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Call-Eckdaten
Aufruf Interreg HU-SK
Förderprogramm
Interreg Ungarn-Slowakei
Call Nummer
HUSK-2302
Termine
Öffnung
15.05.2023
Deadline
15.08.2023 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 50.253.042,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Interreg V-A Slowakei-Ungarn zielt auf den gemeinsamen Schutz, die Entwicklung und die touristische Nutzung des gemeinsamen natürlichen und kulturellen Erbes der Grenzregionen ab. Dieser Aufruf zielt auf SO 1.2: Schutz und Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur und SO 2.4: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus in der wirtschaftlichen Entwicklung.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt:
P1: Grüne Kooperationen
- SO 1.2: Schutz und Erhalt von Natur, Biodiversität und grüner Infrastruktur
- Maßnahme 1.2.1/A): Schutz und Erhaltung der Natur
- Maßnahme 1.2.1/B): Biologische Vielfalt
- Maßnahme 1.2.1/C): Grüne Infrastruktur
- Maßnahme 1.2.2/A): Hochwasserrisiko und Wasserwirtschaft
- Maßnahme 1.2.2/B): Katastrophenrisikomanagement
P2: Soziale Kooperationen
- SO 2.4: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus in der wirtschaftlichen Entwicklung
Erwartete Ergebnisse
SO 1.2: Schutz und Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur
- Schutz und Erhalt des Naturkapitals
- Maßnahme 1.2.1/A): Naturschutz und -erhaltung. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
- Schutz und Wiederherstellung von natürlichen Feuchtgebieten, Grasland und Gebüschen;
- Gewährleistung einer biodiversitätsfreundlichen Aufforstung, Wiederaufforstung, Baumpflanzung und Begrünung;
- Unterstützung einer naturverträglichen Wald- und Grünlandbewirtschaftung und Erhaltung der traditionellen Landschaft;
- Förderung der Agroforstwirtschaft und von Maßnahmen, die eine Verschlechterung der Bodenqualität verhindern und die Bodenfunktionen erhalten;
- Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften durch Sensibilisierungskampagnen.
- Maßnahme 1.2.1/B): Biologische Vielfalt. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
- Förderung der Erhaltung und Wiederansiedlung von einheimischen, klimaresistenten Arten und Lebensräumen;
- Unterstützung der Erhaltung und des Schutzes der genetischen Ressourcen von Waldbaumarten;
- den Anbau und die Zucht einheimischer Pflanzen- und Tierarten sowie neue und innovative Formen (z.B. Agroforstwirtschaft) fördern;
- den Schutz von Lebensräumen und Brutstätten gefährdeter Arten sicherstellen;
- invasive Arten aufzuspüren, zu kontrollieren und auszurotten;
- die Verbesserung der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Gebieten unterstützen;
- Migrationskorridore für Wildtiere identifizieren, überwachen und wiederbeleben;
- Wiederbelebung von Lebensräumen und Verhinderung der Fragmentierung von Lebensräumen;
- Einbindung lokaler Gemeinschaften durch Aufklärungskampagnen;
- das Umweltbewusstsein für Lebensräume und biologische Vielfalt zu schärfen, und
- das Netzwerk von Institutionen mit solchen Bildungsaktivitäten in der natürlichen Umwelt zu erweitern.
- Maßnahme 1.2.1/C): Grüne Infrastruktur. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
- Vergrößerung der Fläche von Grünflächen, die städtische, stadtnahe und ländliche Gebiete wieder miteinander verbinden und die Belüftungsprozesse der Siedlungen unterstützen, grüne Korridore fördern, die Fragmentierung von Städten verhindern, die Ökosystemfunktionen und ihre Dienstleistungen verbessern und die Fläche biologisch aktiver Flächen in Städten vergrößern;
- die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen und Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen zu ergreifen, einschließlich der Revitalisierung und Schaffung von Grünflächen und einer verbesserten Wasserbewirtschaftung, z. B. durch Wasserrückhaltung;
- Auffangen und Bewirtschaften von Regenwasser auf dem Gelände, Förderung eines Netzes natürlicher und naturnaher Lösungen, die die Wasserrückhaltung verbessern;
- Verringerung der Auswirkungen des städtischen Wärmeinseleffekts und Verbesserung des Mikroklimas in Siedlungen durch die Ausweitung von Grünflächen, die zu niedrigeren Temperaturen und einem geringeren Energieverbrauch in Gebäuden beitragen, z. B. durch die Nutzung von aufgefangenem Regenwasser zur Bewässerung von begrünten Dächern und Wänden;
- Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften durch Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen.
- Maßnahme 1.2.1/A): Naturschutz und -erhaltung. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
- Gemeinsames Risikomanagement
- Maßnahme 1.2.2/A): Hochwasserrisiko und Wassermanagement. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
- Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden;
- Verbesserung der Hochwasserschutzinfrastruktur;
- Entwicklung von Frühwarn- und Vorhersagesystemen;
- Verbesserung der Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz;
- Unterstützung der Wiederherstellung natürlicher Überschwemmungsgebiete von Flüssen, um Wasser zurückzuhalten und die Auswirkungen von Überschwemmungen abzuschwächen;
- Unterstützung der Wiederherstellung von kleinen Wasserläufen;
- Überwachung und Analyse der Wasserqualität von Oberflächengewässern;
- Entfernung schädlicher und persistenter Stoffe aus Oberflächengewässern;
- Bewertung des touristischen Potenzials von Gewässern;
- Einbeziehung der lokalen Bevölkerung durch Sensibilisierungskampagnen
- Maßnahme 1.2.2/B): Katastrophenrisikomanagement. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
- Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden;
- Bewältigung extremer Wetterbedingungen, die eine ernsthafte hydrologische Bedrohung darstellen (z. B. extrem zerstörerische Stürme, Sturzfluten, Hagel, Dürre mit Trinkwasserknappheit);
- Überwachung und Analyse relevanter Mikroverunreinigungen und Schadstoffe im Trinkwasser (z.B. Pestizide, Pharmazeutika und deren Metaboliten, industrielle Verschmutzung);
- Verbesserung des infrastrukturellen Hintergrunds für die Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (z. B. Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilungsinfrastruktur, Trinkwasserversorgung);
- Verbesserung des wirksamen Managements von Wald- und Vegetationsbränden, die durch extreme Wetterbedingungen verursacht werden;
- Verbesserung der Infrastruktur zur Vermeidung oder Beseitigung von Risiken durch natürliche und vom Menschen verursachte Gefahren;
- Stärkung des Bewusstseins, der Bereitschaft und der Beteiligung der Öffentlichkeit.
- Maßnahme 1.2.2/A): Hochwasserrisiko und Wassermanagement. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzüberschreitenden Initiativen (nicht vollständige Liste):
SO 2.4: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus in der wirtschaftlichen Entwicklung.
- Bewahrung des lokalen Erbes. Die Maßnahme unterstützt die folgenden grenzübergreifenden Initiativen:
- Erhaltung, Restaurierung und Renovierung des lokalen Erbes;
- Einführung innovativer Lösungen für die Interpretation und Nutzung von Kulturerbestätten (z. B. historische Gebäude, Ingenieurbauwerke, Plätze und Räume, Artefakte des industriellen Erbes, Statuen, Denkmäler, Gedenkstätten und Gräber, archäologische Stätten und historische Parks, Gärten und andere gestaltete Landschaften) und deren immaterielle Aspekte;
- Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Stätten des lokalen Kulturerbes für touristische, kulturelle, gemeinschaftsbildende oder andere öffentliche oder gemischte (öffentliche und private) Zwecke
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestanforderung für eine Projektpartnerschaft besteht darin, mindestens einen slowakischen und einen ungarischen Partner zu haben. Die maximale Anzahl der Begünstigten innerhalb der Partnerschaft ist nicht begrenzt.
Um förderfähig zu sein, müssen Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Umsetzung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
weitere Förderkriterien
Die Programmregion auf slowakischer Seite umfasst die folgenden 5 NUTS3-Regionen:
- SK010-Region Bratislava
- SK021-Region Trnava
- SK023-Region Neutra
- SK032-Region Banska Bystrica
- SK042-Ko Region Abundice
Die Programmregion auf ungarischer Seite umfasst die folgenden 8 NUTS3-Regionen:
- HU110-Budapest, Ungarn
- HU120-Komitat Pest
- HU212-Komitat Komarom-Esztergom
- HU221-Komitat Györ-Moson-Soprona
- HU311-Komitat Borsod-Abauj-Zemplen
- HU312-Kreis Heves
- HU313-Komitat Nograd
- HU323-Szabolcs-Satu Mare-Komitat Bereg
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
30 Monate
Zusätzliche Informationen
Der indikative Projektumfang hilft den Antragstellern, ihren Projektumfang an den Finanzrahmen des Programms anzupassen. Projekte mit einem Gesamtbudget von weniger als 200.000 € können nicht unterstützt werden. Das Höchstbudget des Projekts ist nicht begrenzt:
- Schutz und Erhaltung des Naturkapitals: 300.000,00 € - 1.500.000,00 €
- Gemeinsames Risikomanagement: 300.000,00 € - 1.500.000,00 €
- Erhaltung des lokalen Erbes: € 500.000,00- 2.500.000,00 €
Call-Dokumente
Interreg Slovakia-Hungary 2021-2027 programmeInterreg Slovakia-Hungary 2021-2027 programme(1472kB)
HUSK 2302 call for proposalsHUSK 2302 call for proposals(1114kB)
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