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Call-Eckdaten
Kriminalität als Dienstleistung
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-FCT-01-05
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollen den europäischen Polizeibehörden und politischen Entscheidungsträger*innen eine solide Analyse der Entwicklung der heutigen organisierten Kriminalität liefern und die Kenntnisse der europäischen Sicherheitsinstitutionen über die Entwicklungen im Bereich der organisierten Kriminalität und die Aussichten für die Zukunft verbessern.
Call-Ziele
Das Modell "Crime-as-a-Service" (CaaS) breitet sich aus und wird zu einem wichtigen Merkmal nicht nur für den cyberkriminellen Untergrund, sondern auch für herkömmliche Kriminelle, die spezialisierte digitale und finanzielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. So dient die Verfügbarkeit von Exploit-Kits und anderen Diensten nicht nur Cyberkriminellen mit geringen technischen Kenntnissen, sondern macht auch die Operationen von ausgereiften und organisierten Bedrohungsakteuren effizienter. In jüngster Zeit haben Malware-as-a-Service (MaaS)-Angebote im Dark Web zugenommen, von denen Ransomware-Partnerprogramme am bekanntesten zu sein scheinen.
Die Form des organisierten Verbrechens entwickelt sich weiter, abgesehen von den traditionell geschlossenen, klandestinen kriminellen Strukturen, und die Ermittler sehen sich zunehmend mit modernen, flexiblen, spezialisierten und "multiethnischen" Organisationen konfrontiert, die weltweit operieren. Da diese Gruppen offenbar nicht innerhalb fester, vielschichtiger Strukturen arbeiten, sondern mit verschiedenen Akteuren, die Dienstleistungen auf Abruf erbringen, könnten einige der Merkmale der organisierten Kriminalität einer Überprüfung unterzogen werden. Die Stakeholder der Schattenwirtschaft versuchen zwar, ihren Gewinn zu maximieren, nutzen aber sofort neue Operationsmöglichkeiten, erforschen und nutzen moderne Technologien und Organisationsformen, um ihre Ziele zu erreichen, was zu einer dynamischen Veränderung der betreffenden Netzwerke führt. Der beobachtete Trend kann eine Herausforderung für die kodifizierten Gesetze und Definitionen des organisierten Verbrechens darstellen, das angeblich gegen Außenstehende abgeschottet und durch eine feste und dauerhafte Zusammenarbeit gekennzeichnet ist. Um den Kampf gegen die organisierte Kriminalität auf europäischer Ebene zu verstärken, bedarf es ausgeprägter Forschung, um einen umfassenden Einblick in die inneren Abläufe moderner Strukturen der organisierten Kriminalität und ihrer Marktplätze zu gewinnen.
Koordinierung des erfolgreichen Vorschlags zu diesem Thema sowie mit den erfolgreichen Vorschlägen zu den Themen HORIZON-CL3-2023-FCT-01-06: Verbesserung der Instrumente und Fähigkeiten zur Bekämpfung fortgeschrittener Formen von Cyber-Bedrohungen und cyber-abhängiger Straftaten und HORIZON-CL3-2024-FCT-01-06: Rückverfolgung von Kryptowährungstransaktionen zu kriminellen Zwecken sollten ins Auge gefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Die europäischen Polizeibehörden und politischen Entscheidungsträger erhalten eine solide Analyse der Entwicklung der heutigen organisierten Kriminalität, ihrer Struktur, der Rolle der Hierarchie, der Mitgliedschaft in der Organisation und der Vergabe von Unteraufträgen an spezialisierte kriminelle Dienste.
- Politische Entscheidungsträger profitieren von einer Analyse des rechtlichen Rahmens, der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität genutzt wird, und zwar im Hinblick auf die Gültigkeit der rechtlichen Definitionen und der angenommenen strafrechtlichen Bestimmungen sowie deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Gerichtsurteilen;
- Entwicklung einer Methodik zur Identifizierung der Werbe-, Kommunikations- und Marketingmittel sowie der Geldströme, die für das Anbieten krimineller Dienstleistungen auf dem Untergrundmarkt verwendet werden, und Entwicklung entsprechender Präventions-, Ermittlungs- und politischer Gegenmaßnahmen; und
- Verbesserung der Kenntnisse der europäischen Sicherheitsinstitutionen über die Entwicklungen auf dem Gebiet der organisierten Kriminalität und die Zukunftsaussichten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens 3 Polizeibehörden aus mindestens 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitspraktiker" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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