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Call-Eckdaten
Verarbeitung großer, komplexer und unstrukturierter Datenmengen aus strafrechtlichen Ermittlungen, wobei Big-Data-Analyse und Datenschutz in Einklang gebracht werden müssen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-FCT-01-01
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollen dazu beitragen, die Fähigkeiten der europäischen Polizeibehörden und anderer einschlägiger Sicherheitsexperten zur schnellen und flexiblen Analyse riesiger Mengen heterogener Daten durch den Einsatz robuster und fortschrittlicher Instrumente zu verbessern, damit sie effizient gegen Kriminelle und Terrorismus vorgehen können, die neuartige Technologien nutzen.
Call-Ziele
Mit der ständigen Zunahme der technologischen Entwicklungen ist die Verarbeitung großer Datensätze für die Polizeiarbeit in der heutigen digitalen Welt unvermeidlich. Da ein breites Spektrum von Produkten und Dienstleistungen digitalisiert und vernetzt wird, benötigen die Polizeibehörden geeignete Technologien, um neue Bedrohungen richtig zu erkennen und zu bekämpfen. Die Analyse von Big Data bietet auch unschätzbare Möglichkeiten für die Durchführung von Ermittlungen, die Identifizierung von Verdächtigen, die Aufdeckung oder Vorhersage von Verbrechensmustern oder von Verbindungen zwischen zuvor nicht miteinander verbundenen Ereignissen oder Akteuren. Insbesondere besteht ein ständiger Bedarf an der Handhabung großer, komplexer und unstrukturierter Datensätze, um die Daten (einschließlich Text-, Bild-, Audio- und Videodaten) so zu erfassen, zu normalisieren, zu verarbeiten, zu verknüpfen, zu priorisieren und zu visualisieren, dass die Gewinnung verwertbarer Erkenntnisse erleichtert und gleichzeitig die Interoperabilität zwischen bestehenden Systemen und Standards in verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet wird. Auch Lösungen zur Durchführung zeitlicher und räumlicher Analysen sind erforderlich. Der erfolgreiche Vorschlag sollte eine klare Strategie in Bezug auf Qualitätsdatensätze enthalten, die für Schulungen und Tests verwendet werden. Die Innovationsbemühungen sollten webbasierte Datenanalysen unterstützen, die z. B. den Kampf gegen Hassreden, Menschenhandel, Terrorismus oder sexuelle Ausbeutung von Kindern in einer Online-Umgebung erleichtern können. Die Arbeiten sollten das Surface, Deep und Dark Web umfassen.
Beispiele für relevante Techniken sind: Prüfung digital erfasster Unterschriften, Identifizierung von Stimmenklonen und Deepfakes; Erkennung und Wiedererkennung von Personen/Objekten/Logos; Sprechertagebuchführung und -identifizierung; Spracherkennung und Transkription in Text; automatische Klassifizierung von Text auf der Grundlage von Risikofaktoren; optische Zeichenerkennung; Erkennung benannter Entitäten; Konzeptextraktion, Extraktion von Entitäten und Beziehungen zwischen ihnen in unstrukturiertem Text; Multimodale Analyse, um Erkenntnisse und Muster in großen Datenmengen durch Clustering zu entdecken, sowie die Identifizierung von Nutzergemeinschaften und Hauptakteuren in den sozialen Netzwerken, die sich online bilden; automatische Korrelationen zwischen allen verfügbaren Quellen sowie Querprüfung, Querabgleich und Zuordnung von Informationen zwischen verschiedenen Fällen, d. h. Querverweise mit bestehenden Aufzeichnungen. d. h. Querverweise mit bestehenden Aufzeichnungen in Datenbanken von Polizeibehörden. Die Identifizierung von Tätern kann auch durch die Ermittlung ihres Online-Verhaltens und ihrer Gewohnheiten verbessert werden, z. B. an welchen Tagen/Stunden sie sich ein- und ausloggen.
