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Call-Eckdaten
Europäische Stadtinitative - Innovative Maßnahmen - 2. Aufforderung
Förderprogramm
Europäische Stadtinitiative - Innovative Maßnahmen
Call Nummer
EUI-IA-2023-02
Termine
Öffnung
31.05.2023
Deadline
05.10.2023 14:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 120.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 5.000.000,00 EFRE-Kofinanzierung
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der EUI - Innovative Maßnahmen ist mit einem indikativen Budget von 120 Mio. EUR ausgestattet und zielt auf innovative Projekte in den drei Themenbereichen: Umweltfreundliche Städte, nachhaltiger Tourismus und Nutzung von Talenten in schrumpfenden Städten.
Call-Ziele
Thema 1: Begrünte Städte
Im Rahmen des Themas "Begrünte Städte" werden Projekte finanziert, die konkrete innovative Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten erproben und umsetzen, um die Herausforderungen in Bezug auf biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima besser zu bewältigen, einschließlich der Entwicklung von Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen, die im Rahmen der geförderten Projekte erprobt werden, sollen einen Beitrag zu den kohäsionspolitischen Investitionen im Zusammenhang mit dem grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für alle einbeziehen.
Thema 2: Nachhaltiger Tourismus
Im Rahmen des Themas "Nachhaltiger Tourismus" werden Projekte gefördert, die die langfristige grüne und digitale Transformation und die Widerstandsfähigkeit des Tourismus-Ökosystems unterstützen. Durch die Einführung einzigartiger Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können die Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängig ist, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftstätigkeiten mit anderen Investitionen und Bemühungen um die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung in andere Sektoren.
Thema 3: Nutzbarmachung von Talenten in schrumpfenden Städten
Im Rahmen des Themas "Nutzung von Talenten in schrumpfenden Städten" werden insbesondere die oben genannten Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Nutzung von Talenten in Europas Regionen" genannt wurden, bei der Erprobung neuer Lösungen zur Bindung und Anziehung von Talenten unterstützt. Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen standortbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden, d. h. Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer Weise angehen, die als Anregung für den Einsatz von kohäsionspolitischen Programmen in diesen städtischen Gebieten dienen könnte.
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Erwartete Ergebnisse
Thema 1: Begrünte Städte
- Entwicklung und Aufwertung städtischer Grünflächen durch Konzentration auf Projekte, die dazu beitragen, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen, die Luftverschmutzung nachweislich und deutlich zu verringern und Hitzewellen zu bekämpfen und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger zu verbessern.
- Aufbau grüner Mobilitätskorridore mit Hilfe grüner Infrastruktur innerhalb städtischer Gebiete und zwischen städtischen Zentren und stadtnahen Gebieten, die zur Verringerung der Luft- und Bodenverschmutzung und des Lärms beitragen, Nutzung künstlicher Intelligenz für Verkehrsmanagementsysteme, Förderung nachhaltiger multimodaler städtischer Mobilität, einschließlich aktiver Mobilitätsformen wie Radfahren, und gleichzeitig Erreichung der Klimaziele und Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger*innen.
- Verhinderung von Dürren und Überschwemmungen durch Projekte, die sich auf eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, einschließlich Regenwasser, in städtischen Gebieten konzentrieren, mit Hilfe von grüner Infrastruktur, die zur Verhinderung von Dürren und Überschwemmungen sowie zur Verbesserung der Wasserqualität und gleichzeitig zur Verringerung des Katastrophenrisikos und des Flächenverbrauchs beitragen.
- Gestaltung und Renovierung von Gebäuden und ihrer Umgebung, insbesondere in sozial benachteiligten Vierteln, mit naturbasierten Lösungen durch die Integration grüner Infrastruktur und naturbasierter Lösungen in die Gestaltung und/oder Renovierung von Gebäuden und ihrer Umgebung, einschließlich eines effizienten Ressourcenmanagements, auch durch die Verwendung von recyceltem Baumaterial. Solche Lösungen sollten die Energieeffizienz verbessern und die Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen von Gebäuden verringern und darüber hinaus zur Erreichung der Klimaziele beitragen, z. B. durch die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Klimaanpassung und zur Speicherung und Bindung von Kohlenstoff.
