Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Interreg BG-MK: Offener Aufruf für Investitionsprojekte im Rahmen der Priorität "Grünere Grenzregion"
Förderprogramm
Interreg Bulgarien-Nordmazedonien
Termine
Öffnung
07.06.2023
Deadline
15.09.2023 22:59
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 4.561.091,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung konzentriert sich auf das spezifische Ziel "Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung" und zielt darauf ab, Projektvorschläge zu ermitteln, die zur Entwicklung "grüner" Infrastrukturen in städtischen und stadtnahen Gebieten beitragen, deren weitreichende Auswirkungen sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen auswirken, eine grüne Wirtschaft fördern, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die biologische Vielfalt verbessern.
Call-Ziele
Die Investitionen in den Bereichen Umweltschutz und Risikomanagement orientieren sich an den Bedürfnissen des Programmgebiets, wie z. B.: unzureichende Umweltinfrastruktur, Umweltrisiken, unzureichendes Bewusstsein der Bevölkerung für Umweltbedrohungen und mangelndes Wissen über umweltfreundliche Lösungen usw.
Aufbauend auf dem bereits vorhandenen Potenzial des Grenzgebiets, d. h. gut erhaltene Natur und Landschaft, reiche biologische Vielfalt, zahlreiche Schutzgebiete und Landschaften, sind Investitionen in den Umweltschutz und die Risikoprävention und -minderung eine unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung besserer Lebensbedingungen für die Menschen im Grenzgebiet und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Risiken in Bezug auf den Verlust von Ökosystemen, die Gefährdung der biologischen Vielfalt durch weitere Umweltverschmutzung und starke Klimaveränderungen mindern, wobei die Notwendigkeit des Schutzes der städtischen und stadtnahen biologischen Vielfalt als wichtige ökologische Korridore im Vordergrund steht. Die Vorherrschaft menschlicher Aktivitäten hat dazu geführt, dass sich städtische Landschaften stark von natürlichen Ökosystemen unterscheiden, was die biologische Vielfalt dieser Landschaften beeinträchtigt hat. Durch die Verstädterung verändert der Mensch natürliche Landschaften, indem er Landformen und Landnutzungen verändert und natürliche Störfaktoren und hydrologische Netze verändert. Konventionelle hydrologische Systeme verringern die ökologische Widerstandsfähigkeit von Städten, da die Vegetationsdecke erheblich entfernt wird und sich die städtischen Ökosysteme im Vergleich zu natürlichen Ökosystemen verändern. Aus diesem Grund hat das Programm eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung hydrologischer Praktiken entwickelt, die den Verlust der biologischen Vielfalt verringern.
Die Umsetzung aller Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zum Schutz der biologischen Vielfalt wird den Schutz der Natur zum Nutzen der Menschen und der Wirtschaft verbessern. Es wird erwartet, dass die CB-Zusammenarbeit in diesem Politikbereich ein ökosystembasiertes Lösungspotenzial freisetzt, das durch das Vorhandensein einer reichen biologischen Vielfalt sowie durch die umfangreichen Möglichkeiten, auf den biobezogenen Errungenschaften der beiden vorangegangenen Programmplanungszeiträume aufzubauen, gerechtfertigt ist.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
P1: Grünere Grenzregion
- SO 1.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Unterstützung bei gemeinsamen Strategien, Aktionsplänen und Konzepten zur Entwicklung neuer Instrumente, Instrumente
- Lösungstransfer zwischen relevanten Stakeholdern, gemeinsame Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau
- Investitionen in Gebäudegrünungen (grüne Balkone, grüne Wände, grüne Dächer, Atriumräume, grüne Gehwege, grüne Zäune, Lärmschutzwände usw.).) basierend auf dem gemeinsamen Konzept/Strategien und Aktionsplänen
- Investitionen in die Entwicklung städtischer und stadtnaher Grünflächen, einschließlich der Verbesserung der Verbindungen zwischen Grünflächen (Baumallee und Straßenbaum / -hecke, Straßengrün und Grünstreifen, grüne und farbige Plätze, Ufergrün) auf der Grundlage des gemeinsamen Konzepts /Strategien und Aktionspläne
