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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Interreg RO-HU: Erster Offener Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen (mit Infrastruktur)
Förderprogramm
Interreg Rumänien-Ungarn
Termine
Öffnung
28.06.2023
Deadline
27.12.2023 23:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 42.817.554,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vision für das ROHU-Programm ist eine grünere, widerstandsfähigere und kohäsivere grenzüberschreitende Region zwischen Rumänien und Ungarn, mit einem besseren Verständnis der Kooperationsmöglichkeiten, größerem Vertrauen und geringeren Hindernissen für die Zusammenarbeit im Hinblick auf die gemeinsamen Ziele der Agenda 2030 mit einem nachhaltigeren Kooperationsrahmen. Diese Aufforderung richtet sich an Projekte, die eine Infrastrukturkomponente enthalten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt und werden im Rahmen dieser Einreichung finanziert:
- P1: Zusammenarbeit für einen grünen und widerstandsfähigeren grenzüberschreitenden Raum zwischen Rumänien und Ungarn
- SO 1.1: Förderung erneuerbarer Energien im Einklang mit der Richtlinie über erneuerbare Energien (EU) 2018/2001[1], einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien
- SO 1.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken, Resilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P2: Zusammenarbeit für eine sozialere und kohäsivere PA zwischen Rumänien und Ungarn
- SO 2.1: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P3: Eine nachhaltigere, gemeinschaftsorientierte und effizientere grenzübergreifende Zusammenarbeit
- SO 3.3: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm sieht nach erfolgreichen Projekten die folgenden Änderungen vor:
P1: Zusammenarbeit für einen grünen und widerstandsfähigeren grenzüberschreitenden Raum zwischen Rumänien und Ungarn
- SO 1.1: Förderung erneuerbarer Energien in Übereinstimmung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001[1], einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien, die zum Aufbau grüner und erneuerbarer Energiegemeinschaften in der PA beiträgt, u.a. durch die Förderung gemeinsamer Lösungen zur Aufwertung und weiteren Förderung erneuerbarer Energien in der PA (Generierung von EE-Projekten).
- SO 1.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenvorsorge, Resilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Steigerung der Kapazität und Effizienz der Notfalldienste und der Risikoprävention (sowohl in Bezug auf den Klimawandel als auch auf andere Faktoren) dank der Zusammenarbeit.
- SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Verbesserte Koordination und Schutz des Naturerbes über die Grenze hinweg.
P2: Zusammenarbeit für eine sozialere und kohäsivere PA zwischen Rumänien und Ungarn
- SO 2.1: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Erhöhung der Widerstandsfähigkeit, Personalisierung und Qualität des Gesundheitswesens dank der Zusammenarbeit
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung einer gemeinsamen Vision für die gemeinsame Förderung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes, einschließlich kultureller Initiativen und der Entwicklung von Tourismusstandorten und touristischen Nischen
P3: Eine nachhaltigere, gemeinschaftsorientierte und effektive grenzübergreifende Zusammenarbeit
- SO 3.3: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen zwischen den Menschen
- Verstärkte zwischenmenschliche Aktionen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Gemeinschaftsinitiativen ebnen den Weg für künftige, stärker strukturierte, von der Gemeinschaft geleitete Interventionen
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der Entwicklung und Umsetzung der Projektidee muss mindestens ein Partner von jeder Seite der Grenzregion beteiligt sein. Die Höchstzahl der Partner ist nicht festgelegt, die Relevanz der vorgeschlagenen Partnerschaft wird jedoch in dieser Phase einer Qualitätsbewertung unterzogen.
Jeder Antragsteller muss alle der folgenden Kriterien erfüllen:
- eine juristische Person sein und
- keinen Erwerbszweck verfolgen und
- er muss sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der vorgeschlagenen Projektaktivitäten verantwortlich sein und darf nicht als Vermittler auftreten.
Ein Antragsteller kann für maximal 5 Projekte ausgewählt werden (Lead/Partner).
