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Call-Eckdaten
Technische Unterstützung für Pläne und Strategien zum Übergang zu sauberer Energie in Gemeinden und Regionen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-LOCAL
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit den notwendigen Kapazitäten, Fähigkeiten und Organisationsstrukturen auszustatten, um Pläne und Strategien für den Übergang zu sauberer Energie (CET) zu entwickeln und umzusetzen.
Call-Ziele
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRA) sind ein entscheidender Hebel für die Erreichung der Green-Deal-Ziele der EU, wie z. B. der Klima- und Energieziele für 2030, wie sie im europäischen Klimagesetz und in den einschlägigen "Fit for 55"-Gesetzesrevisionen festgelegt sind, insbesondere in der Neufassung der Energieeffizienz- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, sowie des Ziels der Klimaneutralität bis 2050. In diesem Zusammenhang haben sich viele Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen bereits zu solch ehrgeizigen Zielen verpflichtet, beispielsweise im Rahmen der Initiative Konvent der Bürgermeister*innen für Klima und Energie.
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen auch eine wichtige Rolle bei der schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe im Rahmen des REPowerEU-Plans und sind gut positioniert, um die Umsetzung der jeweiligen/spezifischen Initiativen zu beschleunigen, wie z. B. die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) und ihrer Aktualisierungen, die Renovierungswelle und die Mobilisierung von Investitionen in saubere Energie, den Just Transition-Mechanismus, die Ausarbeitung lokaler Wärme- und Kühlungspläne in den Gemeinden, die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und die Umsetzung der EU-Solarstrategie.
In Anbetracht dessen müssen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verpflichten, den Übergang zu sauberer Energie in ihren Gebieten mit einem noch nie dagewesenen Maß an Ehrgeiz und Tempo zu planen und umzusetzen, das auf den spezifischen geografischen, gesellschaftlichen oder politischen Kontext zugeschnitten ist. Die lokale und regionale Planung sollte sich auf kurz-, mittel- und längerfristige Maßnahmen konzentrieren, die den Übergang zu sauberer Energie auf gerechte Weise beschleunigen, die vollständige Angleichung an die einschlägigen EU- und nationalen Energie- und Klimagesetze gewährleisten und zu den Zielen beitragen, die in den spezifischen nationalen Energie- und Klimaplänen festgelegt sind.
Daher ist es wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Kapazitäten und Fähigkeiten entwickeln und stärken, um Weiterbildungspläne und -strategien, wie z. B. Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima (SECAPs) oder Ähnliches, zu entwickeln und umzusetzen. Dies ist besonders wichtig für kleine Gemeinden, ländliche und abgelegene Gebiete und kohlenstoffintensive Regionen, die bei der Umstellung auf saubere Energie möglicherweise hinterherhinken, obwohl sie ein erhebliches Potenzial haben, ihren Verbrauch an fossilen Brennstoffen deutlich zu senken.
Die ganzheitliche Umsetzung der Energiewende erfordert auch, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Planung und Umsetzung nachhaltiger Energiemaßnahmen einen integrierten Ansatz verfolgen. Dies sollte durch robuste und dauerhafte Organisationsstrukturen unterstützt werden, die darauf abzielen, das Ziel der Kohlenstoffneutralität in allen relevanten Sektoren (Energieerzeugung und -verbrauch, Gebäude, Fernwärme und -kühlung, Mobilität und Verkehr, Flächennutzung, Abfall, Wasser, Gesundheit usw.) durchgängig zu berücksichtigen, die sektoralen Strategien gegenseitig zu stärken und die Effizienz der Planungsprozesse zu verbessern.
Die Maßnahmen sollten potenzielle Synergien und die Zusammenarbeit mit ergänzenden EU-Initiativen in Betracht ziehen, die sich mit der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umstellung auf saubere Energie befassen, insbesondere mit dem Konvent der Bürgermeister*innen für Klima und Energie und anderen Initiativen wie der Initiative "Saubere Energie für EU-Inseln", der Mission "Horizont Europa" für klimaneutrale und intelligente Städte, ManagEnergy, BUILD UP Skills und dem neuen LIFE CET-Thema LIFE-2023-CET-ENERCOMFACILITY. Bestehende Initiativen für technische Hilfe und private Finanzierung wie die Europäische Fazilität für lokale Energiehilfe (ELENA), der Marktplatz für intelligente Städte, die EU-Städtefazilität und das LIFE CET-Thema LIFE-2023-CET-PDA sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um Zugang zu spezieller Unterstützung für die Durchführung von Investitionen in nachhaltige Energie zu erhalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten zeigen, wie sie dazu beitragen, lokalen und regionalen Behörden Kapazitäten, Fähigkeiten und geeignete Strukturen für die Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen und Strategien für den Übergang zu sauberer Energie bereitzustellen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für dieses Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der durch die Aktion eingeführten Politiken/Pläne/Strategien.
- Anzahl der politischen Entscheidungsträger*innen/Beamten mit verbesserten Kapazitäten/Fähigkeiten.
- Anzahl der geschaffenen/gestärkten Organisationsstrukturen.
- Anzahl der institutionalisierten Dialoge/Kooperationen innerhalb und außerhalb von Behörden, einschließlich Gleichgesinnter, privater Interessengruppen und/oder der Zivilgesellschaft.
- Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Stakeholder.
- Gesichertes politisches Engagement und Ressourcen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten einen oder beide der folgenden Bereiche/Aspekte betreffen:
- Die Maßnahmen sollten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften technische Unterstützung bieten und ihre Kapazitäten aufbauen, um ehrgeizige kurz- und mittelfristige Weiterbildungspläne und -strategien für 2030 zu entwickeln - mit dem Potenzial, den Weg für das Ziel der Kohlenstoffneutralität 2050 zu ebnen - in Übereinstimmung mit den Energie- und Klimazielen der EU, dem Fit-for-55-Paket, dem REPowerEU-Rechtsrahmen und den nationalen Energie- und Klimaplänen. Die Maßnahmen sollten sich auf die Umsetzung der richtigen Mischung von Aktivitäten konzentrieren, mit denen die technischen, rechtlichen, finanziellen, administrativen und sozialen Kompetenzen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dauerhaft aufgebaut bzw. verbessert werden, z. B. durch Schulungsprogramme für politische Entscheidungsträger*innen und Beamte, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sein könnten, durch die Anwendung innovativer Lösungen für die Umsetzung der integrierten Weiterbildungsplanung auf lokaler und Bezirksebene, durch die Vervielfältigung und Verbreitung bewährter Verfahren und Informationsinstrumente usw.
- Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, geeignete Organisationsstrukturen zur Unterstützung und Koordinierung der Umsetzung und Überwachung integrierter Weiterbildungspläne und -strategien innerhalb und außerhalb der Verwaltungen zu schaffen bzw. zu stärken. Dies sollte z. B. die Schaffung multidisziplinärer und sektorübergreifender Teams innerhalb der LRA und/oder die Stärkung der Kapazitäten und des Mandats zugehöriger technischer Einrichtungen wie lokaler und regionaler Energieagenturen umfassen. Die Maßnahmen sollten sich auf integrierte Planungsprozesse konzentrieren und darauf abzielen, wichtige Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen, wie z. B. ein klares politisches Engagement, die Ermittlung geeigneter Ressourcen und Finanzierungsmöglichkeiten, einen genauen und rechtzeitigen Zugang zu relevanten Daten, einen wirksamen Dialog zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie die aktive Einbeziehung öffentlicher und privater Stakeholder, einschließlich der Bürger*innen und/oder Gemeinden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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