Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Robotik: Autonome oder teilautonome UGV-Systeme zur Ergänzung der Fähigkeiten für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-DRS-01-05
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei diesem Thema geht es nicht nur um die Entwicklung neuer Roboterlösungen für bestimmte Aufgaben, sondern auch um eine ganzheitlichere Betrachtung des Umfelds und der Faktoren, die sich auf den Katastrophenschutz in größerem Maßstab auswirken.
Call-Ziele
Robotik und Automatisierung sind Schlüsseltechnologien, die zur Steigerung der Produktivität und Effizienz bei der Vorbeugung, Vorbereitung und/oder Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen beitragen. Der demografische Wandel und Veränderungen in der Lebensweise, wie z. B. die Verlagerung mehrerer Lebensabschnitte, erhöhen den Druck, insbesondere auf ehrenamtlich tätige First-Responder-Organisationen, die lange Schulungen benötigen, um einsatzbereit zu sein. Robotergestützte Ersthelfer werden in der Lage sein, mehr Arbeit in kürzerer Zeit und mit weniger Personal zu erledigen. In dieser Branche beschleunigen billigere, leistungsfähigere und flexiblere Technologien das Wachstum vollautomatischer Produktionsanlagen. Es ist notwendig, diese Innovation auch in die Rettung von Menschenleben einzubringen. Grundlegende Änderungen (Verfahren, Taktiken und Strategien) in der traditionellen Arbeitsweise des Katastrophenschutzes sind erforderlich. Robotersysteme mit und ohne autonome Funktionen sind in der Katastrophenhilfe nicht völlig neu, aber es gibt noch immer keinen kontinuierlichen und entscheidenden Schritt, um diese Innovation in die tägliche Arbeit der Ersthelfer einzubringen. Um in diesem Prozess erfolgreich zu sein, sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.
Erstens muss ermittelt werden, in welchen Bereichen und Gebieten (autonome) Robotersysteme von Nutzen sein werden. Zunächst ist es dringend erforderlich, den Einsatz in gefährlichen Umgebungen oder dort, wo die Gefahr für Ersthelfer und Bürger am größten ist, zu untersuchen. Welche Technologien können durch robotische Lösungen ersetzt werden, um die Aufgabe effizienter zu erledigen? Welches sind die Situationen, die im Katastrophenfall die größte Gefahr für Menschenleben darstellen? Außerdem ist es wichtig, Möglichkeiten zu prüfen, bei denen Robotersysteme effektiver sind als Menschen. Es ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Technologie erforderlich. Insgesamt kann dieser erste Schritt als erschöpfende Bedarfs- und Lückenanalyse betrachtet werden, die ein unvermeidlicher Schritt ist, um die Robotik dem Katastrophenschutz näher zu bringen.
Zweitens sollten die ermittelten Lücken und Bedürfnisse die Grundlage für Proof-of-Concept-Forschungs- und Entwicklungsstudien bilden. Proof-of-Concept-Studien können sich entweder auf autonome Systeme oder auf teilautonome Systeme (z. B. optional bemannte oder teleoperierte Systeme) konzentrieren. Diese Lösungen ermöglichen es Managern und Praktikern, aus großer Entfernung in das Geschehen vor Ort einzutauchen und Entscheidungen zu treffen oder sogar aktiv in das Geschehen einzugreifen. Zu diesem Zweck sollten neue Sensorfunktionen entwickelt werden, um die Fähigkeiten von Robotern zu verbessern und mehr Informationen über die Gefahren in der Umgebung, in der sie arbeiten, zu liefern. Sie sollten in ein kompaktes System integriert werden, das an Robotern angebracht werden kann. Es müssen Technologien für die Mensch-Maschine-Interaktion entwickelt werden, die eine übergreifende Kontrolle der Robotersysteme zwischen der künstlichen Intelligenz und dem Bedienenden ermöglichen. Die Interaktion zwischen dem User und dem Robotersystem muss intuitiv sein und sollte ohne langes Training funktionieren. Drittens sollten die Ausbildung, die Bereitschaft und die Einstellung der Ersthelfer bei der Einführung neuer Technologien berücksichtigt werden. Dies ist notwendig, um den erforderlichen Paradigmenwechsel zu erreichen. Dies ist ein langfristiger Prozess und muss daher strategisch und gut geplant sein.
Viertens muss die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Robotersysteme sollten als integraler Bestandteil des Ökosystems der Ersthelfer und nicht als Einzeltechnologie betrachtet werden. Weitere Forschungsarbeiten sind erforderlich, um die grundlegenden physischen und organisatorischen Strukturen und Einrichtungen zu definieren, die für den Betrieb von Robotiklösungen und die Integration in die derzeitige operative Infrastruktur erforderlich sind. Daher müssen angepasste Standardeinsatzverfahren entwickelt werden.
Übergreifende Themen wie Ethik, rechtliche und gesellschaftliche Implikationen sind im Zusammenhang mit der Robotik von großer Bedeutung. Sie bilden die Grundlage für die gesellschaftliche Akzeptanz von künstlicher Intelligenz bei der Steuerung und Entscheidungsfindung. Da die Robotik zu einer neuen Ressource für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen (aber nicht nur dort) wird, muss ihre Akzeptanz aus Sicht der Rettungsdienste ebenso sichergestellt werden wie die der zu rettenden Menschen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei diesem Thema nicht nur um die Entwicklung neuer Roboterlösungen für spezifische Aufgaben geht, sondern auch um eine ganzheitlichere Betrachtung des Umfelds und der Faktoren, die sich auf den Katastrophenschutz in größerem Maßstab auswirken (Verstädterung, Alterung, Klimawandel, zunehmende Komplexität im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen usw.). Es gibt viele Herausforderungen für Forschung und Technik, die im Rahmen dieses Themas angegangen werden müssen. Die Ersthelfer spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Robotiklösungen auf die Bedürfnisse abgestimmt sind und für das Ökosystem des Katastrophenschutzes einen wertvollen Beitrag leisten.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Auswirkungen zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungs-/Innovationstätigkeiten verstärken.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Breite Akzeptanz von autonomen Systemen bei Ersthelfenden und Betroffenen im Katastrophenschutz;
- Höhere Sicherheitsstandards für Einsatzkräfte, die in gefährlichen Umgebungen arbeiten;
- Überwindung künftiger Engpässe bei den ausgebildeten Ersthelfern durch Steigerung der Effizienz der Ersthelfenden (weniger Personal erledigt mehr Arbeit in kürzerer Zeit);
- Verbesserte Fähigkeit, Einsätze vor Ort aus der Ferne durchzuführen, ohne die Einsatzkräfte zu gefährden;
- Die europäische Robotikindustrie wird durch ihr Engagement in der Katastrophenschutzforschung gestärkt und erhält einen wirtschaftlichen und politischen Vorteil durch den Aufbau von Know-how für innovative Technologien;
- Verringerung der Zahl der falsch-positiven Anzeigen von verschiedenen Sensoren, die von Robotern getragen werden.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Ersthelferorganisationen oder -agenturen und einem Vertreter lokaler oder regionaler Behörden, die für die Katastrophenabwehr zuständig sind, aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren