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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

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Call-Eckdaten

Europäische Energiegemeinschaftsfazilität

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2023-CET-ENERCOMFACILITY

Termine

Öffnung
11.05.2023

Deadline
16.11.2023 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 10.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Rahmen dieses Themas soll eine "Europäische Fazilität für Energiegemeinschaften" eingerichtet und betrieben werden, um Dritten finanzielle Unterstützung zu gewähren und geeignete Unterstützungsdienste für die Anfangsphase von Energiegemeinschaftsprojekten in der EU bereitzustellen.

Call-Ziele

Energiegemeinschaften können ein wirksames Instrument sein, um private Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz anzuziehen, die öffentliche Akzeptanz nachhaltiger Energieprojekte zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger in die Umsetzung einer fairen und sauberen Energiewende vor Ort einzubinden. In Anbetracht der Geschwindigkeit und des Umfangs, in dem die Umstellung auf saubere Energie erfolgen muss, und der Vorteile, die sich aus der Einbindung und Befähigung der Verbraucher durch Energiegemeinschaften ergeben, ist es von entscheidender Bedeutung, Instrumente zu schaffen, die einer großen Anzahl von Energieprojekten in Gemeinden zum Durchbruch verhelfen und zur Erreichung der europäischen Klima- und Energieziele beitragen.

Mit dem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die EU die Definitionen von Bürgerenergiegemeinschaften und Gemeinschaften für erneuerbare Energien eingeführt. Für beide werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen geeigneten rechtlichen, regulatorischen und politischen Rahmen zu schaffen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Energiegemeinschaften und andere Akteure zu schaffen und ihre Entwicklung und Integration in das Energiesystem zu unterstützen. Mit der fortschreitenden Umsetzung und Durchführung der einschlägigen Richtlinien entwickelt eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten eine maßgeschneiderte Unterstützung für Energiegemeinschaftsprojekte. In weiten Teilen der EU ist diese Unterstützung jedoch nach wie vor unzureichend, und die Gründung von Energiegemeinschaften beruht meist auf der Arbeit von Freiwilligen.

Die Anfangsphase nachhaltiger Energieprojekte, die von Energiegemeinschaften entwickelt werden, erfordert einen erheblichen Aufwand. Aufstrebende Gemeinschaften wissen oft nicht, wo sie anfangen sollen, wenn es um die technischen und finanziellen Aspekte des Aufbaus eines nachhaltigen Energieprojekts und die Finanzierung der wichtigsten Vorarbeiten (z. B. Machbarkeitsstudien, Genehmigungen, rechtliche Vereinbarungen usw.) geht. Diese Arbeiten werden häufig von Freiwilligen mit begrenzten Fachkenntnissen durchgeführt und/oder durch die Beschaffung von Mitteln von Mitgliedern finanziert, die bei einem Scheitern des Projekts ihre ursprüngliche Investition verlieren. Infolgedessen werden viele Projekte bereits in einem frühen Stadium aufgegeben, weil es an professioneller Beratung mangelt und es schwierig ist, Mittel für die ersten Phasen der Projektentwicklung aufzubringen.

Um das Wachstum von Energiegemeinschaften zu unterstützen und Projekte weniger abhängig vom Einkommensniveau der Gemeindemitglieder oder der Verfügbarkeit von Unterstützung auf lokaler Ebene zu machen, zielt dieses Thema auf die Schaffung einer Einrichtung ab, die Unterstützung für die frühen Phasen von Energiegemeinschaftsprojekten bieten kann. Diese Unterstützung soll das Risiko der Vorentwicklungsphase verringern und so eine Brücke zwischen der Projektidee und dem Start der Gemeinschaftsinvestition schlagen.

Angesichts der wachsenden Zahl erfolgreicher Energiegemeinschaften besteht außerdem die Notwendigkeit, bewährte Verfahren über die Regionen hinweg auszutauschen und Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung zu schaffen. Zu diesem Zweck könnte die Fazilität auf dem europäischen Repository für Energiegemeinschaften und dem Rural Energy Community Advisory Hub (RECAH) aufbauen und einige ihrer wichtigsten Ergebnisse weiterentwickeln.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.

Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie zu Folgendem beitragen werden

  • Unterstützung der Entwicklung von Energiegemeinschaften in den Zielländern.
  • Schaffung eines Netzes nationaler Experten/Expertinnen und Helpdesks, das von den Energiegemeinschaften anerkannt wird, die Qualität der verschiedenen Unterstützungsstufen gewährleistet und die nationalen Unterstützungsstrukturen ergänzt.
  • Aufbau von Kapazitäten in ganz Europa durch einen effektiven Austausch bewährter Verfahren zwischen den Gemeinschaften.

In den Vorschlägen sollten die Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifiziert werden, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der erstellten Geschäftspläne.
  • Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die sich aus der Umsetzung der Geschäftspläne ergeben (kumuliert, in Millionen Euro).
  • Anzahl und Vielfalt der unterstützten Energiegemeinschaften für jede vorgeschlagene Art der Unterstützung.
  • Anzahl der Energiegemeinschaften, die Unterstützung erhalten haben und in Betrieb sind.
  • Anzahl der Bürger*innen, die sich in Energiegemeinschaftsprojekten engagieren.
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (GWh/Jahr).

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien) (kumulativ, in Mio. Euro) - wird als themenspezifischer Indikator behandelt, siehe oben.
  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (GWh/Jahr) - wird als themenspezifischer Indikator erfasst, siehe oben.
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).

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Erwartete Ergebnisse

Die Fazilität für Europäische Energiegemeinschaften sollte Unterstützungsdienste, einschließlich finanzieller Unterstützung für Dritte, anbieten, um Geschäftspläne für den Ausbau und die Umsetzung nachhaltiger Energiegemeinschaftsprojekte zu entwickeln (z. B. Energieeffizienz, Heizung und Kühlung, Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, Elektromobilität).

Die Unterstützung, die direkt Dritten zugute kommt, die Vorhaben zur Einleitung von Energiegemeinschaftsprojekten planen, sollte mindestens 70 % des Budgets im Rahmen einer Förderregelung betragen, die zwei verschiedene Phasen umfassen kann:

  • Erste Stufe: Vorabsiebung zur Überprüfung der Machbarkeit von Projektideen. Die Vorprüfung sollte von einem Netz engagierter Expert*innen auf nationaler Ebene durchgeführt werden, die in der Lage sind, die Durchführbarkeit der Projekte unter Berücksichtigung ihrer lokalen Bedingungen zu bewerten.
  • Zweite Stufe: Unterstützung bei der Ausarbeitung von Geschäftsplänen für Energiegemeinschaftsprojekte, die nach der Vorprüfung als rentabel erachtet wurden. Vorschläge sollten eine Struktur schaffen, die in der Lage ist, Dritten finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalzuschüssen zu gewähren, um Projekte bei der Entwicklung von Geschäftsplänen zu unterstützen. Diese Pläne sollten innerhalb eines begrenzten Zeitraums erstellt werden und unter anderem Folgendes umfassen: technische Analyse des/der geplanten Investitionsvorhabens(e), eine Studie zu Planungsüberlegungen und Netzanschlussoptionen, eine rechtliche Analyse, eine Governance-Analyse, eine Beteiligungsstrategie und eine klare Identifizierung von Finanzierungsoptionen. Das Netz nationaler Sachverständiger sollte auch Helpdesks einrichten, die Antragsteller Ad-hoc beraten, zur Förderung der Fazilität beitragen, lokale Stakeholder schulen, Dritte, die für eine direkte finanzielle Unterstützung ausgewählt wurden, bei der Beauftragung des für die Entwicklung ihrer Geschäftspläne erforderlichen Fachwissens unterstützen und die Qualitätskontrolle gewährleisten.

