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Call-Eckdaten
Verringerung der Energiearmut und -gefährdung von Haushalten in Europa
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-ENERPOV
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten dazu beitragen, Energiearmut und Energieanfälligkeit aktiv zu bekämpfen, und auf den Instrumenten, Indikatoren und Ressourcen bestehender Initiativen wie der Beratungsstelle für Energiearmut oder der Säule Energiearmut des Konvents der Bürgermeister*innen aufbauen.
Call-Ziele
In den letzten Jahren haben die europäischen Haushalte einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Energie ausgegeben, was zu einem Anstieg der Energiearmut geführt und sich negativ auf die Lebensbedingungen, das Wohlbefinden und die Gesundheit ausgewirkt hat. Jüngsten Schätzungen zufolge sind 6,9 % der Europäer*innen nicht in der Lage, ihre Wohnungen angemessen warm zu halten. Nach dem jüngsten Anstieg der Energiepreise wird die Zahl der gefährdeten Haushalte, die durch ihre Energiekosten übermäßig belastet werden, wahrscheinlich weiter ansteigen. Diese höheren Preise in Verbindung mit niedrigen Einkommen und schlechter Energieeffizienz von Gebäuden und Geräten sind die Hauptursachen für die Energiearmut. Zusätzlich zu seiner kausalen Multidimensionalität berührt das Phänomen über den Energiebereich hinaus verschiedene Politikbereiche wie Gesundheits-, Wohnungs- und Sozialpolitik, was koordinierte, ganzheitliche Anstrengungen auf allen Verwaltungsebenen und die Einbeziehung verschiedener sektoraler Stakeholder erfordert. Während die verstärkte Durchführung von Gebäudesanierungsmaßnahmen langfristig erhebliche Vorteile für gefährdete Haushalte mit sich bringen kann, sind auch unmittelbarere Energieeffizienzmaßnahmen auf Haushaltsebene und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Energiegefährdung und können zu niedrigeren Energierechnungen und besseren Lebensbedingungen führen.
Der Europäische Grüne Deal soll eine sozial gerechte und integrative Energiewende gewährleisten. Im Einklang mit dem Fit-for-55-Paket und insbesondere mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorrangig bei energiearmen und gefährdeten Haushalten durchführen. Diese Haushalte sollten bei der Umsetzung von Energiesparverpflichtungen vorrangig behandelt werden, wobei die Möglichkeit besteht, von den Verpflichteten zu verlangen, dass sie einen Teil ihrer Energiesparverpflichtung bei schutzbedürftigen Kunden und Kundinnen erreichen und dabei mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten. Darüber hinaus unterstreicht die vorgeschlagene EED (Neufassung) die Notwendigkeit, das Dilemma der geteilten Anreize zu lösen und Hindernisse für Energieeffizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern zu beseitigen. Schließlich wird im REPowerEU-Plan und in der EU-Mitteilung zur Energieeinsparung die Bedeutung unmittelbarer Verhaltensänderungen der Haushalte zur Senkung der Energierechnungen hervorgehoben.
In diesem Zusammenhang sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, Unterstützung für den Aufbau konkreter Fähigkeiten und Kapazitäten schutzbedürftiger Haushalte zu bieten, damit sie ihre Energierechnungen bezahlen und ein angemessenes Komfortniveau gewährleisten können, sowie die einschlägigen Stakeholder, einschließlich der Behörden, bei der Ausarbeitung längerfristiger Strategien und Rahmenwerke zur Eindämmung der Energiearmut auf subnationaler Ebene zu unterstützen, einschließlich spezieller Finanzierungssysteme für die Verbesserung der Energieeffizienz für energiearme Haushalte. Da die im Rahmen von Energieeffizienzverpflichtungen verpflichteten Parteien potenziell über die notwendigen Daten und Mittel verfügen, um die Energiearmut ihrer Kunden und Kundinnen zu ermitteln, ist eine Unterstützung der verpflichteten Parteien erforderlich, um solche Programme in der gesamten EU zu verbreiten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sind die konkreten Ergebnisse darzulegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und es ist nachzuweisen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten aufzeigen, wie sie zur Verringerung der Energiearmut und der energetischen Anfälligkeit der anvisierten gefährdeten Haushalte und zur Entwicklung erfolgreicher Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energielösungen beitragen werden, die in anderen Regionen oder Mitgliedstaaten nachgeahmt werden können. Vorlauf-/Rücklaufeffekte sollten berücksichtigt und gegebenenfalls berichtet werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden. Es wird erwartet, dass die Auswirkungen in diesem Bereich speziell für energiegefährdete Haushalte nachgewiesen werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der energiegefährdeten Haushalte mit reduzierten Energiekosten.
- Anzahl der renovierten Mehrfamilienhäuser.
- Anzahl der Führungs- und Entscheidungsstrukturen, die für Mehrfamilienhäuser angepasst wurden.
- Anzahl der eingerichteten Koordinierungsstrukturen oder Programme zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten.
- Quantifizierter Mehrfachnutzen für schutzbedürftige Haushalte, z. B. Verbesserung der körperlichen und geistigen Gesundheit, des Komforts und des Raumklimas, Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen, Verbesserung der sozialen Eingliederung, Verringerung der Ausgaben für das öffentliche Gesundheitswesen, soweit relevant.