Um die Vorteile dieser modernen Technologien nutzen zu können, müssen die Polizeibehörden von Geschäftsmodellen, die auf der Dateneingabe basieren, zur Datenauswertung übergehen. Dies erfordert robuste und zuverlässige Strukturen für das Informationsmanagement, die alle Aspekte von der Datenerfassung über die Verarbeitung, Auswertung und Nutzung bis hin zur Datensicherheit umfassen. Insbesondere sollten Schlüsselprinzipien wie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Datenminimierung gelten, um sicherzustellen, dass die Polizeibehörden die Datenanalyse in voller Übereinstimmung mit den Grundrechten und dem EU-Rechtsrahmen zum Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten durchführen. So kann es beispielsweise erforderlich sein, große Datensätze zu filtern und auf das zu reduzieren, was für operative Unterstützungsmaßnahmen und Ermittlungen relevant ist, und/oder Methoden wie den differenzierten Datenschutz anzuwenden. Daher sollten all diese Bemühungen auch die Big-Data-Analyse und den Datenschutz miteinander in Einklang bringen, d. h.: die Herausforderungen bei der Durchführung von Big-Data-Analysen im Einklang mit den Grundsätzen der Datenminimierung und den Standards des Standarddatenschutzes untersuchen, mögliche Modelle und wissenschaftliche Optionen zur Bewältigung der Herausforderung vorschlagen und Lösungen (digitale Werkzeuge) entwickeln, die der Herausforderung gerecht werden, wobei der Schwerpunkt auf Triage- und Clustering-Funktionen liegt. Auch die Möglichkeiten zur Bewertung und Verhinderung von Voreingenommenheit und Diskriminierung infolge der Big-Data-Analyse sollten analysiert werden. Der erfolgreiche Vorschlag sollte somit dazu beitragen, das Thema Big-Data-Analyse für Polizeibehörden zu formulieren und Leitlinien sowie operative Instrumente zur Einhaltung des EU-Datenschutzes bereitzustellen.
Der erfolgreiche Vorschlag sollte auf den öffentlich zugänglichen Errungenschaften und Erkenntnissen verwandter früherer nationaler oder EU-finanzierter Projekte aufbauen und Synergien mit ähnlichen laufenden Sicherheitsforschungsprojekten aus den Aufforderungen 2021-2022 zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus im Bereich der modernen Informationsanalyse schaffen, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen.
In diesem Themenbereich sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
Von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, wird erwartet, dass sie während der Laufzeit des Projekts mit dem Europol Innovation Lab zusammenarbeiten, einschließlich der Validierung der Ergebnisse, um die künftige Übernahme von Innovationen in die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.
Möglichkeiten der Koordinierung mit verwandten Aktivitäten, die durch den Fonds für die innere Sicherheit (wie die European Anti-Cybercrime Technology Development Association) und das Programm "Digitales Europa" finanziert werden, sollten ebenfalls geprüft werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Verbesserte Fähigkeiten der europäischen Polizeibehörden und anderer relevanter Sicherheitsexperten für eine schnelle und flexible Analyse riesiger Mengen heterogener Daten durch die Anwendung robuster und fortschrittlicher Werkzeuge, die es ihnen ermöglichen, effizient gegen Kriminelle und Terrorismus vorzugehen, die neuartige Technologien nutzen;
- eine verbesserte und moderne Analyse heterogener Daten sowie Schulungsprogramme, die rechtliche und ethische Regeln für den Einsatz, Kosten-Nutzen-Erwägungen sowie Grundrechte wie die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten berücksichtigen und gerichtsverwertbare Berichte liefern;
- Die Arbeit der europäischen Polizeibehörden im Bereich der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung wird durch Big-Data-Analysen unterstützt, die im Einklang mit den Grundsätzen der Datenminimierung und hohen Datenschutzstandards stehen, wobei klar identifizierte Herausforderungen, angemessene Modelle und wissenschaftlich validierte technische Optionen zur Bewältigung der Herausforderung vorgeschlagen und Lösungen entwickelt werden, die der Herausforderung gerecht werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Polizeibehörden aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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