Vorschläge sollten ihren Ansatz darlegen, um sicherzustellen, dass das Verfahren und die Kriterien für die Zuweisung von Finanzhilfen an Dritte den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen. In Übereinstimmung mit der EU-Haushaltsordnung sollten Antragsteller bei der Ausarbeitung von Regelungen zur finanziellen Unterstützung Dritter Folgendes darlegen:

  • die verschiedenen Arten von Aktivitäten, die eine solche finanzielle Unterstützung erhalten können.
  • die Definition der Personen oder Kategorien von Personen, die eine solche finanzielle Unterstützung erhalten können.
  • die Kriterien für die Auswahl der Begünstigten, einschließlich unter anderem der Ambition der energiebezogenen Auswirkungen, der potenziellen Auswirkungen im Kontext der Gemeinschaftsenergie in einem bestimmten Land, der Solidität des geplanten Geschäftsmodells und der voraussichtlichen Verwendung potenzieller Gewinne.

Die vorgeschlagene direkte finanzielle Unterstützung richtet sich nur an Dritte, die der Definition von "Gemeinschaft für erneuerbare Energien" oder "Bürgerenergiegemeinschaft" im EU-Recht entsprechen oder Strukturen entwickeln, die darauf abzielen, sich als solche zu qualifizieren.

Die Fazilität sollte auch einen geeigneten Rahmen für eine umfassende Überwachung, Analyse und Nutzung der Ergebnisse schaffen, der in die Gestaltung künftiger potenzieller Phasen der Initiative sowie in die Politikentwicklung einfließen wird.

Antragsteller sollten strategische Teile des Erbes des Repositoriums der Europäischen Energiegemeinschaften und der Beratungsstelle für ländliche Energiegemeinschaften (RECAH), insbesondere die geschaffenen Stakeholder-Netzwerke und die Datenerhebung für die Folgenabschätzung, beibehalten und erweitern.

Die Fazilität führt auch unterstützende Maßnahmen durch, um den Austausch bewährter Verfahren und den Peer-to-Peer-Austausch zwischen Energiegemeinschaften zu unterstützen. Insbesondere sollten Bewerber*innen länderübergreifende Schulungen sowie eine Reihe offener strategischer Dialoge in ganz Europa planen.

Die Fazilität für Europäische Energiegemeinschaften sollte auch die Entstehung von Diensten überwachen, die die Projektentwicklung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterstützen (Kapazitätsaufbau und technische Hilfe), und so weit wie möglich potenzielle Synergien mit diesen nutzen. Es kann auch mit anderen relevanten Initiativen wie dem Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie, der EU-Städtefazilität und der Europäischen Inselfazilität, dem Marktplatz für intelligente Städte und dem Unterstützungsdienst für bürgergeführte Renovierung zusammenarbeiten.

Antragsteller sollten ein tiefgreifendes Verständnis der vielfältigen Typologie von Energiegemeinschaften in der EU und ihrer Bedürfnisse und Herausforderungen einschließlich der lokalen, regionalen und nationalen Bedingungen nachweisen. Sie sollten technisches Fachwissen in Bezug auf die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte (wirtschaftlich, finanziell, rechtlich, technisch) und die Fähigkeit zur Durchführung eines umfangreichen finanziellen Unterstützungsprogramms nachweisen. Antragstellende Konsortien sollten nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine kritische Masse potenzieller Befürworter einer Energiegemeinschaft zu mobilisieren und über eine solide und integrative Strategie für die Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Regionen Europas, verschiedenen Sektoren und verschiedenen Governance-Strukturen verfügen. Eine Verknüpfung mit kommunalen Netzwerken und Unterstützungsstrukturen, die an nachhaltigen Energieprojekten arbeiten, wäre ebenfalls von Vorteil.

  • Für Maßnahmen zur Unterstützung der Prüfung und Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften verweisen wir auf das Thema POLICY-LIFE-CET-2023.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern. 

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
  • die Aufforderungen müssen mindestens einen Monat lang offen bleiben
  • die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
  • die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.

Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die darauf abzielen, Einrichtungen außerhalb der Projektpartnerschaft (z. B. gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden oder Bürgergruppen) bei der Umsetzung oder Entwicklung lokaler Initiativen zu unterstützen, die zu den Projektzielen beitragen.

Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten: 

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • Optionale Anhänge:
    • Unterstützungsbekundungen

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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