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Call-Eckdaten
Verbesserung der sozialen und gesellschaftlichen Vorsorge für Katastrophenfälle und gesundheitliche Notfälle
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-DRS-01-01
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die soziale und gesellschaftliche Vorbereitung auf Katastrophen und gesundheitliche Notfälle verbessern, wobei der Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen liegt.
Call-Ziele
Die COVID-19-Pandemie verdeutlichte die besonderen Herausforderungen von Gesundheitsnotfällen und die Notwendigkeit, nicht nur auf materieller und physischer Ebene, sondern auch aus sozialer und gesellschaftlicher Sicht vorbereitet zu sein. Zu den Herausforderungen während der Pandemie gehörten Schwierigkeiten bei der Arbeit mit Schutzausrüstungen wie Unsicherheiten und Anwendungsfehler, zusätzliche Nachteile für gefährdete Gruppen, unter anderem aufgrund von Kommunikationsproblemen, und mangelnde lokale Zusammenarbeit und Prävention in Bezug auf Ausrüstung, Vorräte und Koordination. Diese Herausforderungen sind größtenteils auf die unzureichende Einbeziehung der Sozialwissenschaften in die Katastrophenforschung zurückzuführen. Die COVID-19-Pandemie bietet die Möglichkeit, Erfolge und Schwierigkeiten während einer globalen Gesundheitskrise zu analysieren und sich so auf künftige Gesundheitskrisen vorzubereiten.
Gegenwärtig werden verschiedene Gruppen nicht in gleichem Maße durch öffentliche Kommunikationsmaßnahmen erreicht. Vor allem gefährdete Gruppen werden von der Risikokommunikation nicht erreicht. Soziale Ungleichheiten sind in verschiedenen Formen und auf verschiedenen Ebenen vorhanden. Bei Kommunikationsstrategien und -maßnahmen sollte berücksichtigt werden, wie sie von verschiedenen Gruppen, Orten und kulturellen Faktoren beeinflusst werden. In verschiedenen Krisen können verschiedene Anfälligkeitsfaktoren ausgeprägter sein und verschiedene Gruppen können stärker gefährdet sein. Andererseits kann Resilienz vor den negativen Auswirkungen von Krisen schützen. Resilienz kann auf individueller, organisatorischer oder systemischer Ebene gefördert werden. Alle sollten sowohl bei der Vorbereitung auf Krisen als auch in akuten Situationen berücksichtigt werden.
Informationstechnologie und digitale Datenverarbeitung gewinnen in Fragen der öffentlichen Gesundheit zunehmend an Bedeutung. Die Verarbeitung großer Datenmengen und automatisierte Analysen können neue Möglichkeiten zum Verständnis von Gesundheit und Krankheit auf Bevölkerungsebene und zur Ableitung von Präventionsstrategien eröffnen. Der Einsatz von Informationstechnologie bringt jedoch einige Herausforderungen mit sich, und es muss erforscht werden, wie die Ergebnisse effektiv für die politische Entscheidungsfindung genutzt werden können. Die Datensicherheit ist eine weitere Herausforderung, wenn große Mengen an personalisierten (Gesundheits-)Daten automatisch verarbeitet werden. Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der allgemeinen Skepsis gegenüber der digitalen Informationsverarbeitung in der Bevölkerung müssen ernst genommen und angegangen werden, und die Lösungen müssen dem EU-Recht entsprechen, auch in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit.
Gesundheit umfasst mehrere Aspekte und Ebenen. Die menschliche Gesundheit umfasst sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit, die miteinander verbunden sind und sich gegenseitig bedingen. Gleichzeitig ist der Mensch in seine Umwelt eingebettet, so dass die Gesundheit von Mensch und Umwelt nicht isoliert voneinander betrachtet werden kann. Nach dem One-Health-Ansatz sind die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt miteinander verwoben. Dies wird durch die aktuelle Gesundheitskrise COVID-19 veranschaulicht, die auf das Überspringen von SARS-CoV-2 von Wildtieren auf Menschen zurückgeführt wird. Ein weiteres Beispiel für die Verflechtung sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten machen einen interdisziplinären Ansatz für die Gesundheit erforderlich, der alle Aspekte der Gesundheit und ihre Verflechtung einbezieht.
Dieses Thema erfordert einen effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen der Sozial-und Geisteswissenschaften und Genderstudien, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Die Einbeziehung von Bürger*innen, einschließlich freiwilliger Bürger*innen, in die Demonstration von Instrumenten und Technologien, der Zivilgesellschaft und anderer gesellschaftlicher Stakeholder in die Mitgestaltung und Mitentwicklung sollte gefördert werden. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Identifizierung verschiedener Faktoren der Ungleichheit und von Möglichkeiten der Kommunikation mit gefährdeten Gruppen, von individuellen, organisatorischen und systemischen Resilienzfaktoren und von Wegen zu deren Unterstützung sowie von Möglichkeiten zur Bewältigung von Anfälligkeiten in akuten Krisen und bei der Prävention, um die Verflechtung von Resilienz und Anfälligkeit herauszuarbeiten;
- Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und des grundlegenden Verständnisses dafür, wie Medikamente und Impfstoffe funktionieren und wie sie entwickelt und hergestellt werden;
- Verbesserte Krisenkommunikation durch erhöhte Sensibilisierung und Risikowahrnehmung in Bezug auf die biologische Sicherheit, Identifizierung von Herausforderungen und Grenzen von Kommunikationsstrategien und -maßnahmen in Bezug auf verschiedene gefährdete Gruppen und Ansätze zu deren Bewältigung, Ausarbeitung von Möglichkeiten zur Überwindung von Hindernissen für die Krisenkommunikation: Interlingualität, Interkulturalität, Intersemiotik;
- Bürger*innen in den Mittelpunkt des Krisenmanagementprozesses stellen (ggf. Einbeziehung von Freiwilligen aus der Bevölkerung in Demonstrationen im Zusammenhang mit Forschungsentwicklungen), ihre Fähigkeit zum Zugang zu wissenschaftlich fundierten Informationen sowie zum Lesen und Interpretieren dieser Informationen verbessern, das Verhalten der Geschlechter in Bezug auf unpopuläre Maßnahmen (z. B. Quarantäne) und die Einstellung zum Impfen analysieren sowie Hindernisse für die Impfbereitschaft ermitteln und beseitigen: Vertrauen, Risikobewertung, Hindernisse für die Anmeldung zur Impfung, Information, kollektive Verantwortung;
- Einbeziehung von Informationstechnologie und unvoreingenommenen Daten in das Krisenmanagement durch verbesserte Informationsverarbeitung in der transformativen Governance, Veranschaulichung von Möglichkeiten, Herausforderungen und Grenzen der Digitalisierung und Nutzung von Daten für die politische Entscheidungsfindung;
- Einbeziehung von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz in die Governance und politische Entscheidungsfindung auf der Grundlage interdisziplinärer Diskussionen über Problemdefinitionen in Übereinstimmung mit EU-Recht, Anwendungsbereiche und Definition von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in der Data Governance;
- Validierung neuartiger, smartphonegroßer oder tragbarer Technologien mit der Fähigkeit zur Labordiagnostik (z. B. tragbare Geräte mit integrierten digitalen Dosimetern, tragbare PCR-Testgeräte);
- Stärkung des One-Health-Konzepts, das nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Gesundheit sowie die Umwelt- und Tiergesundheit umfasst, und Verständnis der biologischen Risiken, die von Umweltveränderungen wie dem Klimawandel ausgehen, sowie Vorbereitung auf die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;
- Bei den Projekten sollten Datenschutzgarantien eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Katastrophenschutzsysteme die Grundrechte der EU wie den Schutz der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten schützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Organisationen aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Nutznießer, und zwar wie folgt (i) mindestens eine Organisation, die Bürger oder lokale Gemeinschaften vertritt; (ii) mindestens eine Organisation, die Praktiker (Erst- und/oder Zweithelfer) vertritt; und (iii) mindestens eine Organisation, die lokale oder regionale Behörden vertritt. Für Teilnehmer, die den Status von Praktikern haben, müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitspraktiker" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitbestimmungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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