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus 8 Gebieten,
- 4 in Rumänien (Arad, Bihor, Satu Mare und Timiș) und
- 4 in Ungarn (Békés, Csongrád-Csanád, Hajdú-Bihar und Szabolcs-Szatmár-Bereg).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 30 Monate
Zusätzliche Informationen
Antragsverfahren - findet im Gemeinsamen elektronischen Überwachungssystem (Jems) statt, wo sich die Antragsteller registrieren und einen neuen Projektantrag erstellen müssen.
Obligatorische Anhänge:
- Erklärung des Projektleiters/Antragstellers (in Englisch)
- Kopie der Gründungsunterlagen des Antragstellers: Satzung, Gründungsurkunde, Gesetz über den Gründungsbeschluss oder gleichwertige Dokumente gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, usw. Zusätzlich werden Gründungsdokumente für die zugehörige Zweigstelle/Außenstelle usw. vorgelegt, die deren Existenz und die Beziehung zum Hauptsitz belegen. Ausnahme: Öffentliche Einrichtungen/Behörden müssen dieses Dokument NICHT einreichen! In der Sprache RO / HU vorzulegen.
- Offizielle Erklärung des zuständigen Entscheidungsgremiums über die Unterstützung des Projekts und die Verfügbarkeit des Eigenbeitrags für die geplante Investition während der Durchführung des Projekts (z. B. Beschluss des Komitats, des Gemeinderats, des Verwaltungsrats, einer bevollmächtigten Person usw.). In der Sprache RO / HU vorzulegen.
- Die Stellenbeschreibungen / Lebensläufe für alle Positionen des vorgeschlagenen Managementteams UND/ODER die Referenzen für den Fall, dass das Management extern vergeben wird. In der Sprache EN vorzulegen.
- Dokumente zur staatlichen Beihilfe
- Selbsteinschätzung (Anhang 2)
- De-Minimis-Erklärung (Anhang 3)
- AGVO-Erklärung (Anhang 4)
- Verpflichtung (z. B. Schreiben, Strategie, Rechtsvorschriften) der zuständigen Behörde/Einrichtung (z. B. Kommunal-/Landkreisrat) über die Notwendigkeit, die von den technischen Plänen/Durchführbarkeitsstudien abgedeckten Investitionen aus dem Programm zu finanzieren, wenn es sich um Projekte handelt, die ausschließlich die Ausarbeitung von technischen Plänen/Durchführbarkeitsstudien umfassen.
- Für Projekte, die Investitionen in die Infrastruktur vorsehen, siehe Anhang B - Begleitende Unterlagen im Falle von Projekten mit Baukomponenten/-tätigkeiten.
Die für den 1. CfP bereitgestellten EU-Mittel, die Höhe des Zuschusses und die Projektdauer sind wie folgt nach spezifischen Zielen aufgeschlüsselt:
- SO 1.1: Förderung erneuerbarer Energien im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001[1], einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien
- Verfügbare EU-Mittel: € 5.558.763,00
- Höhe der Förderung: zwischen € 250.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: max. 30 Monate
- SO 1.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Verhütung von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystemarer Ansätze
- Verfügbare EU-Mittel: € 2.318.977,00
- Höhe der Förderung: zwischen € 250.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: max. 30 Monate
- SO 1.3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Verfügbare EU-Mittel: € 7.366.461,00
- Höhe der Förderung: zwischen € 250.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: max. 30 Monate
- SO 2.1: Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Verfügbare EU-Mittel: € 10.640.394,00
- Höhe der Förderung: zwischen € 250.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: max. 30 Monate
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Verfügbare EU-Mittel: € 10.842.062,00
- Höhe der Förderung: zwischen € 250.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: max. 30 Monate
- SO 3.3: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zwischen den Menschen
- Verfügbare EU-Mittel: € 6.090.897,00
- Höhe des Zuschusses: zwischen € 50.000,00 und € 200.000,00
- Projektdauer: max. 12 Monate
Call-Dokumente
Applicants Guide - 1st Call Romania-HungaryApplicants Guide - 1st Call Romania-Hungary(420kB)
Kontakt
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