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Call-Eckdaten
Crowding in privater Finanzierung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-PRIVAFIN
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, den Umfang privater Finanzmittel für Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energiequellen zu erhöhen, indem innovative Finanzierungssysteme für Investitionen in nachhaltige Energie geschaffen werden und/oder mit Finanzinstituten zusammengearbeitet wird, um Finanzprodukte zu entwickeln und ihre Investitionspraktiken anzupassen.
Call-Ziele
Um die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Green Deal und das im REPowerEU-Plan festgelegte Ziel, die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern, zu erreichen, müssen erhebliche Investitionen in Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien mobilisiert werden. Die einzige Möglichkeit, das erforderliche Investitionsniveau zu erreichen, besteht darin, schrittweise die Mobilisierung von privatem Kapital zu maximieren und dabei öffentliche Mittel als Katalysator und einen günstigen Rechtsrahmen zu nutzen. Dies stand im Mittelpunkt der Arbeiten der Energy Efficiency Financial Institutions Group (EEFIG) und wird auch ein zentrales Ziel der bevorstehenden hochrangigen europäischen Koalition für die Finanzierung der Energieeffizienz bleiben. Darüber hinaus sieht die zur Überarbeitung vorgeschlagene Energieeffizienzrichtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzung innovativer Finanzierungssysteme für die Energieeffizienz erleichtern und Finanzprodukte für die Energieeffizienz fördern. Darüber hinaus bieten die nationalen Energie- und Klimapläne einen soliden Rahmen für die Mitgliedstaaten, um den Investitionsbedarf und die Lücken zu bewerten und darüber zu berichten, damit sie ihre nationalen Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen können, auch im Hinblick auf die Mobilisierung privater Investitionen.
Zwar werden erhebliche öffentliche Mittel bereitgestellt, um private Finanzmittel für Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien zu mobilisieren (z. B. über die InvestEU-Fazilität), doch halten die meisten privaten Investoren diese Art von Investitionen immer noch für riskant, komplex und/oder unzureichend rentabel. Dies ist auf die begrenzte Verfügbarkeit von Investitionsmöglichkeiten zurückzuführen, die den Anforderungen der Finanzinstitute in Bezug auf Größe, Umfang, Standardisierung und Transaktionskosten entsprechen. Es besteht die Notwendigkeit, private Finanzierungssysteme einzurichten und einzuführen, die ausgeweitet und/oder in großem Maßstab repliziert werden können und einen Beitrag zu den nationalen Strategien zur Erreichung der 2030-Energieeffizienzziele und der Ziele der Gebäudesanierungspolitik leisten. Diese Systeme müssen an die Besonderheiten der Investitionsprofile im Bereich der Energieeffizienz und der kleinen erneuerbaren Energien in Gebäuden, KMU, Fernwärme und anderen relevanten Sektoren angepasst werden.
Parallel dazu ist es notwendig, mit den Finanzinstituten in Kontakt zu treten, um deren Einstellung zur Energieeffizienz zu ändern. Auf strategischer Ebene sind Arbeiten erforderlich, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Finanzpolitik der EU und die Frage, wie sich Energieeffizienz auf die Nachhaltigkeit und das Risikoprofil von Portfolios auswirken kann. Auf operativer Ebene müssen Kapazitäten in der gesamten Wertschöpfungskette der privaten Finanzierung aufgebaut werden, vom Privatkundengeschäft bis zu den Kapitalmärkten, um Finanzprodukte anzupassen und den Markt zu entwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich A eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie dazu beitragen, angemessen zugeschnittene innovative Finanzierungssysteme bereitzustellen, die funktionsfähig und bereit zur Finanzierung von Investitionen sind, und welche Auswirkungen dies auf Investitionen in Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien haben wird.
Vorschläge, die im Rahmen von Bereich B eingereicht werden, sollten zeigen, wie die vorgeschlagenen Ergebnisse je nach Schwerpunkt der Aktivitäten zu Folgendem beitragen werden: Verbesserung der Kapazitäten und der Bereitschaft privater Finanzinstitutionen, in Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energiequellen zu investieren; Einführung neuer Ansätze, Instrumente, Gütesiegel und Zertifizierungssysteme; verbesserter Zugang zu Finanz- und Energieleistungsdaten; Entwicklung des regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmens; leichtere Identifizierung der Ausrichtung nachhaltiger Energieinvestitionen an den Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten.
