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Call-Eckdaten
Europäische Infrastruktur für Daten von Intensivstationen (ICU)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-CLOUD-AI-04-ICU-DATA
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
26.09.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Aktion wird eine europaweite Verbundinfrastruktur für die Daten von Intensivstationen (ICU) geschaffen und eingesetzt, die mit Verwaltungsmechanismen kombiniert wird, die einen sicheren grenzüberschreitenden Zugang zu ICU-Datensätzen ermöglichen.
Call-Ziele
Die Infrastruktur befasst sich in erster Linie mit Daten aus der Akutversorgung, einschließlich Daten, die aus physiologischen Monitoren, Laboruntersuchungen, Bildgebung, klinischen Untersuchungen und Untersuchungsprotokollen und Therapeutika sowie aus neuen Omics-Technologien, die bei der Erbringung der Versorgung eingesetzt werden, generiert werden. Es soll von Klinikern, Forscher*innen und Innovator*innen mit dem ultimativen Ziel einer präziseren, schnelleren und effektiveren klinischen Entscheidungsfindung, Diagnostik, Behandlung und prädiktiven Medizin eingesetzt werden. Diese Infrastruktur soll sowohl beobachtende als auch interventionelle Forschung und Innovation auf gesamteuropäischer Ebene ermöglichen, auch in Vorbereitung auf mögliche zukünftige Pandemien.
Die Dateninfrastruktur auf der Intensivstation wird durch fortschrittliche entsprechende IT-Tools und -Kapazitäten in Bezug auf Datenerfassung, -verarbeitung, -analyse und -visualisierung mit inhärenter Interoperabilität und Konnektivität unterstützt, die einen sicheren Zugriff auf und eine verteilte Analyse von Datensätzen, einschließlich KI-Nutzung, ermöglichen. Darüber hinaus sollte es den Austausch bewährter Verfahren mit einem beschleunigten Ansatz zur Bewältigung neu auftretender Bedürfnisse, beispielsweise im Falle einer Pandemie, unterstützen. Schließlich soll es durch ein entsprechendes Paket für die Aus- und Weiterbildung digitaler Kompetenzen unterstützt werden, das für diesen Anwendungsbereich zweckmäßig ist.
Umfang:
Die zugesprochene Maßnahme wird den Aufbau der Infrastruktur unterstützen, die erforderlich ist, um fragmentierte europäische Datenbanken von Intensivstationen für Akutversorgung und Telemedizin zu verknüpfen und zu erkunden, ergänzt durch eine solide Governance und ein klares und nachhaltiges Geschäftsmodell für die Erfassung von Daten, Modellen und bewährten Verfahren sowie deren Nutzung durch öffentliche und private Organisationen mit eindeutigem Nutzen für die Gesundheitsgemeinschaften und die Gesellschaft. Es wird einen harmonisierten Ansatz für den Zugriff auf akutversorgungsbezogene Daten und deren Verknüpfung mit anderen Gesundheitsdatenquellen bieten, der die Datenermittlung und -wiederverwendung für Forscher*innen, Innovator*innenn, Kliniker sowie Entwickle*inner von KI- und Datentools ermöglicht. Die Maßnahme sollte dazu beitragen, die Entscheidungsfindung zu unterstützen und die Patientenversorgung auf Intensivstationen durch bessere Kurzzeitvorhersagen und eine frühere Erkennung des kritischen klinischen Status von Patienten und Patientinnen, auch bei Infektionskrankheiten, zu verbessern. Es wird auch die Identifizierung chronischer und inhärenter Risikofaktoren, einschließlich für Krebs, erleichtern. Die Aktion soll auch eine Grundlage für datenintensive computergestützte modellbasierte Werkzeuge zur Entscheidungsunterstützung und Risikoprävention schaffen, hin zu einem "virtuellen Zwilling eines Intensivpatienten".
Die Maßnahme geht auf die Interoperabilitätsanforderungen ein, damit die Kommunikation und der Austausch von Daten und Informationen innerhalb und zwischen Intensivstationen in vollem Umfang ermöglicht werden. Der Vorschlag soll flexible gemeinsame Datenmodelle, Kernsätze standardisierter Datenelemente und Anonymisierungsstrategien identifizieren und in vollem Einklang mit den Grundsätzen der DSGVO, dem Datenschutz der Patienten sowie den FAIR-Grundsätzen stehen. Die Arbeit basiert auf gemeinsamen Datenmodellen, Interoperabilitätsmechanismen, intra- und inter-EU-nationalem kollaborativem Austausch von Daten und Wissen, einschließlich Telekonsultationen und synoptischem Austausch klinischer Daten nahezu in Echtzeit, um der Dringlichkeit der Behandlung in dieser medizinischen Disziplin Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Aktion soll eine föderierte Infrastruktur für Intensivdaten in Europa eingerichtet werden, die die Entwicklung kurzfristiger Vorhersagemodelle, besserer Instrumente zur Entscheidungsunterstützung und Modelle (inkl. KI) basierte Risikopräventionswerkzeuge, die Intensivmedizinern bei ihrer Arbeit helfen.
Es wird erwartet, dass die Aktion mit Intensivzentren und relevanten Interessengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten und -Regionen zusammenarbeitet, um die Repräsentativität der Intensivdatenquellen vis-à-vis der europäischen Bevölkerung, der abgedeckten Krankheitsarten und einer ausreichenden Quantität und Qualität der Daten für Forschung und Innovation zu erhöhen. Die Maßnahme soll die wirksame Implementierung und Bewertung datengesteuerter Systeme auf der Intensivstation fördern. Die Umsetzung sollte auf die Intensivmediziner ausgerichtet und entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer, insbesondere des Gesundheitspersonals, das die Versorgung in praktischer Hinsicht erbringt, und unter Berücksichtigung der Kontinuität der Versorgung gestaltet werden. Nutzungsanreize müssen berücksichtigt und ein Mehrwert in Bezug auf Prozesserleichterung oder Innovation und bessere Ergebnisse nachgewiesen werden.
Die daraus resultierende Dateninfrastruktur sollte an die Entwicklungen im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) angepasst werden. Es sollte mit anderen Bausteinen und Komponenten des EHDS und den föderierten europäischen Infrastrukturen für Genomikdaten und für Krebs-Bildgebungsdaten interoperabel sein. Die Arbeit sollte auf den Ergebnissen aufbauen, die in relevanten Horizont-2020- und Horizont-Europa-Projekten sowie im Programm Digitales Europa erzielt wurden, und diese vorantreiben. Sie arbeitet mit den einschlägigen Maßnahmen des Gesundheitsclusters der Initiative Digitalisierung der europäischen Industrie (DEI), den europäischen Referenznetzwerken und der laufenden Zusammenarbeit von Intensivzentren zwischen Mitgliedstaaten und Regionen zusammen und koordiniert sie mit diesen, um Interoperabilität, Harmonisierung und Standardisierung herzustellen und zu fördern.
Die ausgezeichneten Projekte werden so weit wie möglich die intelligente Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform Simpl verwenden und mit dem im Rahmen des ersten Arbeitspakets eingesetzten Data Spaces Support Centre zusammenarbeiten, um die Ausrichtung auf das restliche Ökosystem der Data Spaces sicherzustellen, das mit Unterstützung des Programms Digital Europe implementiert wurde. Die gemeinsame Arbeit zielt auf die Definition von:
- die zu verwendende Datenraum-Referenzarchitektur, Bausteine und gemeinsame Toolboxen;
- die gemeinsamen Standards, einschließlich semantischer Standards und Interoperabilitätsprotokolle, sowohl domänenspezifisch als auch bereichsübergreifend;
Die Data Governance Modelle, Geschäftsmodelle und Strategien für den Betrieb von Datenräumen.
