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Call-Eckdaten
Hochsichere Kollaborationsplattform für die Luftfahrt- und Sicherheitsindustrie
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-CLOUD-AI-04-AEROSEC
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
26.09.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 22.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung einer kommerziell tragfähigen, hochsicheren, cloudbasierten Kooperationsplattform für die Verwaltung sensibler, länderübergreifender Industrieinitiativen in den Bereichen Luftfahrt und Sicherheit, einschließlich der zivilen Sicherheit.
Call-Ziele
Diese Plattform wird die Entwicklung hochsensibler Industrieprojekte ermöglichen, vom Entwurf bis zur Produktion. Insbesondere sollte die Plattform die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen unterstützen können, die im Rahmen künftiger Aufforderungen des Europäischen Verteidigungsfonds finanziert werden.
Der Bedarf an einer neuen Plattform ergibt sich aus den sehr spezifischen Anforderungen des Luftfahrt- und Sicherheitssektors. Im Laufe der Jahre hat die europäische Industrie im Allgemeinen mehrere Paradigmenwechsel vollzogen, die sich aus den neuen IKT-Fähigkeiten ergeben: kollaborative Plattformen, Co-Design, Concurrent Engineering, dezentralisierte und herstellerübergreifende Zusammenarbeit, Virtualisierung von Software und Hardware, usw. Der Luftfahrt- und Sicherheitssektor hat diese Veränderungen jedoch, wenn überhaupt, nur mit Vorsicht aufgenommen. Dies ist unter anderem auf unterschiedliche nationale Normen für die Klassifizierung von Daten, komplexe Anforderungen an den Nutzerzugang oder begründete Lokalisierungsverpflichtungen für Dateninfrastrukturen zurückzuführen, die in der Regel mit der öffentlichen Sicherheit begründet werden. Diese Situation ist unhaltbar geworden und untergräbt ernsthaft die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gegenüber anderen Regionen der Welt, nicht zuletzt in einem internationalen Kontext, der eine Vervielfachung von Projekten mit mehreren Ländern und Stakeholdern mit sich bringt.
Die hochsichere kollaborative Plattform soll:
- dem Luftfahrt- und Sicherheitssektor ermöglichen, ein ähnliches Maß an dezentraler/verteilter Arbeit entlang seiner Lieferketten zu erreichen, wie es andere Sektoren (z. B. der Automobilsektor) bereits heute genießen.
- Cloud-basiert sein (d. h. von einer hochsicheren Cloud-Infrastruktur aus betrieben werden), im Gegensatz zu einer Software, die vor Ort eingesetzt werden muss.
- ein breites Spektrum an sicheren und benutzerfreundlichen Tools für die Zusammenarbeit bieten, darunter Tools für die allgemeine Zusammenarbeit (Messaging, Wikis, Dateifreigabe, Videokonferenzen, Chat) sowie fortschrittlichere Tools (computergestützter Entwurf, Produktlebenszyklusmanagement, Datenanalyse usw.).
- einen Stacks der so tief wie nötig ist, um den Besonderheiten des Luftfahrt- und Sicherheitssektors gerecht zu werden, gegebenenfalls auch auf IaaS- und PaaS-Ebene, bereitstellen
- modernste Standards für Sicherheit, Interoperabilität, Reversibilität, Souveränität und Nachhaltigkeit berücksichtigen
- die gleichzeitige Verwaltung verschiedener Industrieprogramme, ohne dass die Plattform (für jedes Programm/Land/Auftragnehmer/etc.) dupliziert werden muss, ermöglichen
- in den spezifischen Sicherheitsanforderungen des Luftfahrt- und Sicherheitssektors verankert sein
- mindestens den spezifischen Bedürfnissen von Informationen, die als "RESTRICTED" oder gleichwertig eingestuft sind (siehe Äquivalenztabelle im Beschluss 2013/488/EU des Rates und im Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission), Rechnung tragen und eine Ad-hoc-Trennung ermöglichen, um spezifische nationale Bedürfnisse oder Anforderungen zu erfüllen. Soweit möglich, sollte die kollaborative Plattform ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bieten, so dass eine physische Trennung der Daten nicht mehr erforderlich ist.
- gebenenfalls die Ergebnisse eines möglichen Prozesses zur Festlegung eines einheitlichen Regelwerks und einer Akkreditierung für den Datenaustausch im Luftfahrt- und Sicherheitsbereich auf EU-Ebene einbeziehen
- angesichts der sehr langen Industriezyklen im Luftfahrt- und Sicherheitsbereich (50 Jahre und mehr) sollte die Plattform im Laufe der Zeit weiterentwickelt werden können.
- eine Multi-Cloud-Miete ermöglichen
- in quasi-realen Situationen getestet werden, z. B. durch den Einsatz in einer realen Co-Design-Situation, die in der Realität keine besondere Vertraulichkeit erfordert, in der aber harte Zugangskontrollen für die Benutzer simuliert werden.
Die folgenden Punkte fallen nicht in den Anwendungsbereich:
- die Bereitstellung der Hardware-Infrastruktur für die Einrichtung und den Betrieb der Plattform
Das Konsortium sollte sich aus privaten Stakeholdern zusammensetzen (typischerweise: Softwareanbieter, Dateninfrastrukturanbieter, Luftfahrt- und Sicherheitsakteure, Cybersicherheitsakteure). Um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, sollten jedoch auch öffentliche Behörden, insbesondere die für nationale Sicherheit, Inneres und/oder Verteidigung zuständigen Ministerien, in das Konsortium eingebunden werden. Hochschuleinrichtungen sowie Forschungs- und Technologieorganisationen, die nachweislich mit den oben genannten öffentlichen/privaten Stakeholdern zusammenarbeiten, könnten dem Konsortium ebenfalls beitreten, wenn sie einen deutlichen Beitrag zur Entwicklung der geplanten Plattform leisten können.
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Erwartete Ergebnisse
- Eine kommerziell tragfähige, hochsichere Cloud-basierte Kooperationsplattform für die Verwaltung von Industrieprogrammen im Luftfahrt- und Sicherheitsbereich.
- Die Auswirkungen, die der Betrieb einer solchen Plattform auf den Sektor haben würde, insbesondere die Frage, wie eine solche Plattform betrieben werden kann, wie sie eingesetzt werden kann, wie auf sie zugegriffen werden kann und wie Projekte während ihres Lebenszyklus verwaltet werden können.
- Ein wichtiger Beitrag zu den Diskussionen über ein einheitliches Regelwerk auf EU-Ebene und die Akkreditierung für den Datenaustausch im Luftfahrt- und Sicherheitssektor.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
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