Thema 2: Nachhaltiger Tourismus
- Diversifizierung des Tourismusprodukts hin zu vielfältigen Formen des intelligenten, nachhaltigen und barrierefreien Tourismus, Digitalisierung von Tourismusdienstleistungen, Ausweitung der geografischen und saisonalen Reichweite im Hinblick auf einen ausgewogeneren jährlichen Wirtschafts- und Kulturkreislauf, Ansprechen eines breiteren Spektrums von Besuchern und Beitrag zum Lebensunterhalt der lokalen Gemeinschaften.
- Förderung der umweltfreundlichen und digitalen Transformation des Tourismussektors im städtischen Umfeld, einschließlich des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft, zu intelligenten Tourismusgeschäftsmodellen und zur Klimaanpassung, in enger Zusammenarbeit mit digitalen und umweltfreundlichen Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten, die den im Tourismus gesuchten Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechen.
- Förderung der sozialen Eingliederung und der Innovation durch den Tourismus, u. a. durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der Erschwinglichkeit sowie von sozialwirtschaftlichen Tourismusunternehmen, die die Schaffung von belastbaren und nachhaltigen Arbeitsplätzen erleichtern, mit besonderem Schwerpunkt auf der Eingliederung von gefährdeten und marginalisierten Gruppen.
- Innovative Modelle für das Management von Reisezielen auf der Grundlage von Echtzeitdaten über Tourismusströme, insbesondere im Hinblick auf überfüllte Tourismusstandorte und einen ausgewogeneren und dezentraleren Ansatz, unter anderem durch kollaborative digitale Plattformen und innovative, nachhaltige und integrative städtische Tourismusrouten.
- Stärkung der Rolle der Städte als Tore in das breitere touristische regionale Umfeld, insbesondere in weniger bekannten Regionen mit hohem touristischem Potenzial, durch die Förderung von Verbindungen zwischen Stadt und Land im touristischen Kontext, auch durch die Nutzung von Kulturgütern und Kulturerbestätten in der Nähe von Stadtzentren und umliegenden Gebieten.
- Neue Modelle zur Steuerung des Tourismus, einschließlich partizipatorischer und kooperativer Instrumente zur Stärkung der Beteiligung von lokalen Stakeholdern und Interessengruppen, Maßnahmen zum Krisenmanagement, innovative Mechanismen zur Datenerfassung, Systeme zur Bewältigung des Drucks auf öffentliche Ressourcen und öffentliche Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Berücksichtigung von sozialen und wohnungspolitischen Bedürfnissen, Kosten und Lebensqualität.
Thema 3: Nutzung von Talenten in schrumpfenden Städten
Ankurbelung der Nachfrage nach jüngeren und qualifizierten Talenten in den Städten, unter anderem durch:
- Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung von städtischen Zielgebieten durch Konzentration auf aufstrebende Sektoren mit größerem Mehrwert, aber auch mit Potenzial im Hinblick auf die Merkmale der lokalen Wirtschaft, möglicherweise unter Berücksichtigung von unternehmerischen Entdeckungsprozessen und intelligenten Spezialisierungsansätzen.
- Stärkung des lokalen Unternehmertums junger Menschen durch innovative Finanzprogramme, die die Gründung von Start-ups oder Spin-offs durch ortsansässige Studierende und/oder frischgebackene Hochschulabsolvent*innen (insbesondere Frauen) unterstützen, sowie durch damit verbundene Inkubation, Mentoring und damit verbundene Unternehmensdienstleistungen.
Steigerung des Angebots an jungen und qualifizierten Talenten und der Attraktivität der Städte, unter anderem durch:
- Förderung neuer Allianzen zwischen städtischen Behörden, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder Berufsbildungszentren, um u.a.:
- Entwicklung von Lehrplänen, Stipendien, Schulungen am Arbeitsplatz und damit verbundenen finanziellen Hilfen wie Jugendgarantien im Hinblick auf die Überbrückung von Qualifikationsdefiziten zwischen der Nachfrage der Unternehmen und den verfügbaren Arbeitskräften sowie im Hinblick auf die Beherrschung von Kompetenzen im Zusammenhang mit dem grünen und digitalen Wandel;
- Förderung des (gleichberechtigten) Zugangs von Frauen zu Qualifikationen und Beschäftigung;
- Förderung und Organisation der Integration von hochqualifizierten Arbeitskräften aus der EU und aus Drittstaaten.
- Entwicklung von Dienstleistungen, die die Erwerbsbeteiligung und die Lebensqualität der Einwohner*innen begünstigen, u. a. durch gemeinschaftsbasierte Projekte, die das Sozialkapital erhöhen und das Dienstleistungsangebot an die lokalen Bedürfnisse (Rentner, Familien) anpassen, sowie durch Initiativen, die zur Belebung des öffentlichen Raums, des assoziativen, kulturellen und/oder kreativen Gemeinschaftslebens beitragen und/oder das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.
- Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichem Wohnraum und/oder Erleichterung der Ansiedlung und/oder Wiederansiedlung von jungen Arbeitnehmenden und ihren Familien und/oder von Forscher*innen und/oder Hochschulabsolvent*innen, die für die Aufrechterhaltung eines lebendigen Innovationsökosystems unerlässlich sein können.
- Erneuerung und/oder Umgestaltung der bebauten Umwelt und des städtischen Raums sowie der öffentlichen Infrastruktur und der damit verbundenen Dienstleistungen durch:
- Maßnahmen zur Renovierung und/oder Umnutzung leerstehender Wohnungen, historischer oder industrieller Gebäude oder zur Umwandlung von Industriebrachen und ähnlichen aufgegebenen Standorten in Grünflächen, die auch einen Beitrag zu den EU-Zielen des "Green Deal" für Kohlenstoffneutralität leisten;
- neue Verwaltungs- und Finanzmodelle, gegenseitige Nutzung von Mitteln im Rahmen der Dynamik funktionaler Gebiete, um städtische und ländliche Gebiete besser miteinander zu verbinden und/oder gemeinsam Infrastrukturen und Dienstleistungen zu betreiben, die besser auf die kritische Masse der Bevölkerung abgestimmt sind und von Skaleneffekten für die Städte und ihre umliegenden Gebiete profitieren;
- Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltungen und der grundlegenden Dienstleistungen für die Bevölkerung sowie zur Verbesserung der transparenten und partizipativen Einbeziehung der Bürger*innen in die Entscheidungsfindung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:
- Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50 000 Einwohner zählt.
- Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 %) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50 000 beträgt.
- Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50 000 beträgt.
Im Rahmen von EUI-IA wird erwartet, dass die federführende städtische Behörde unmittelbar an den Experimentiertätigkeiten beteiligt ist und eine strategische Führungsrolle bei der Entwicklung des im Rahmen der EUI-IA durchgeführten Projekts übernimmt, indem sie zugunsten der technischen, wissenschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit des Projekts eine starke Projektpartnerschaft aufbaut und anführt.
Die Projektpartnerschaft umfasst:
- Partner für die Projektdurchführung – wichtige Einrichtungen und Organisationen, die zur Durchführung des Projekts beitragen können und eine aktive Rolle bei der Durchführung und Finanzierung der Projektaktivitäten übernehmen, indem sie einen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten (der Anteil des Budgets, der von einem Projektpartner sichergestellt wird, d. h. die Kofinanzierungsrate);
- Transferpartner – Städte, die daran interessiert sind, aus den Experimentiertätigkeiten zu lernen und die innovative Lösung nachzuahmen; dazu verfolgen sie die Projektdurchführung und bieten den federführenden städtischen Behörden eine Außensicht in Bezug auf die Übertragbarkeit und Nachahmbarkeit der erprobten innovativen Lösung;
- (ggf.) eine oder mehrere assoziierte städtische Behörde/n.
weitere Förderkriterien
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Grundsätzen für die einzelnen Kategorien förderfähiger städtischer Behörden gelten die folgenden Voraussetzungen für alle förderfähigen städtischen Behörden im Rahmen der EUI-IA:
- Alle städtischen Behörden müssen in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein.
- Ausschließlich die oben definierten förderfähigen städtischen Behörden dürfen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA ein Antragsformular einreichen. Antragsformulare, die von einem Partner für die Projektdurchführung eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
- Städtische Behörden (wie oben definiert) können in Projektvorschlägen ausschließlich als federführende städtische Behörden und/oder als assoziierte städtische Behörden aufgeführt werden. Die Kategorie „Partner für die Projektdurchführung“ ist ausschließlich Einrichtungen und/oder Organisationen vorbehalten, die im Rahmen der EUI-IA nicht als städtische Behörden gelten.
- Sofern innovative Lösungen einen städtische und ländliche Regionen übergreifenden Ansatz oder einen funktionalen Gebietsansatz erfordern, können lokale Verwaltungseinheiten, die nach dem Grad ihrer Verstädterung als ländliche Gebiete (DEGURBA Code 3 bei Eurostat) klassifiziert sind, als Partner für die Projektdurchführung einbezogen werden. Bitte beachten Sie, dass ihre Einwohnerzahl bei der Ermittlung der Mindestförderfähigkeitsschwelle von 50 000 nicht berücksichtigt wird. Die Einbeziehung von als ländliche Gebiete klassifizierten lokalen Verwaltungseinheiten ist im Antragsformular eindeutig zu erläutern und zu begründen.
- Eine städtische Behörde bzw. eine organisierte Agglomeration kann pro Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein (dies gilt auch dann, wenn Projektvorschläge zu unterschiedlichen Themen derselben Aufforderung eingereicht werden). Diese Vorschrift gilt auch für assoziierte städtische Behörden (eine Gemeinde kann stets nur an einem Projektvorschlag beteiligt sein, und zwar gleich, ob als federführende städtische Behörde oder als assoziierte städtische Behörde).
- Städtische Behörden, die bereits im Rahmen eines genehmigten Projekts einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der EUI-IA gefördert werden, können für die gesamte Laufzeit der Initiative kein weiteres Antragsformular zum selben Thema einreichen.
- Städtische Behörden müssen die Vorschriften bezüglich des Ausschlusses vom Zugang zu Finanzierung einhalten (nähere Informationen finden sich weiter unten in Abschnitt 8.5 „Ausschlusskriterien für Antragsteller“ und im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 3.3 „Exclusion criteria for grant applicants“ [„Ausschlusskriterien für Antragsteller“]).
Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]).
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 2 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), die Einrichtung, einschließlich aller anderen beteiligten städtischen Behörden, im Rahmen der EUI-IA als eine einzige städtische Behörde betrachtet wird und die Agglomeration daher als federführende städtische Behörde anzugeben ist. Im Falle von Vereinigungen oder Zusammenschlüssen von städtischen Behörden, die rechtlich nicht als organisierte Agglomerationen anerkannt werden (Kategorie 3 der förderfähigen Behörden, siehe weiter oben), müssen die beteiligten städtischen Behörden eine Gemeinde als federführende städtische Behörde benennen und die anderen Gemeinden als assoziierte städtische Behörden angeben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 3,5 Jahre
Call-Dokumente
Terms of Reference EUI 2nd Call ENTerms of Reference EUI 2nd Call EN(511kB)
Terms of Reference EUI Zweite Aufforderung DETerms of Reference EUI Zweite Aufforderung DE(547kB)
Kontakt
+33 (0)3 61 76 59 34
info@urban-initiative.eu
Website
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