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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit und der nationalen Cybersicherheitsstrategien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2023-DEPLOY-CYBER-04-EULEGISLATION
Termine
Öffnung
25.05.2023
Deadline
26.09.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme konzentriert sich auf den Aufbau von Kapazitäten und die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit auf technischer, operativer und strategischer Ebene im Kontext der bestehenden und vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit, insbesondere der NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555), des Cybersicherheitsgesetzes und des vorgeschlagenen Gesetzes über die Cyber-Resilienz sowie der Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme (Richtlinie 2013/40). Es ergänzt die Arbeit der SOCs im Bereich der Bedrohungserkennung. Es handelt sich um eine Fortsetzung der Arbeiten, die derzeit im Rahmen des vorherigen Arbeitspakets unterstützt werden.
Call-Ziele
Die Maßnahme zielt auch darauf ab, die Bereitschaft der Industrie und des Marktes für die Cybersicherheitsanforderungen zu verbessern, die im Vorschlag für eine Verordnung über Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, dem so genannten Cyber Resilience Act, festgelegt sind, der die Cybersicherheitsvorschriften stärkt, um sicherere Hardware- und Softwareprodukte zu gewährleisten.
Die Vorschläge sollten dazu beitragen, mindestens eines dieser Ziele zu erreichen;
- Aufbau von Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten.
- Wirksame operative Zusammenarbeit von Organisationen, die mit der Cybersicherheit auf EU- oder nationaler Ebene betraut sind, insbesondere die Zusammenarbeit von CSIRTs (auch in Bezug auf das CSIRT-Netz) oder die Zusammenarbeit von Betreibern wesentlicher Dienste, einschließlich Behörden.
- Bessere Sicherheits- und Meldeverfahren und -mittel für Betreiber grundlegender Dienste und für Anbieter digitaler Dienste in der EU.
- Bessere Meldung von Cyberangriffen an die Strafverfolgungsbehörden im Einklang mit der Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme.
- Verbesserte Sicherheit der Netz- und Informationssysteme in der EU.
- Stärkere Angleichung der Umsetzungen der NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) durch die Mitgliedstaaten.
- Unterstützung der Cybersicherheitszertifizierung im Einklang mit dem Cybersicherheitsgesetz.
Die Aktion wird sich auf die Unterstützung von mindestens einer der folgenden Prioritäten konzentrieren:
- Implementierung, Validierung, Erprobung und Einführung von Technologien, Werkzeugen und IT-gestützten Lösungen, Verfahren und Methoden für die Überwachung und Behandlung von Cybersicherheitsvorfällen.
- Zusammenarbeit, Kommunikation, Sensibilisierungsmaßnahmen, Wissensaustausch und Schulung, auch durch die Nutzung von Cybersicherheitsbereichen, von öffentlichen und privaten Organisationen, die an der Umsetzung der NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) arbeiten.
- Twinning-Programme, an denen Organisationen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind, um die Einführung und Übernahme von Technologien, Werkzeugen, Prozessen und Methoden für eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Prävention, Erkennung und Bekämpfung von Cybersicherheitsvorfällen zu erleichtern.
- Maßnahmen zum Aufbau von Robustheit und Widerstandsfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit, die die Fähigkeit der Lieferanten stärken, systematisch mit für die Cybersicherheit relevanten Informationen zu arbeiten oder CSIRTs verwertbare Daten zu liefern.
- Gewährleistung, dass die Herstellenden die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen bereits in der Entwurfs- und Entwicklungsphase und während des gesamten Lebenszyklus verbessern.
- Gewährleistung eines kohärenten Cybersicherheitsrahmens, der die Einhaltung der Vorschriften für Hardware- und Softwarehersteller erleichtert.
- Verbesserung der Transparenz der Sicherheitseigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen.
- Ermöglichung der sicheren Nutzung von Produkten mit digitalen Elementen durch Unternehmen aller Branchen und Verbraucher*innen.
- Unterstützung der Cybersicherheitszertifizierung, einschließlich der Unterstützung der nationalen Cyberbehörden und anderer relevanter Interessengruppen, wie z. B. KMU.
Die Unterstützung richtet sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) spielen, sowie an andere Stakeholder, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Die Maßnahme kann unter anderem die Fortsetzung der durch das CEF-Telekom-Programm finanzierten Aktivitäten im Bereich der Cybersicherheit unterstützen, wobei gegebenenfalls auf den Ergebnissen der CEF-Projekte aufgebaut wird.
Unterstützt wird unter anderem die Einbindung öffentlicher und privater Organisationen, die an der Umsetzung von NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) arbeiten und potenzielle Nutzer*innen der CEF-Cybersicherheits-Kerndienstplattformen sind, in die CEF-Cybersicherheits-Kerndienstplattformen.
Die Aktion unterstützt auch die Industrie, mit besonderem Schwerpunkt auf Start-ups und KMU, um die Möglichkeiten der Industrie und des Marktes zu nutzen, die sich aus dem vorgeschlagenen Gesetz über die Widerstandsfähigkeit des Internets und dem Cybersicherheitsgesetz ergeben.
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Erwartete Ergebnisse
- Lösungen für das Management von Vorfällen, die die Gesamtkosten der Cybersicherheit für die einzelnen Mitgliedstaaten und für die EU insgesamt senken.
- Bessere Einhaltung der NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) und ein höheres Maß an Situationsbewusstsein und Krisenreaktion in den Mitgliedstaaten.
- Organisation von Veranstaltungen, Workshops, Konsultationen von Interessengruppen und Weißbüchern.
- Verbesserte Zusammenarbeit, Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit in der EU.
- Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der Zertifizierung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
Bitte beachten Sie, dass alle Themen dieser Aufforderung aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Daher dürfen die Einrichtungen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört. Alle Einrichtungen müssen eine Erklärung über Eigentumsverhältnisse und Kontrolle ausfüllen und einreichen.
Die Zusammensetzung von Mehrländerkonsortien ist für dieses Thema nicht zwingend vorgeschrieben, trägt aber positiv zur Wirkung der Aktion bei.
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL 2023 Cybersecurity Call documentDIGITAL 2023 Cybersecurity Call document(580kB)
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Website
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