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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Umsetzung der Agenda für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung (Samira-Aktionsplan) (CR-g-23-44-01)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2023-PJ-05
Termine
Öffnung
15.06.2023
Deadline
17.10.2023 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 375.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion ist Teil des Aktionsbereichs Krebs. Sie zielt darauf ab, die Umsetzung der strategischen Agenda für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung (SAMIRA18) zu unterstützen - Organisation von klinischen Audit-Kampagnen als Instrument zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit medizinischer Anwendungen ionisierender Strahlung.
Call-Ziele
Diese Maßnahme trägt zur Umsetzung des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung bei und unterstützt das politische Ziel, den Zugang zu hohen Standards in der Krebsdiagnose und -behandlung zu gewährleisten, und setzt das allgemeine Ziel des EU4Health-Programms, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern (Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522), durch die in Artikel 4 Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele um.
Ziel dieser Aktion ist es, in den Mitgliedstaaten Pilotkampagnen für klinische Audits in der diagnostischen und interventionellen Radiologie, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin durchzuführen, indem relevante Akteure und Ressourcen ermittelt und zusammengeführt werden. Dabei sollte den Besonderheiten der nationalen Gesundheitssysteme Rechnung getragen werden.
Es werden bis zu vier Vorschläge unterschiedlichen Umfangs angenommen, die von der Organisation von Pilot-Audits in einer einzelnen (großen) Abteilung oder einem Krankenhaus, einem Krankenhaus-Trust, einer Region oder einem einzelnen Mitgliedstaat bis zu koordinierten Audits in mehreren Mitgliedstaaten reichen und in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden sollten. Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die mehrere Arten von Arztpraxen in mehreren Mitgliedstaaten und auch verschiedene Praxen in verschiedenen Regionen eines Mitgliedstaates abdecken. Die Vorschläge sollten Überlegungen und Maßnahmen zur Übertragung der Pilotergebnisse auf die breitere Praxis des Gesundheitssystems des/der Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten enthalten.
Sie sollten auf den Ergebnissen des QuADRANT- und des EU-JUST-CT-Projekts aufbauen. Insbesondere sollte die Aktion zur klinischen Prüfung darauf abzielen, die Rechtfertigung der radiologischen Bildgebung im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates von 2015 zu diesem Thema und die Umsetzung des Optimierungsprinzips zu verbessern.
Die Aktion wird in enger Zusammenarbeit mit anderen SAMIRA-Aktivitäten zur Qualität und Sicherheit medizinischer Anwendungen ionisierender Strahlung durchgeführt und umfasst eine Berichterstattung über die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Pilotprojekte an die Lenkungsgruppe für Qualität und Sicherheit (SGQS).
Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die mehrere Arten von Arztpraxen in mehreren Mitgliedstaaten oder verschiedene Praxen in verschiedenen Regionen eines Mitgliedstaates abdecken. Die Vorschläge sollten Überlegungen und Maßnahmen zur Übertragung der Pilotergebnisse auf die breitere Praxis des Gesundheitssystems des/der Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Maßnahme wird zu einer besseren Umsetzung der Anforderungen der FSS-Richtlinie in Bezug auf klinische Audits beitragen, wobei die unterschiedlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Sie kann als Referenzmaßnahme für die Einrichtung eines ständigen Mechanismus für klinische Audits in einigen Mitgliedstaaten dienen.
Sie wird die Qualität und Sicherheit radiologischer medizinischer Verfahren insgesamt verbessern, damit der Nutzen für die Patienten voll zum Tragen kommt. Es wird zur Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten der Auditoren und der auditierten Fachkräfte beitragen und interdisziplinäre und multiprofessionelle Beziehungen fördern. Sie sollte zur Entwicklung von Führungsqualitäten in diesem Bereich beitragen.
Diese Maßnahme könnte auch Strukturen stärken, die an der Krankenhausakkreditierung beteiligt sind, oder Einzelpersonen, die an Zertifizierungssystemen im Gesundheitswesen mitwirken.
Die Ergebnisse des Pilotprojekts sollten für die Gesundheitssysteme als Ganzes relevant sein und so gestaltet werden, dass sie in die breitere Praxis des Gesundheitssystems des/der Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten übertragen werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Tätigkeit richtet sich an Akteure und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit medizinischer Anwendungen ionisierender Strahlung auf der Grundlage der einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder einem Konsortium eingereicht werden. In beiden Fällen (Einzelbewerber oder Konsortium) muss der Vorschlag einen förderfähigen Bewerber mit Fachkenntnissen in mindestens einem der folgenden medizinischen Fachgebiete enthalten: Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, andere medizinische Fachgebiete, die ionisierende Strahlung verwenden. Dies muss im Vorschlag deutlich hervorgehoben werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische obligatorische Leistungen und/oder Meilensteine
Zu den Aktivitäten, die im Rahmen dieses Projekts finanziert werden können, gehören Vernetzung, Kommunikation, Koordinierung, Planung, Rekrutierung, Schulung, Audits, Berichterstattung und Verbreitung von Informationen.
Dazu gehört auch die Ermittlung der Unterlagen, die für die Durchführung klinischer Audits in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen, in denen ionisierende Strahlung eingesetzt wird, erforderlich sind, z. B. Leitlinien für klinische Audits, Auditvorlagen und vereinbarte Standards für die gute medizinische Praxis. Die Ausarbeitung neuer Leitlinien, Vorlagen oder Standards könnte ebenfalls abgedeckt werden, insbesondere in Bereichen mit unterentwickelter klinischer Auditpraxis, wie der Nuklearmedizin. Dokumente, Ressourcen und bewährte Verfahren, die im Rahmen der QuADRANT-Studie und der EU-JUST-CT-Studie ermittelt und/oder entwickelt wurden, sollten als Grundlage für diesen Teil der Projektaktivitäten dienen.
Dazu gehört auch die Entwicklung und/oder Nutzung geeigneter webbasierter Instrumente für den Austausch von Leitlinien für klinische Audits, Handbüchern, Vorlagen und vereinbarten klinischen Standards sowie von bewährten Verfahren und Auditergebnissen. Insbesondere sollte die Nutzung der EU-Plattform für Gesundheitspolitik in Erwägung gezogen werden, um Ressourcen, Wissen und bewährte Verfahren auszutauschen und Diskussionen über klinische Audits zu fördern.
- Bereitstellung aktualisierter Planungen der klinischen Audit-Kampagnen (mindestens alle sechs Monate) einschließlich:
- teilnehmende Krankenhäuser/Abteilungen
- geprüfte medizinische Verfahren
- vereinbarte Standards, die als Grundlage für klinische Audits verwendet werden sollen
- Auditoren (Name, Organisation)
- Gemeinsame Nutzung der Schulungsmaterialien für die Auditoren
- Entwicklung von Leitlinien und Standards im Rahmen des Projekts
- Ausarbeitung allgemeiner Berichte über die Kampagnen, einschließlich Empfehlungen zur besseren Verankerung der klinischen Auditpraxis im gesamten Gesundheitssystem der teilnehmenden Mitgliedstaaten
- Entwicklung eines oder mehrerer webbasierter Instrumente zum Austausch relevanter Ressourcen und Ergebnisse
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
EU4Health- Call Document PJ 2023EU4Health- Call Document PJ 2023(1830kB)
Kontakt
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