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Call-Eckdaten
Entwicklung von Technologien zur Herstellung und Reinigung von Kraftstoffen aus Mikroalgen und/oder direkter Sonneneinstrahlung für fortschrittliche Flug- und/oder Schiffskraftstoffe
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-02-08
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die Entwicklung von Technologien zur Herstellung und Reinigung von Kraftstoffen aus Mikroalgen und/oder direkter Sonneneinstrahlung konzentrieren, um fortschrittliche Kraftstoffe für die Luft- und/oder Schifffahrt aus Mikroalgen und/oder direkter Sonneneinstrahlung zu einer technisch-wirtschaftlich machbaren, kosteneffizienten und nachhaltigen Option für den großtechnischen Einsatz von fortschrittlichen Kraftstoffen auf Mikroalgen- und/oder Sonnenbasis in der Luft- und/oder Schifffahrt zu machen.
Call-Ziele
Der besondere Schwerpunkt sollte auf der Reinigung von Mikroalgenbiomasse und/oder Komponenten direkter Solarkraftstoffe und der Bereitstellung fortgeschrittener Kraftstoffe auf Algenbasis und/oder direkter Solarkraftstoffe für die Luft- und/oder Schifffahrt liegen. Unter Berücksichtigung der Probleme der Kultur- oder Systemkontamination und der besonderen Herausforderung einer energieeffizienten Produktreinigung sollten die spezifischen techno-ökonomischen Herausforderungen von Mikroalgen und/oder direkten Solarkraftstoffen für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe mit neuartigen und innovativen Technologien angegangen werden, wobei insbesondere die Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten, die Energieeffizienz, die Treibhausgasbilanz und die Kreislauffähigkeit von Materialien und Prozessströmen berücksichtigt werden sollten. Die Vorschläge sollten sich auch mit den systembedingten Beschränkungen und Möglichkeiten für die Ausweitung der auf Algen und/oder Sonnenenergie basierenden Kraftstofftechnologien befassen.
Direkte Solarkraftstoffe sind in diesem Zusammenhang erneuerbare synthetische Kraftstoffe, die durch direkte Umwandlung von Sonnenenergie in chemische Energie hergestellt werden. Fotovoltaiksysteme mit separater Kraftstofferzeugung und Wasserstoff als Kraftstoffendprodukt sind ausgeschlossen.
Die Nachhaltigkeit und die Verringerung der Treibhausgasemissionen sollten auf der Grundlage einer Lebenszyklusanalyse unter Einbeziehung von Kreislaufwirtschaft, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten behandelt werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie nach Möglichkeit mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion, die unter dem Thema HORIZON-CL4-2021-RESILIENCE-01-16 finanziert wird, zusammenarbeiten und zu ihnen beitragen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu mindestens 3 der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verfügbarkeit bahnbrechender nachhaltiger Technologien für erneuerbare Kraftstoffe, um den Ersatz fossiler Energietechnologien in der Luft- und/oder Schifffahrt zu beschleunigen.
- Senkung der Kosten und Verbesserung der Effizienz nachhaltiger Technologien für erneuerbare Kraftstoffe auf der Basis von Mikroalgen und/oder direkter Sonneneinstrahlung sowie deren Wertschöpfungsketten.
- Steigerung der Technologieführerschaft, der Wettbewerbsfähigkeit und des Technologieexportpotenzials der europäischen Industrie bei möglicherweise bahnbrechenden Technologien für erneuerbare Kraftstoffe aus Mikroalgen und/oder direkter Sonneneinstrahlung.
- Verbesserte Nachhaltigkeit von Flug- und/oder Schiffskraftstoffen unter Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal.
- Stärkung der europäischen wissenschaftlichen Basis und des europäischen Exportpotenzials für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien durch internationale Kooperationen (z. B. die AU-EU-Partnerschaft für Klimawandel und nachhaltige Energie, die Missionen und Innovationsgemeinschaften der Mission Innovation 2.0).
- Erhöhung der europäischen Energiesicherheit und -zuverlässigkeit durch die Erweiterung der Basis an erneuerbaren Rohstoffen für Flug- und Schiffskraftstoffe sowie den Erhalt und die Förderung der europäischen Weltmarktführerschaft bei erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Technologien für erneuerbare Energien auf der Basis von Mikroalgen und/oder direkter Sonnenenergie.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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