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Call-Eckdaten
Erleichterung der strategischen Zusammenarbeit, um die Erbringung grundlegender Dienstleistungen zu gewährleisten
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-INFRA-01-01
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Vorschläge zu diesem Thema sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die am besten geeigneten Instrumente, Lösungen und Strategien zu ermitteln und zu entwickeln, um die Widerstandsfähigkeit von Schlüsselsektoren zu gewährleisten und so die Umsetzung der [entsprechenden/künftigen] EU-Rechtsvorschriften zu erleichtern.
Call-Ziele
Die Strategie der EU für die Sicherheitsunion 2020-2025, die Agenda zur Terrorismusbekämpfung für die EU und die Cybersicherheitsstrategie betonen die Bedeutung der Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Risiken. Der Lebensunterhalt der europäischen Bürger*innen und das gute Funktionieren des Binnenmarktes hängen von der zuverlässigen Bereitstellung von Diensten ab, die für gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aktivitäten in vielen verschiedenen Sektoren von grundlegender Bedeutung sind. Diese Dienstleistungen sind häufig voneinander abhängig, so dass Störungen in einem Sektor schwerwiegende und lang anhaltende Auswirkungen auf die Bereitstellung von Dienstleistungen in anderen Sektoren haben können.
Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Betreiber, die kritische Infrastrukturen für die Erbringung solcher Dienste nutzen (im Folgenden: "Betreiber"), die geltenden Vorschriften einhalten und über die notwendige Unterstützung verfügen, um ihre eigene Widerstandsfähigkeit als Teil eines komplexen Systems von Interdependenzen zu gewährleisten. Auf EU-Ebene wurden bestimmte Rechtsvorschriften überarbeitet, die auf eine Mindestharmonisierung dieser Vorschriften abzielen, wie die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen (CER) und die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der Union (NIS-2). In Kombination mit sektoralen EU-Rechtsvorschriften und Strategien zur Widerstandsfähigkeit (z. B. für einen Netzkodex über sektorspezifische Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte bei grenzüberschreitenden Stromflüssen) bietet dies einen umfassenden Rahmen, der in die Praxis umgesetzt werden muss.
"Erleichterung der strategischen Zusammenarbeit" bezieht sich auf die Notwendigkeit, dass die Behörden der Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, auf sichere Weise Informationen über die Risikobewertungen ihrer kritischen Stellen und deren Widerstandsfähigkeit auszutauschen. "Kritische Stellen" ist der spezifische Begriff, der in der CER-Richtlinie verwendet wird, um die Stellen zu bezeichnen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie ermittelt werden. Gemäß der Richtlinie, insbesondere der Artikel 1 und 5, wird die Identität der kritischen Stellen klassifiziert. Bei der Durchführung des Projekts werden die Projektteilnehmer direkt mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, die für die Risikobewertung und die Analyse der Schwachstellen ihrer kritischen Stellen zuständig sind. Gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie muss die Vertraulichkeit der kritischen Stellen (und ihrer Schwachstellen) gewährleistet und geschützt werden.
Vorschläge zu diesem Thema sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die am besten geeigneten Instrumente, Lösungen und Strategien zu ermitteln und zu entwickeln, um die Widerstandsfähigkeit von Schlüsselsektoren zu gewährleisten und so die Umsetzung der [entsprechenden/künftigen] EU-Rechtsvorschriften zu erleichtern.
Die Antragsteller sollten sich auf die Bereitstellung von Lösungen konzentrieren, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten genutzt werden können, um sie bei der Überwachung der Widerstandsfähigkeit von Schlüsselsektoren im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften zu unterstützen. Solche Lösungen sollten ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Kommunikation, zur Durchführung groß angelegter Risikobewertungen (einschließlich der grenzüberschreitenden Dimension), zur Entwicklung bewährter Verfahren für Übungen und spezielle komplexe Schulungsmodule verbessern. Die Vorschläge sollten die Entwicklung verbesserter Konzepte und Instrumente für die Antizipation und das Management strategischer Risiken, die Stärkung des Governance-Rahmens und die Verbesserung der Koordinierung zwischen verschiedenen Behörden zum Gegenstand haben.
Es wird empfohlen, dass die Vorschläge konkrete Instrumente zur Unterstützung der All-Gefahren-Analyse entwickeln, indem sie bereichsspezifische Risikobewertungen einbeziehen und die Bewältigung von Interdependenzen zwischen verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten ermöglichen. Mögliche Beispiele sind Virtual-Reality-Tools, Dashboards, komplexe Schulungs- und Serious-Gaming-Module oder andere Instrumente, die derzeit möglicherweise noch nicht in diesem Umfang vorhanden sind.
Die Vorschläge sollten möglichst viele Sektoren abdecken, die in den jeweiligen Anhängen der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen (CER) und der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der Union (NIS-2) beschrieben sind. Die Einbeziehung von Verbänden, die private oder öffentliche Akteure in bestimmten Sektoren oder sektorübergreifend auf EU- oder nationaler Ebene vertreten, wird gefördert.
In diesem Themenbereich sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie darlegen, wie die Ergebnisse in die Arbeit einschlägiger Sachverständigengruppen der Kommission [z. B. der Critical Entities Resilience Group (CERG) und der NIS-2-Kooperationsgruppe] einfließen, und dass sie Synergien mit den Maßnahmen einschlägiger EU-Agenturen untersuchen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Es werden Instrumente für die Behörden und Betreiber der EU-Mitgliedstaaten zur Bewertung und Vorwegnahme relevanter Risiken für die Erbringung grundlegender Dienstleistungen ermittelt;
- Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten wird durch die Bereitstellung von Lösungen für den Datenaustausch und gemeinsame grenzüberschreitende Risikobewertungen erleichtert;
- Es werden Simulationsinstrumente für groß angelegte Übungen entwickelt, um die Widerstandsfähigkeit von Betreibern und bestimmten Sektoren zu testen, und es werden entsprechende Schulungskurse konzipiert;
- Maßnahmen der Behörden der Mitgliedstaaten zur Erleichterung von Risikobewertungen durch die Betreiber, einschließlich der Bewertung von Abhängigkeiten von verschiedenen Sektoren und grenzüberschreitenden Interdependenzen, werden ermittelt;
- Bereitstellung gemeinsamer europäischer Leitlinien und Unterstützung für die Ausarbeitung ihrer Resilienzpläne, um alle Bestimmungen der vorgeschlagenen CER-Richtlinie zu erfüllen: Risikoanalyse, Dominoeffekte, sektor- und grenzübergreifende Analyse, standardisierte Pläne, Ausbildungs- und Schulungsinstrumente;
- Es wird ein Rahmen für alle Gefahren geschaffen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, verbesserte Konzepte und Instrumente für die Antizipation von Risiken für Einrichtungen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, zu gewährleisten, was zu einer verbesserten Bereitschaft und Reaktion auf Störungen in Schlüsselsektoren in der EU und zu einer erhöhten Widerstandsfähigkeit des EU-Binnenmarktes führt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei staatlichen Behörden aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene für die Resilienz und/oder für die Aufsicht über die Betreiber zuständig sind, als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union zu schützen, insbesondere um die Vertraulichkeit der Risikobewertungen und der Schwachstellen kritischer Einrichtungen der Mitgliedstaaten zu wahren, ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten beschränkt. Vorschläge, die Einrichtungen mit Sitz in anderen Ländern als den EU-Mitgliedstaaten einschließen, sind nicht förderfähig.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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