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Erwartete Ergebnisse
- Aufbau einer interoperablen und sicheren föderierten Infrastruktur für vertrauenswürdige IKU-Datensätze in der EU, die mit KI-Ressourcen verknüpft ist, mit etablierten interoperablen Verbindungen zu anderen föderierten europäischen Dateninfrastrukturen, z. B. zur Krebsbildgebung und Genomik.
- Sichere und interoperable Plattform für die Aggregation von ICU-Datensätzen für Sekundäranalysen und die Entwicklung von Tools für relevante Datensätze für verschiedene Behandlungsarten, die für die Entwicklung klinisch relevanter KI-Algorithmen für bestimmte Anwendungsfälle nützlich sind, einschließlich Test- und Trainingsdatensätzen ("Atlas" anonymisierter Akutpflegefälle);
- Computermodellierungstools für die Simulation und Analyse der Pathophysiologie einzelner Patienten und Patientinnen auf der Intensivstation unter Verwendung von klinischen Informationen über die Intensivstation (einschließlich Tools zur Entscheidungsunterstützung), klinische Beratung, Zusammenarbeit und Überwachung, die vollständig interoperabel sind.
- Plattform und Mechanismen für den Austausch bewährter klinischer Praktiken und angepasster Analyse- und Schulungsdatensätze, auch im Falle einer sich abzeichnenden Gesundheitsbedrohung, wie z. B. einer Pandemie.
- Benutzerschnittstellen-Front-End-Modul oder -System auf der Ebene der Arbeitskräfte, das in mindestens vier EU-Sprachen einsatzfähig ist. Designentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Personal mit nachweislicher Verbesserung der Versorgung: Prozesse, Dokumentation, Qualitätskontrolle einschließlich neuer, angepasster oder erweiterter Datenquellen für die Intensivstation, einschließlich Kommentaren, Spracherkennung, integrierten Datensätzen.
- Eine nachhaltige operative Koordinierungs- und Leitungsstruktur, die für die Einbeziehung neuer Interessengruppen offen ist, einschließlich Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, die erforderlich sind, um die Einrichtung, den nachhaltigen Betrieb und die erfolgreiche Übernahme der Infrastruktur zu gewährleisten, mit dem letztendlichen Ziel, eine Einrichtung nach europäischem Recht zu schaffen.
- Ein Geschäftsmodell mit einer Einführungsstrategie, in der die Motivation und die Anreize für alle Beteiligten auf den verschiedenen Ebenen (regional, national, europäisch, global) erläutert werden, die Dateninfrastruktur im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit zu unterstützen, einschließlich der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, der Datennutzer, der Dienstleister, der Beschäftigten im Gesundheitswesen, der Systeme und der Behörden im Allgemeinen, wobei die Rolle der KMU bei der Einführung und in der Wertschöpfungskette berücksichtigt wird;
- ein Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm, das den interdisziplinären Charakter des Themas unterstützt und die nachhaltige Entwicklung, Integration und Nutzung im Hinblick auf Innovation, bürgernahe Gesundheitsversorgung und eine bessere Lebensqualität für Bürger*innen und Gesellschaft ermöglicht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, können an bestimmten Maßnahmen teilnehmen, wenn ihre Teilnahme zur Erreichung der Ziele des Programms erforderlich ist. Diese Rechtsträger tragen die Kosten ihrer Teilnahme, sofern in den Arbeitsprogrammen nichts anderes festgelegt ist.
Natürliche Personen können nur im Fall von Finanzhilfen im Rahmen des spezifischen Ziels 4 an dem Programm teilnehmen.
In Arbeitsprogrammen kann vorgesehen werden, dass die Teilnahme aus Sicherheitsgründen oder bei Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der strategischen Autonomie der Union auf Begünstigte mit Sitz in den Mitgliedstaaten bzw. auf Begünstigte mit Sitz in den Mitgliedstaaten und in bestimmten assoziierten Ländern oder anderen Drittländern beschränkt ist. Jede Einschränkung der Teilnahme von Rechtsträgern mit Sitz in assoziierten Ländern muss den Bedingungen der jeweiligen Vereinbarung genügen.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 5 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 5 unabhängige Einrichtungen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
42 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
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