- Anzahl der energiearmen und/oder schutzbedürftigen Verbraucher*innen, die von den Maßnahmen profitieren.
- Anzahl der geschaffenen/angepassten Rechtsakte, Politiken oder Strategien zu Energiearmut und Energiegefährdung.
- Andere Umweltauswirkungen wie die Verringerung der Produktion von Schadstoffen oder die Reduzierung von CO2-Emissionen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagene Maßnahme sollte einen oder mehrere der folgenden Aspekte abdecken:
- Unterstützung der Renovierung privater Mehrfamilienhäuser mit schutzbedürftigen Bewohnern, mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung und Anpassung der Führungs- und Entscheidungsstrukturen von Gebäudeverwaltungen und Wohnungseigentümerverbänden, der Beseitigung damit verbundener rechtlicher Hindernisse (z. B. Eigentums- und/oder Mietgesetze), der Aufteilung von Anreizen (sofern relevant) und der Einrichtung und Koordinierung relevanter Unterstützungsdienste. Bei den geförderten Renovierungsmaßnahmen sollte berücksichtigt werden, dass die Bewohner in ihren Häusern bleiben können, um eine Gentrifizierung zu vermeiden.
- Konzeption und Pilotierung nachhaltiger, groß angelegter Programme zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kapazitäten energiegefährdeter Haushalte mit dem Ziel, die Energieeffizienz in den Haushalten zu verbessern und/oder die Akzeptanz erneuerbarer Energielösungen zu erhöhen und dadurch die Energierechnungen der Haushalte zu senken und den Komfort zu verbessern sowie gefährdete und energiearme Verbraucher in die Lage zu versetzen, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen. Diese Programme sollten auf schutzbedürftige Haushalte zugeschnitten sein und können die Bereitstellung von Feedback, Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. Zugluftisolierung, einfache Dämmmaßnahmen oder die Optimierung bestehender gebäudetechnischer Systeme), finanzielle Unterstützungssysteme oder kollektive Lösungen (z. B. Gruppenkäufe, kollektiver Eigenverbrauch/Energie-Sharing-Systeme, Peer-to-Peer-Handel) umfassen. Diese Maßnahmen sollten in strukturelle Rahmen und Aktivitäten eingebettet sein, an denen Behörden, gesellschaftliche Vermittler oder andere relevante Stakeholder beteiligt sind, und einen Mehrwert für diese schaffen. Ein Schlüsselelement der vorgeschlagenen Aktivitäten sollte die Entwicklung einer Strategie sein, die sicherstellt, dass die Programme auch nach dem Ende des Projekts fortgeführt werden, und die an verfügbare Finanzierungsquellen anknüpft.
- Erleichterung des Aufbaus von Kapazitäten für regionale und/oder lokale Behörden und gesellschaftliche Mittler und Unterstützung dieser Stakeholder bei der Einrichtung sektorübergreifender Koordinierungsstrukturen zur Bekämpfung von Energiearmut und -gefährdung. Dieser Kapazitätsaufbau sollte letztlich dazu führen, dass die betreffenden Akteure gemeinsam integrierte Maßnahmen und Unterstützungsprogramme zum Nutzen gefährdeter Haushalte konzipieren und einführen. Von den beteiligten Akteuren wird erwartet, dass sie alle relevanten Sektoren (z. B. Energie, Soziales, Gesundheit und Wohnen) vertreten, um einen ganzheitlichen partizipatorischen Ansatz zur langfristigen Verringerung der Energiegefährdung und zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts zu gewährleisten.
- Unterstützung der verpflichteten Parteien bei der Einrichtung und Erprobung von Programmen für Energieeffizienzmaßnahmen zugunsten schutzbedürftiger Haushalte im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungsprogramme der vorgeschlagenen EED (Neufassung), gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden oder Gemeinden und/oder einschlägigen Netzwerken wie dem Konvent der Bürgermeister*innen. Es wird erwartet, dass insbesondere die verpflichteten Parteien entweder direkt beteiligt sind oder ihre Unterstützung in dem Vorschlag deutlich zum Ausdruck kommt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten den vielfältigen Nutzen der Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Maßnahmen für die verschiedenen gefährdeten Zielgruppen berücksichtigen, wie z. B. verbesserte Gesundheit, Komfort, Luftqualität, bessere soziale Eingliederung usw. Besonderes Augenmerk könnte auf bestimmte Gruppen gelegt werden, die stärker gefährdet sind, von Energiearmut betroffen zu sein, oder die anfälliger für die negativen Auswirkungen von Energiearmut sind, wobei gegebenenfalls auch das Geschlecht zu berücksichtigen ist.
An den vorgeschlagenen Maßnahmen sollten lokale Behörden und Vermittlende wie Verbraucher- oder Sozialorganisationen, Energieunternehmen, Gesundheitsdienstleister, Hausbesitzer- oder Mietervereinigungen, Gemeinschaften für erneuerbare Energien oder Bürgerenergiegemeinschaften beteiligt werden, soweit dies relevant ist.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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