- Investitionen in die Entwicklung natürlicher städtischer Grünflächen (Stadtpark, historischer Park / Garten, Taschenpark / Parklet, Nachbarschaftsgrünfläche, institutionelle Grünfläche, grüne Sportanlage, Wald, Buschland, verlassenes und verlassenes Gebiet mit Wildnisflächen) auf der Grundlage des gemeinsamen Konzepts / Strategien und Aktionspläne
- Investitionen in die Entwicklung von Grünflächen für die Wasserwirtschaft (begrünte Dächer, durchlässige Oberflächen, Versickerungsgräben, Mulden, Rückhaltebecken, eingebürgerte Regenwasserteiche, Bio-Retentionsflächen)
- nicht unter Natura 2000 (für Projektpartner aus Bulgarien) oder gleichwertige Gebiete gemäß der nationalen Gesetzgebung Nordmazedoniens (für Projektpartner aus Nordmazedonien) fallen sollten;
- auf den Schutz vor Überschwemmungen, die Verhinderung von Bodenerosion, die Verringerung der Verschlechterung des Zustands von Oberflächen- und Grundwasser, Aufforstung und blaue Infrastruktur abzielen, nicht für eine Förderung im Rahmen des spezifischen Ziels in Betracht kommen: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung, für deren Verwirklichung die vorliegende Aufforderung bestimmt ist.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten muss mindestens ein Antragsteller aus Bulgarien und ein Antragsteller aus Nordmazedonien beteiligt sein. Alle Antragsteller müssen in dem förderfähigen Programmgebiet registriert sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
Die Höchstzahl der Partner, einschließlich der assoziierten Partner, in einem Projekt darf 4 einschließlich des federführenden Partners nicht überschreiten.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet liegt in Südosteuropa und umfasst 5 Gebietseinheiten der NUTS-Ebene III (oder einer gleichwertigen Ebene), nämlich:
- 2 Bezirke in Bulgarien - Lagoevgrad und Kyustendil und
- 3 Regionen in Nordmazedonien - Nord-Ost, Ost und Süd-Ost.
Investitionstätigkeiten zur Entwicklung "grüner" Infrastruktur werden in städtischen Gebieten und periurbanen Gebieten durchgeführt. Investitionsmaßnahmen zur Entwicklung "grüner" Infrastruktur in ländlichen, bewaldeten und nicht städtischen Gebieten werden nicht unterstützt.
Definition für städtische Gebiete: Gebiete, die physisch Teil einer Stadt sind und sich durch einen großen Anteil an bebauten Flächen, eine hohe Bevölkerungs- und Beschäftigungsdichte und einen erheblichen Umfang an Verkehrs- und anderen Infrastrukturen auszeichnen (im Gegensatz zu ländlichen Gebieten). Städtische Gebiete können auch nicht bebaute Grünflächen umfassen, die von den Stadtbewohnern im Allgemeinen zu Erholungszwecken genutzt werden.
Definition für periurbane Gebiete: Gebiete, die sich in irgendeiner Form im Übergang vom rein ländlichen zum städtischen Raum befinden. Diese Gebiete bilden oft die unmittelbare Schnittstelle zwischen Stadt und Land und können sich schließlich zu einem vollständig städtischen Gebiet entwickeln. Stadtrandgebiete sind Orte, in denen der Mensch eine zentrale Rolle spielt: Sie sind bewohnte Umgebungen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-30 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Projektvorschlag muss vollständig in elektronischer Form unter Verwendung des Joint Electronic Monitoring System (JEMS) eingereicht werden.
Das Antragsformular muss in englischer Sprache ausgefüllt werden. Die von nationalen/lokalen Behörden oder anderen Einrichtungen ausgestellten Begleitdokumente sind in der Originalsprache mit einer Übersetzung ins Englische beizufügen. Die von Behörden oder anderen Stellen ausgestellten Dokumente sollten eingescannt (wenn sie auf Papier ausgestellt sind) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der jeweiligen Behörde/anderen Stelle, die das Dokument ausgestellt hat, versehen sein (wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen sind).
Call-Dokumente
Guidelines: Call for Investment Projects Under Priority 1 "Greener Border Region"Guidelines: Call for Investment Projects Under Priority 1 "Greener Border Region"(1657kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren