Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Erster Aufruf Interreg BG-TR 2021-2027
Förderprogramm
Interreg Bulgarien-Türkei
Termine
Öffnung
22.05.2023
Deadline
24.07.2023 16:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 13.423.529,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung 1 zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Territorialen Strategie des INTERREG-Programms Bulgarien-Türkei 2021-2027 richtet sich an Projektideen, die zur Erreichung des spezifischen Ziels 1 "Erzielung eines nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums auf der Grundlage einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft, der digitalen und grünen Transformation" beitragen.
Call-Ziele
Das Einzelziel 1 stützt sich auf die folgenden Interventionsbereiche:
- Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensumfeld;
- Digitalisierung und Klimaneutralität der lokalen Wirtschaft;
- Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Arbeitsmarkt;
- Tourismus;
- Ökosystempraktiken und -dienstleistungen bei der Bewirtschaftung von Naturgütern mit touristischem Potenzial
Erwartete Ergebnisse
- Gemeinsame und kooperative Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums, der Digitalisierung, der technologischen Modernisierung, der Teilnahme an regionalen Wertschöpfungsketten und der Internationalisierung, der Anwendung neuer Geschäfts- und Technologie-Innovationsmodelle, der Verbesserung von Produktions- und Vertriebsstrategien, der breiteren Übernahme und Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien, -lösungen und -modellen; Marketing und Forschung.
- Höherqualifizierung und Aufbau neuer Kenntnisse und Fähigkeiten von lokalen Arbeitnehmenden und NEETs; gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer oder Verbesserung bestehender Rahmenbedingungen für die Fernarbeit; Einführung neuer Praktiken des Personalmanagements im Umgang mit jüngeren Generationen
- Gemeinsame Entwicklung neuer integrierter regionaler touristischer Produkte, gegebenenfalls mit Null-Umwelt-Fußabdruck, mit dem Ziel, die Saisonabhängigkeit des Sektors zu überwinden, die Zahl der Besucher*innen und der Übernachtungen zu erhöhen, den Zugang und die Qualität der touristischen Infrastruktur zu verbessern, indem auch die Verbindungen zwischen Natur- und Kulturstätten auf beiden Seiten der Grenze gestärkt werden, u. a. durch den grenzüberschreitenden Ausbau des Radwegenetzes; Verbesserung der Marketing- und Branding-Praktiken
- Förderung gemeinsamer Maßnahmen zur Entwicklung von Ökosystempraktiken und -dienstleistungen bei der Bewirtschaftung von Naturgütern mit touristischem Potenzial
- Unterstützung gemeinsamer Maßnahmen, die auf eine breite Umsetzung verbraucherorientierter Ansätze bei der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abzielen, sowie durch die Einbeziehung digitaler und umweltfreundlicher Lösungen für die Erbringung von Dienstleistungen in einem grenzüberschreitenden Umfeld
- Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung und des ökologischen Fußabdrucks sowie zur Bereitstellung von sauberer Luft, sauberem Wasser und sauberen Lebensmitteln, zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran sowie zur Verhinderung und Abschwächung der Folgen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der Entwicklung und Umsetzung der Projektidee muss mindestens ein Partner von jeder Seite der Grenzregion beteiligt sein. Eine Höchstzahl von Partnern ist nicht festgelegt, jedoch wird die Relevanz der vorgeschlagenen Partnerschaft in dieser Phase einer Qualitätsbewertung unterzogen. Daher wird interessierten Organisationen, die sich bewerben möchten, empfohlen, den Aufbau der Projektpartnerschaft sorgfältig zu prüfen und zu rationalisieren, um sicherzustellen, dass es keinen Partner gibt, dem es an Fachwissen mangelt, das für die Bewältigung der in der Projektidee identifizierten Herausforderung erforderlich ist.
Projektpartner können sich an bis zu zwei Projektvorschlägen beteiligen, die im Rahmen dieser Aufforderung eingereicht werden. Ein federführender Partner darf jedoch nur an einem Projekt als solchem und an höchstens einem weiteren Projekt als regulärer Projektpartner teilnehmen. Wenn ein Projektpartner an zwei Vorschlägen teilnimmt, sollte er sicherstellen, dass die Zielgruppen in beiden Projekten unterschiedlich sind.
Die federführenden Partner müssen registriert sein und seit mindestens 3 Jahren vor der Antragstellung im Programmgebiet tätig sein. Die Projektpartner müssen registriert sein und seit mindestens 2 Jahren vor der Antragstellung im Programmgebiet tätig sein. Falls eine Struktur einer lokalen/regionalen/nationalen Behörde nicht als juristische Person agiert und auch nicht agieren kann, ist ihre rechtlich etablierte zentrale Organisation, falls eine solche existiert, der Projektpartner. Projektpartner, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb Bulgariens und der Türkei ansässig sind, können ebenfalls förderfähig sein, allerdings müssen diese Partner einen eindeutigen Nutzen für das Programmgebiet erbringen und eines der Förderkriterien erfüllen. Ihre Beteiligung wird als Ausnahme betrachtet und muss ordnungsgemäß begründet werden.
Die Projektpartner aus den beiden teilnehmenden Ländern müssen bei der gemeinsamen Entwicklung und Durchführung verbindlich zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt auch einem der folgenden Partnerschaftsprinzipien entsprechen: gemeinsame Personalausstattung oder gemeinsame Finanzierung.
weitere Förderkriterien
Das grenzüberschreitende Gebiet Bulgarien-Türkei (CB) liegt in Südosteuropa und umfasst 5 NUTS-III-Gebietseinheiten (oder gleichwertige), nämlich: 3 Bezirke auf der bulgarischen Seite - Burgas, Yambol und Haskovo und 2 Provinzen auf der türkischen Seite - Edirne und Kırklareli.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Antragsteller müssen sich in Jems registrieren und ein Projektantragsformular in Jems öffnen. Die folgenden Anhänge (Anhänge 1, 1.1, 2 und 3) müssen dem Jems-Projektantragsformular beigefügt werden:
- ANHANG 1: Offline-Antragsformular für die Projektbeschreibung;
- ANHANG 1.1: Haushaltsvoranschlag für das Projektkonzept;
- ANHANG 2: Eingescannte Verpflichtungserklärung, ausgefüllt von allen Projektpartnern (einschließlich des federführenden Partners) und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des jeweiligen Projektpartners;
- ANHANG 3: Eingescannter Projektreifeentwicklungsplan, ausgefüllt von allen Projektpartnern (inkl. dem Lead Partner) und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des jeweiligen Projektpartners
Die Anhänge 4 und 5 dienen lediglich der Information:
- Anhang 4: Indikatoren für Fische dient nur zur Information. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich mit den Indikatoren und ihren Definitionen vertraut zu machen, bevor sie mit der Entwicklung ihrer Projektideen beginnen.
- Anhang 5: Technischer Leitfaden für Jems enthält Anweisungen mit Bildschirmfotos für die Registrierung, die Erstellung eines Antrags und seine Einreichung in Jems.
Call-Dokumente
Interreg Bulgaria-Turkey 1st call: guidelinesInterreg Bulgaria-Turkey 1st call: guidelines(1399kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren