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Call-Eckdaten
Interreg HR-BA-ME: Erster Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Kroatien-Bosnien und Herzegowina-Montenegro
Termine
Öffnung
03.05.2023
Deadline
28.07.2023 15:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 41.095.300,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 400.000,00 und € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erste Aufruf zielt auf alle vier Prioritäten des Programms und sechs spezifische Ziele ab. Potenzielle Antragsteller sind aufgefordert, Projektvorschläge für die grenzübergreifende Zusammenarbeit einzureichen und einen aktiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum des Programmgebiets zu leisten.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt:
- P1: Intelligente Investitionen in Forschung, Innovation und wettbewerbsfähiges Unternehmertum
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien
- P2: Grüne Investitionen in Umweltschutz und effizientes Risikomanagement
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenvorsorge, Resilienz, unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und ressourceneffizienten Wirtschaft
- P3: Zugängliche und belastbare Gesundheitsdienste
- SO 3.1: Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Grundversorgung, und Förderung des Übergangs von institutioneller zu familien- und gemeindenaher Versorgung
- P4: Nachhaltiger und integrativer Tourismus und Kultur
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden (nicht vollständige Liste) Arten von Maßnahmen vor:
P1: Intelligente Investitionen in Forschung, Innovation und wettbewerbsfähiges Unternehmertum
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien
- Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung von Maßnahmen, die Innovation und Technologietransfer beschleunigen, vor allem (aber nicht ausschließlich) in den Bereichen blaue und grüne Wirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Fischerei und Aquakultur, Klimawandel, erneuerbare Ressourcen, intelligente Fertigung, Biodiversität, Kompetenzentwicklung für intelligente Spezialisierung usw.
P2: Grüne Investitionen in Umweltschutz und effizientes Risikomanagement
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Die Maßnahmen werden sich auf die öffentliche Infrastruktur, die Schaffung von Wissensgrundlagen und die für die Energiewende erforderlichen Humanressourcen sowie auf nationale, regionale und lokale Agenturen konzentrieren, die die Energieeffizienz fördern und die Endnutzenden dabei unterstützen und ermutigen, Energie aus erneuerbaren Quellen zu nutzen und den Energieverbrauch zu rationalisieren. Angesichts des steigenden Energiebedarfs und der zunehmend begrenzten Ressourcen wird die Entwicklung von Methoden zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung bei der zukünftigen Entwicklung des Gebiets Priorität haben. Das Programm wird die Erzeugung von Biomasse aus Entwaldung oder Waldschädigung oder Müllverbrennung oder anderen Tätigkeiten, die zu einer erheblichen Zunahme der Verbrennung führen, nicht unterstützen.
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenvorsorge, Resilienz, unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Entwicklung und Einführung gemeinsamer Klimaanpassungsstrategien, grenzüberschreitender Katastrophenschutzstrategien und Ersteinsatzpläne sowie Lösungen und Systeme für die Überwachung, Prävention und das Management potenzieller Risiken, einschließlich Aufklärung der Öffentlichkeit und Verhaltensregulierung
- Förderung der sektorübergreifenden / zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bei der Risikoprävention und dem Krisenreaktionsmanagement durch Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Protokolle, Verfahren, Ansätze und Maßnahmen, kleiner Infrastrukturen, die naturbasierte Lösungen bevorzugen, Einsatzfahrzeuge, Ausrüstung, Schutzräume usw.
- Stärkung der institutionellen und fachlichen Kapazitäten und Sensibilisierung für Umweltfragen, Klimawandel und Katastrophenrisikominderung
- Einrichtung gemeinsamer Notfallzentren, einschließlich kleiner Infrastrukturen, die naturbasierte Lösungen bevorzugen
- Entwicklung grenzüberschreitender Risikobewertungs- und Katastrophenrisikostrategien für grenzüberschreitende Gefahren wie Waldbrände, Erdrutsche, Überschwemmungen und relative Meeresspiegeländerungen, invasive gebietsfremde Arten, die die biologische Vielfalt und Ökosysteme direkt bedrohen
- Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zu ökosystembasierten Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und Durchführung von Pilotmaßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung widerstandsfähiger Ökosysteme, z. B. Flüsse, Feuchtgebiete und Meere, Wälder, grenzüberschreitende Vernetzung von Lebensräumen, Agroforstwirtschaft, Biodiversität, Landschaften, Klimaschutzmaßnahmen, Modellierung und Vorhersage
- Erprobung integrierter Klimaanpassungslösungen in Pilotaktionen, die technologische, ökologische, soziale, kulturelle, Governance- und finanzielle Aspekte unter Berücksichtigung bewährter Praktiken auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene kombinieren
- Erhöhung der Klimaresilienz kritischer Infrastrukturen und Kultur-/Naturerbestätten durch verbesserte Risikovorsorge- und Risikomanagementpläne
- Integration von Klimawandelaspekten in Wassermanagementstrategien und deren Umsetzung auf lokaler, regionaler und interregionaler Ebene
- Wissensaustausch und Entwicklung von Lösungen für die Klimasicherheit des Land- und Forstsektors, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber z. B. Dürren, Ausbrüchen von Schädlingen, Invasion gebietsfremder Arten zu erhöhen, einschließlich der Bewertung der Anfälligkeit der Sektoren
- Entwicklung von Lösungen zur Stärkung von Ökosystemdienstleistungen für die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden, um die soziale Widerstandsfähigkeit zu unterstützen und den sozioökonomischen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken, z. B. durch die Implementierung von grüner Infrastruktur, grünen Gebäudeprinzipien und nachhaltigem Regenwassermanagement, insbesondere in städtischen Gebieten.
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und ressourceneffizienten Wirtschaft
- Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen und Lösungen, um die Deponierung aller Arten von Abfällen zu begrenzen und ihren Wert (als zukünftige Ressourcen) im Wirtschaftskreislauf zu erhalten
- Sensibilisierung von politischen Entscheidungsträgern und Interessengruppen für ökologische und wirtschaftliche Möglichkeiten einer Kreislaufwirtschaft und Verbesserung ihrer Kapazitäten für die praktische Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsansätzen in verschiedenen Sektoren (z. B. Elektronik, Bauwesen, Textilien, Kunststoffe, Verpackungen, Lebensmittel, Land-, Forst- und Holzindustrie)
- Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Pilot- und Demonstrationsaktionen, die die Bürger eng einbeziehen (z. B. bewährte Verfahren bei der getrennten Abfallsammlung und Abfallwiederverwendung, Pilottests von Reparatur-, Wiederverwendungs- und Sanierungsansätzen usw.).) um Verhaltensänderungen, eine höhere Akzeptanz für nachhaltigere Produkte und ressourceneffiziente Konsum- und Produktionsmuster zu fördern
- Verbesserung der Abfallbewirtschaftungspolitik und der Kompetenzen des öffentlichen Sektors, einschließlich der Vermeidung, Verarbeitung und des Recyclings von Siedlungsabfällen (z. B. Verwertung von organischen Abfällen, einschließlich Nährstoffen aus kommunalem Abwasser), industrieller Bioabfälle und Bauabfälle
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen, die die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Rohstoffen unterstützen
- Förderung und Erprobung digitaler Lösungen für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Anwendungen und Dienstleistungen (z. B. Produktpässe, Ressourcenkartierung, Rückverfolgungssysteme und Verbraucherinformationen).
P3: Zugängliche und belastbare Gesundheitsdienste
- SO 3.1: Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Grundversorgung, und Förderung des Übergangs von institutioneller zu familien- und gemeindenaher Versorgung
- Entwicklung und Implementierung von IKT-Lösungen und (Pilot-)Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten für schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen wie ältere Menschen, Kinder (z. B. Kinder, denen die elterliche Sorge vorenthalten ist) und Menschen mit Behinderungen durch Investitionen in Ausrüstung, Transportmittel usw
- Verbesserung der Zugänglichkeit und Wirksamkeit grenzüberschreitender öffentlicher Gesundheitsdienste durch Investitionen in Telemedizin, Diagnostik, mobile Kliniken/Krankenstationen und mobile Anlagen, einschließlich kleiner Infrastrukturen, die naturbasierte Lösungen bevorzugen
- Wissenstransfer durch Erfahrungsaustausch, Sensibilisierung, lebenslanges Lernen, Bildungs- und Ausbildungsprogramme und Kapazitätsaufbau durch Online- und In-situ-Schulungen, um die Fähigkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Bereitstellung von Grundversorgung sowie familien- und gemeindenahen Pflegediensten zu verbessern
- Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Aktivitäten / Lösungen zur Förderung einer gesunden Lebensweise und eines aktiven und gesunden Alterns, Krankheitsprävention
P4: Nachhaltiger und integrativer Tourismus und Kultur
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
- Das Programm zielt darauf ab, die spezifischen, innovativen, nachhaltigen, grünen, digitalen und intelligenten Formen von Tourismus und Kultur (einschließlich neuer und bestehender nachhaltiger Tourismus- / Kulturstätten) zu unterstützen, die den Vorteil für die lokalen Gemeinschaften und Volkswirtschaften unter strikter Beachtung potenzieller Auswirkungen auf die Umwelt entwickeln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten müssen mindestens zwei Partner aus den teilnehmenden Ländern beteiligt sein, von denen einer aus einem EU-Mitgliedstaat (Kroatien) stammen muss. Die maximale Anzahl der Partner in einem Antrag beträgt sechs, einschließlich des federführenden Partners. Anträge mit trilateraler Partnerschaft (Partnerschaft mit Partnern aus allen drei Ländern) werden besonders gefördert.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Antragsteller/Partner alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Es muss sich um eine juristische Person/Einrichtung ohne Erwerbszweck handeln, die nach öffentlichem oder privatem Recht zu Zwecken des öffentlichen Interesses oder zur Deckung des allgemeinen Bedarfs gegründet wurde (gewinnorientierte Unternehmen sind nicht förderfähig, weder als Hauptpartner noch als Projektpartner, es sei denn, sie wurden gegründet und befinden sich zu 100 % im Besitz staatlicher, regionaler/lokaler Regierungsstellen)
- Sie müssen nach dem nationalen Recht des jeweiligen Teilnehmerlandes (Kroatien, Bosnien und Herzegowina und/oder Montenegro) gegründet sein.
- Die Antragsteller müssen mindestens 12 Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge registriert sein
- Der private Partner (entweder der federführende Partner oder der Projektpartner) muss in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren (kumulativ) über ein Jahreseinkommen verfügen, das mindestens der Höhe des beantragten Zuschusses entspricht (Höhe des Zuschusses für den einzelnen Partner, nicht für das gesamte Projekt).
Zum Nachweis der Rechtspersönlichkeit müssen die Partner Eintragungsurkunden und/oder Niederlassungsbeschlüsse nach dem einschlägigen nationalen Recht vorlegen:
- Wenn der Partner durch ein öffentliches Gesetz gegründet wurde (z. B. Region, Landkreis, Bezirk, Gemeinde, Stadt, Ministerium usw.), muss nur ein direkter Verweis auf das besagte Gesetz vorgelegt werden.
- Wenn der Partner durch ein privates Gesetz gegründet wurde (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften), aber zu 100 % im Besitz des Staates, regionaler/lokaler Regierungseinheiten ist, kann er für eine Förderung in Betracht kommen, und es muss nur die Registrierungsurkunde vorgelegt werden.
- Der Status der Gemeinnützigkeit kann durch die Eintragungsurkunde und/oder den Gründungsbeschluss und/oder die Satzung und/oder das Gesetz nachgewiesen werden. Gemeinnützige Organisationen, deren Gemeinnützigkeit durch das Gesetz festgelegt ist, sollten keine Satzung, sondern nur einen Eintragungsakt und/oder einen Gründungsbeschluss vorlegen (z. B. NGO).
- Andere privatrechtliche gemeinnützige Organisationen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, Bedürfnisse von allgemeinem Interesse zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben, müssen ihren gemeinnützigen Status nachweisen, indem sie sowohl die Satzung als auch die Eintragungsurkunde und/oder den Errichtungsbeschluss vorlegen.
- Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht (kleine, mittlere und große Unternehmen) sind nicht förderfähig, weder als Hauptpartner noch als Projektpartner, es sei denn, sie wurden gegründet und befinden sich zu 100 % im Besitz staatlicher, regionaler/lokaler Regierungsstellen.
- Politische Parteien/Organisationen sind nicht förderfähig, weder als Hauptpartner noch als Projektpartner.
Eine Einrichtung/Organisation kann für die Finanzierung von maximal fünf (5) Operationen ausgewählt werden, davon für maximal drei (3) Operationen als Projektpartner und für maximal zwei (2) Operationen als
Hauptpartner.
Wenn Fakultäten innerhalb einer Universität keine eigenständige juristische Person sind, gilt diese Begrenzung für jede Fakultät und nicht für die Universität. Im Falle von staatlichen/regionalen/lokalen Regierungseinrichtungen (z. B. Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Städte) gilt diese Beschränkung für verschiedene organisatorische Abteilungen (Einheiten) innerhalb der Einrichtungen.
Partnerschaften zwischen Akteuren, die denselben Namen tragen und derselben Mutterorganisation angehören (z. B. zwei Zweigstellen oder "Schwester"-Organisationen), sind nicht zulässig, ungeachtet der Tatsache
unabhängig davon, ob sie in einem oder in jedem der drei teilnehmenden Länder ansässig sind.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte alle vier der folgenden Kooperationskriterien erfüllen.
- Gemeinsame Entwicklung
- Gemeinsame Durchführung
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Der kroatische Teil des Programmgebiets umfasst die folgenden Landkreise: Gespanschaft Zagreb, Gespanschaft Sisak-Moslavina, Gespanschaft Karlovac, Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, Gespanschaft Lika-Senj, Gespanschaft Požega-Slawonien, Gespanschaft Brod-Posavina, Gespanschaft Zadar, Gespanschaft Šibenik-Knin, Gespanschaft Vukovar-Srijem, Gespanschaft Split-Dalmatien und Gespanschaft Dubrovnik-Neretva.
Das Programmgebiet in Bosnien und Herzegowina umfasst den Bezirk Brčko in Bosnien und Herzegowina und die folgenden Gemeinden: Bijeljina, Teočak, Ugljevik, Lopare, Tuzla, Lukavac, Čelić, Srebrenik, Petrovo, Gračanica, Doboj Istok, Gradačac, Pelagićevo, Donji Žabar, Orašje, Domaljevac-Šamac, Šamac, Modriča, Vukosavlje, Odžak, Brod, Srebrenica, Bratunac, Milići, Han-Pijesak, Vlasenica, Kladanj, Šekovići, Kalesija, Osmaci, Zvornik, Banovići, Živinice, Sapna, Prnjavor, Srbac, Laktaši, Čelinac, Kotor Varoš, Kneževo, Dobretići, Šipovo, Jajce, Jezero, Mrkonjić Grad, Banja Luka und Gradiška, Kozarska Dubica, Prijedor, Oštra Luka, Sanski Most, Ključ, Ribnik, Glamoč, Bosansko Grahovo, Drvar, Istočni Drvar, Petrovac, Bosanski Petrovac, Bosnische Krupa, Krupa an der Uni, Novi Grad, Kostajnica, Bužim, Velika Kladuša, Cazin, Bihać, Doboj, Derventa, Prozor/Rama, Konjic, Nevesinje, Gacko, Bileća, Trebinje, Ravno, Ljubinje, Berkovići, Mostar, Jablanica, Kupres, Kupres (RS), Tomislavgrad, Posušje, Široki Brijeg, Čitluk, Stolac, Neum, Čapljina, Ljubuški, Grude, Livno, Istočni Mostar, Doboj Jug, Kakanj, Maglaj, Tešanj, Usora, Zavidovići, Zenica, Žepče, Bugojno, Busovača, Donji Vakuum, Gornji Vakuum-Uskoplje, Novi Travnik, Travnik, Vitez und Teslić.
Der montenegrinische Teil des Programmgebiets umfasst die Gemeinden Herceg Novi, Kotor, Tivat, Budva, Bar, Ulcinj, Cetinje, Nikšić, Podgorica, Tuzi und Danilovgrad.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Das Antragspaket für den 1. CfP kann von der Programm-Website heruntergeladen werden: www.interreghr- ba-me.eu. Es besteht aus den folgenden Dokumenten:
Leitfaden für Antragsteller (GfA) und den folgenden Anhängen:
1. Vorlage für die Erklärung des Lead Partners
2. Vorlage für die Erklärung des Projektpartners
3. Vorlage für die Partnerschaftsvorvereinbarung
4. Muster des Subventionsvertrags
Die Anträge MÜSSEN ausschließlich vom federführenden Partner über das Online-Einreichungssystem Jems ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anträge sind gemäß dem Antragshandbuch auszufüllen: Anweisungen zum Ausfüllen des Antrags (einschließlich Budget) und gemäß den Leitlinien für Antragsteller einzureichen. Außerdem wird eine Vorlage für ein Offline-Antragsformular als nützliches Hilfsmittel für die Vorbereitung des Antrags bereitgestellt. Beide Dokumente finden Sie in der Mappe Nützliche Hilfsmittel innerhalb der Dokumente der ersten Ausschreibung.
Die offizielle Sprache des Programms ist Englisch. Daher werden die Bewerbung und die gesamte Kommunikation zwischen den Antragstellern und den Programmorganen in englischer Sprache abgewickelt. Die Informationen in den Jems sowie der offizielle Schriftverkehr sind entsprechend zu behandeln.
Die für den 1. CfP bereitgestellten EU-Mittel, die Höhe des Zuschusses und die Projektdauer sind wie folgt nach spezifischen Zielen aufgeschlüsselt:
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Übernahme fortschrittlicher Technologien
- Verfügbares EU-Budget: € 5.416.000,00
- Höhe der Finanzhilfe: zwischen € 400.000,00 und € 1.500.000,00
- Projektdauer: zwischen 18 und 30 Monaten
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Verfügbares EU-Budget: € 5.751.250,00
- Höhe des Zuschusses: zwischen € 500.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: zwischen 18 und 30 Monaten
- SO 2.2: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Vorbeugung von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Verfügbares EU-Budget: € 9.202.000,00
- Höhe der Finanzhilfe: zwischen € 500.000,00 und € 2.500.000,00
- Projektdauer: zwischen 18 und 36 Monaten
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft
- Verfügbare EU-Mittel: € 5.751.250,00
- Höhe des Zuschusses: zwischen € 500.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: zwischen 18 und 30 Monaten
- SO 3.1: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Verfügbare EU-Mittel: € 7.700.000,00
- Höhe des Zuschusses: zwischen € 400.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: zwischen 18 und 30 Monaten
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Verfügbare EU-Mittel: € 7.274.800,00
- Höhe des Zuschusses: zwischen € 400.000,00 und € 2.000.000,00
- Projektdauer: zwischen 18 und 30 Monaten
Call-Dokumente
Interreg HR-BA-ME: Guidelines for Call 1Interreg HR-BA-ME: Guidelines for Call 1(2305kB)
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