und Technologien, die eine bessere Vorbeugung und Untersuchung der verschiedenen Formen von Gewalt und Übergriffen, die durch diese Drogen unterstützt werden, ermöglichen. Zu diesem Zweck sollte der erfolgreiche Vorschlag darauf abzielen, tragbare, wiederverwendbare Sensoren und/oder Kits zu entwickeln, die eine schnelle Reaktion ermöglichen, ohne dass zusätzliche Instrumente erforderlich sind, und die von den Polizeibehörden vor Ort leicht eingesetzt werden können (d. h. an Orten, an denen die Bürger stärker gefährdet sind, GHB-Drogen über Getränke zu sich zu nehmen). Außerdem sollten solche Lösungen zuverlässige, sichere und einfach zu interpretierende Ergebnisse bei der Suche nach solchen Drogen und der Sammlung von Beweisen liefern, die vor Gericht verwendet werden können. Die geschlechtsspezifischen Auswirkungen sowie die rechtlichen und ethischen Herausforderungen solcher Lösungen sollten im Entwicklungsprozess umfassend berücksichtigt werden.
Eine Koordinierung zwischen den erfolgreichen Vorschlägen zu diesem Thema sollte ins Auge gefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen. Gleiches gilt für die Koordinierung mit den im Rahmen von HORIZON-CL3-2022-BM-01-03 finanzierten Projekten: Bessere, mobilere und schnellere Analyse und Aufdeckung für den Zoll und HORIZON-CL3-2023-BM-01-04: Interoperabilität von Systemen und Ausrüstungen auf taktischer Ebene, zwischen Ausrüstungen und Datenbanken und/oder zwischen Datenbanken für Bedrohungen und Materialien wäre zu begrüßen.
Von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, wird erwartet, dass sie während der Laufzeit des Projekts mit dem Europol Innovation Lab zusammenarbeiten, einschließlich der Validierung der Ergebnisse, mit dem Ziel, die künftige Übernahme von Innovationen in die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Europäische Polizeibehörden, kriminaltechnische Institute und andere einschlägige Sicherheitsexpert*innen sind mit modernen Mitteln der chemischen Analyse (Zusammensetzung) von Drogen ausgestattet, die den Abgleich von beschlagnahmten Drogen mit Labors und die Herstellung von Verbindungen zwischen Fällen erleichtern sollen, auch durch die Entwicklung von Protokollen für den schnellen Austausch von Informationen über neue Substanzen;
- Verbesserter und einheitlicher EU-weiter Ansatz für die Sammlung von Beweisen für illegale Drogenüberdosierungen, der es ermöglicht, angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenproblematik zu ergreifen;
- Verbesserte Sammlung und Verfügbarkeit von forensischem Beweismaterial, das von den Behörden in Fällen von direkter Gewalt, Entführung oder Menschenhandel vor Gericht verwendet werden kann, sowie verstärkte Prävention solcher Fälle dank zuverlässiger, gesetzeskonformer, schneller und einfach zu verwendender Sensoren/Kits;
- Verstärkte Wahrnehmung der Bürger*innen im öffentlichen und privaten Raum, dass Europa ein Raum der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit ist.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Polizeibehörden und zwei kriminaltechnischen Instituten aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden. Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern auch an mindestens ein Projekt, das in jeder der beiden Optionen (Option A und Option B) den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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