Vorschläge für beide Bereiche sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
Für Bereich A:
- Anzahl der Investoren/Investorinnen und Projektentwickler*innen, die das Finanzierungssystem nutzen.
- Anzahl der Investitionsprojekte, die durch das Finanzierungssystem bearbeitet/abgedeckt werden.
- Volumen der durch das Finanzierungssystem bearbeiteten/abgedeckten Investitionen.
- Anzahl der Haushalte und Unternehmen, die von dem Finanzierungssystem profitieren.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden (kumulativ, in Mio. Euro).
- Durchschnittlicher Prozentsatz der durch Investitionsprojekte angestrebten Energieeinsparungen.
Für Bereich B:
- Anzahl der Finanzinstitute, die die entwickelten Finanzprodukte/Tools nutzen.
- Anzahl der Investitionsprojekte, die von den entwickelten Finanzprodukten/Tools bearbeitet/abgedeckt wurden.
- Volumen der durch die entwickelten Finanzprodukte/Tools abgedeckten Investitionen.
- Anzahl der Haushalte und Unternehmen, die von den Finanzprodukten profitieren.
- Anzahl der privaten Finanzstakeholder und der entsprechenden Investitionsportfolios, die die Ergebnisse des Projekts in ihre Arbeit integrieren.
- Anzahl der privaten Finanzstakeholder , die von den verbesserten Kapazitäten profitieren.
- Anzahl der politischen Entscheidungsträger*innen, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die von der Unterstützung im Bereich der nachhaltigen Energiepolitik profitieren.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden (kumulativ, in Millionen Euro).
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumulativ, in Mio. Euro) - sofern nicht als themenspezifischer Indikator erfasst.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten sich eindeutig auf maßgeschneiderte, marktorientierte Lösungen konzentrieren, um private Finanzmittel in großem Umfang für nachhaltige Energieinvestitionen zu beschaffen, d. h. für Investitionen in Energieeffizienz und/oder kleine erneuerbare Energiequellen und -speicher.
Die Vorschläge sollten sich auf einen der beiden nachstehenden Bereiche konzentrieren. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden.
Bereich A: Innovative Finanzierungssysteme
Die Vorschläge sollten innovative Finanzierungssysteme zur Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen in nachhaltige Energie mit einem eindeutigen Schwerpunkt auf Energieeffizienz in mindestens einem förderfähigen Land einrichten, wobei eine Ausweitung auf weitere förderfähige Länder angestrebt wird. Das Finanzierungssystem sollte bis zum Ende des Projekts einsatzbereit sein, während die entsprechenden Investitionen nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden können.
Die Finanzierungspläne können zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Folgendes umfassen:
- Eigenkapital, Fremdkapital, Mezzanine-Finanzierung, möglicherweise in Kombination mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen ("Blending").
- Garantien, Risikoteilung, Versicherungen oder andere Instrumente zur Verringerung des Risikos.
- Energiedienstleistungen wie Energieleistungsverträge und deren Varianten, sofern sie zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden.
- Finanzierung auf der Grundlage von Rechnungen, Steuern und Gebäuden, bei denen die Schulden an den Energiezähler oder das Gebäude und nicht an den Haushalt oder das Unternehmen gebunden sind.
- Programme, die mit einer speziellen Finanzierungskomponente die bereits bestehenden lokalen und regionalen Einrichtungen für technische Hilfe ergänzen, insbesondere integrierte Dienstleistungen für die Renovierung von Wohnungen.
- Programme, die auf den Sekundärmarkt abzielen, einschließlich Refinanzierungsmechanismen, spezielle Verbriefungsinstrumente und grüne Anleihen.
- Lokale Investitionsstrukturen, einschließlich Bürgerfinanzierung (z. B. Crowdfunding) für Energieeffizienz.
- Marktbasierte Instrumente, die für nachhaltige Energie relevant sind (z. B. Kohlenstofffinanzierungsinstrumente, Energieeffizienzverpflichtungen usw.).
- Makler-, Aggregations- oder Clearingstellen, die die Abstimmung von Angebot und Nachfrage bei der Finanzierung nachhaltiger Energie erleichtern.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Elemente berücksichtigen:
- Einführung eines innovativen, operationellen Finanzierungssystems für Energieeffizienz und/oder integrierte erneuerbare Energien in mindestens einem förderfähigen Land. Die Vorschläge können auf zuvor erfolgreich getesteten innovativen Finanzierungssystemen aufbauen und/oder diese aufwerten.
- Sie müssen sich mit der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Strukturierung der Nachfrage, insbesondere auf regionaler und nationaler Ebene, befassen.
- Sie müssen die Zielregion(en) und den/die Sektor(en) definieren und begründen, inwiefern das vorgeschlagene System innovativ ist und die vorhandenen Finanzierungssysteme ergänzt.
- Sie sollen den Business Case und die finanzielle Tragfähigkeit des vorgeschlagenen Systems klar darlegen (einschließlich z. B. Marktanalyse, angestrebte Investitionsgrößen, Transaktions- und Verwaltungskosten, erwartete Energie-/Kosteneinsparungen und andere Erträge usw.).
- Sie sollen die Nachbildung und/oder Einführung des geplanten Systems über die Zielregion(en) hinaus planen, einschließlich einer Analyse der rechtlichen und marktbezogenen Bedingungen für die Nachbildung.
Bereich B: Mainstreaming der Finanzierung nachhaltiger Energie
Die Vorschläge sollten einen oder mehrere der folgenden Arbeitsbereiche betreffen:
- Entwicklung, Weiterentwicklung, Kennzeichnung und Zertifizierung von Finanzprodukten, einschließlich Versicherungen, sowie Bereitstellung von Informationen und potenzieller Beratung für Kreditnehmer oder Investoren, um die Akzeptanz grüner Produkte zu gewährleisten, wobei der Schwerpunkt auf dem Einzelhandel und/oder den Kapitalmärkten liegt.
- Weiterentwicklung der Risiko- und Nachhaltigkeitsbewertung privater Investoren und Investorinnen durch Einbeziehung der Besonderheiten der Energieeffizienz und der integrierten kleinen erneuerbaren Energien, einschließlich der vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz. Der Schwerpunkt kann auf der Projektebene (z. B. Bonitätsanalyse, Qualitätsstandards, Benchmarking-Daten) oder auf der Portfolioebene (z. B. auf internen Ratings basierende Ansätze, Klimastresstests, Analyse von Investitionsstrategien usw.) liegen.
- Benchmarking, Kennzeichnung, Überwachung und Offenlegung von Daten über Energieeffizienzinvestitionen und deren finanzielle Leistung, einschließlich Standards für die Berichterstattung über die Energieeffizienz von Investitionsportfolios (insbesondere Hypotheken, Verbraucherkredite, Unternehmenskredite).
- Gezielte Unterstützung von politischen Entscheidungsträgern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden bei Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Energie, z. B. bei Risikobewertungen und Stresstests in Bezug auf die Energiebilanz von Vermögenswerten.
- Beschleunigung der Umsetzung der EU-Grundsätze für nachhaltige Finanzierungen durch private Investoren und/oder Unternehmen für Investitionen in nachhaltige Energie, auch für Investitionen, die noch nicht von der EU-Taxonomie erfasst werden.
- Aufbau von Kapazitäten auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette der privaten Finanzierung in Form des Austauschs bewährter Verfahren, der Entwicklung von Schulungsprogrammen und/oder der Weiterentwicklung und/oder Einführung bestehender Schulungsprogramme.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten eine starke Komponente des Engagements mit den relevanten Stakeholdern in der Wertschöpfungskette der Privatfinanzierung aufweisen, einschließlich institutioneller Anleger, aber auch Filialen von Privatbanken, Makler*innen, Fondsmanager*innen, Anlageberater*innen, Versicherern usw., um die Übernahme der Ergebnisse durch die Marktteilnehmer zu gewährleisten. Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, dass die Zielgruppen unterstützt werden und wie sie während des gesamten Projekts einbezogen werden sollen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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