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Call-Eckdaten
International koordinierte Vernetzung von Ausbildungszentren für die Validierung und Erprobung von CBRN-E-Werkzeugen und -Technologien im Falle von Zwischenfällen unter Berücksichtigung menschlicher Faktoren
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-DRS-01-04
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die Vernetzung bestehender Ausbildungs- und Testeinrichtungen und -zentren stärken und auf einschlägige CBRN-Exzellenzzentren in Nicht-EU-Ländern ausweiten.
Call-Ziele
Bei einem chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen oder explosiven Zwischenfall (CBRN-E) ist es von größter Bedeutung, dass das an der Bewältigung der Situation beteiligte Personal, d. h. die Rettungsdienste und die Polizei, gut ausgebildet und geschult sind und dass sie zuverlässige Geräte und Werkzeuge mit geprüften Fähigkeiten verwenden. Dies kann den Unterschied zwischen einem gut funktionierenden Management und einer Katastrophe ausmachen. Um eine solidere und einheitlichere Möglichkeit zum Üben, Testen und Bewerten von CBRN-E-Werkzeugen und -Technologien (die aus Forschungsmaßnahmen und/oder Standardentwicklungen hervorgegangen sind) in Europa und darüber hinaus zu schaffen, muss die Vernetzung bestehender Schulungs- und Testeinrichtungen und -zentren gestärkt und auf einschlägige CBRN-Exzellenzzentren in Nicht-EU-Ländern ausgedehnt werden. Eine Bewertung dieser Einrichtungen kann Lücken aufzeigen, wo es an Ausbildungs- und Testmöglichkeiten mangelt, aber auch Schwachstellen aufzeigen, da möglicherweise Abhängigkeiten von einem oder einigen wenigen Stakeholdern bestehen. Auf diese Weise lässt sich feststellen, welche Art von Einrichtungen für spezifische Ausbildungs-/Validierungserfordernisse genutzt werden können und welche Entwicklungen erforderlich sind, um die Test- und Übungskapazitäten zu stärken, damit man im Falle eines CBRN-E-Ereignisses besser vorbereitet ist. Es wird den bestehenden Zentren auch die Möglichkeit geben, zusammenzuarbeiten, um das Angebot an Tests, Übungen und Schulungen zu vergleichen, zu verbessern, zu entwickeln und zu erweitern, um eine Robustheit zu erreichen, die der gesamten europäischen CBRN-E-Gemeinschaft zugute kommt. Neben den Validierungs-/Testmaßnahmen sollten bei den Übungen auch gesellschaftliche Aspekte (gefährdete Gruppen, menschliche Faktoren) in Verbindung mit der technischen Reaktion auf CBRN-Ereignisse berücksichtigt werden. Es sollte geprüft werden, ob die von der Kommission gelagerten Gegenstände, die für medizinische und CBRN-Notfälle bestimmt sind, in die Schulungs- und Validierungsübungen einbezogen werden können.
Die Arbeit würde auf den Ergebnissen früherer H2020- und ISF-Maßnahmen in diesem Bereich aufbauen und sich auf die Weiterentwicklung von Instrumenten, Tests und Schulungsmethoden konzentrieren.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen. Die Einbeziehung von Bürger*innen, einschließlich freiwilliger Bürger*innen bei der Demonstration von Werkzeugen und Technologien, der Zivilgesellschaft und anderer gesellschaftlicher Interessengruppen in die Mitgestaltung und Mitschöpfung sollte gefördert werden.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist eine internationale Zusammenarbeit erforderlich, insbesondere mit Ländern, die dem Netz der CBRN-Exzellenzzentren angehören.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Erweiterte Vernetzung von Ausbildungszentren in Europa und ausgewählten CBRN-Exzellenzzentren in Nicht-EU-Ländern;
- Zusammenstellung von Informationen über die Kapazitäten der vernetzten CBRN-E-Ausbildungszentren im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Ausbildungs- und Testmaßnahmen zur Unterstützung der Forschung und der Entwicklung von Standards;
- Verbesserte Zusammenarbeit und Entwicklung von Testmethoden und Protokollen für die Validierung von Werkzeugen und Technologien, die aus Forschungsmaßnahmen (einschließlich prä- oder ko-normativer Forschung) und/oder Konzeptnachweisen für die Entwicklung von Normen hervorgehen, wobei gesellschaftliche und technologische Herausforderungen miteinander kombiniert werden;
- Zusammenarbeit über ein etabliertes Forum von Ausbildungszentren zur Synchronisierung von Maßnahmen zur Ermittlung von Lücken in Test- und Validierungstechniken, -methoden und -protokollen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung als Begünstigte von:
- mindestens 3 Ausbildungszentren in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern;
- mindestens 2 CBRN-Exzellenzzentren aus nicht-assoziierten Drittländern;
- und mindestens 3 Vertreter wissenschaftlicher Interessengruppen, die an der Ausbildung, Validierung und Erprobung von CBRN-E-Werkzeugen und -Technologien beteiligt sind, sowie Endnutzer (sowohl Praktiker als auch politische Entscheidungsträger).
Für Teilnehmer mit Praktikerstatus müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitspraktiker" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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